Beileidstelegramm von Papst Ratzinger an Otto Habsburg zum Ableben seiner
Frau Regina
Mit tiefer Anteilnahme habe ich davon Kenntnis erhalten,
dass Gott, der Herr über Leben und Tod, Ihre verehrte Gemahlin Erzherzogin
Regina, geborene Prinzessin von Sachsen-Meiningen, zu sich gerufen hat. Angesichts
dieses schmerzlichen Verlusts versichere ich Sie meiner Nähe im Gebet. Wir wissen
die liebe Verstorbene, die sich in ihrem irdischen Leben stets für das Wohl
ihrer Familie wie für die Anliegen der Menschen und der Kirche eingesetzt hat
und vielen Bedürftigen eine einfühlsame Helferin war, in der nie endenden Liebe
des himmlischen Vaters geborgen. Möge der Herr ihr vielfältiges Wirken reichlich
lohnen. Allen, die für das ewige Heil von Erzherzogin Regina beten und
opfern, erteile ich von Herzen den apostolischen Segen.
1919 wurde vom österreichischen Parlament folgendes Verfassungsgesetz beschlossen:
§ 1. Der Adel, seine äußeren Ehrenvorzüge sowie bloß zur Auszeichnung verliehene,
mit einer amtlichen Stellung, dem Beruf oder einer wissenschaftlichen oder künstlerischen
Befähigung nicht im Zusammenhange stehenden Titel und Würden und die damit verbundenen
Ehrenvorzüge österreichischer Staatsbürger werden aufgehoben.
§
2. Die Führung
dieser Adelsbezeichnungen, Titel und Würden ist untersagt. Übertretungen werden
von den politischen Behörden mit Geld bis zu 20.000 K oder Arrest bis zu sechs
Monaten bestraft.
(Staatsgesetzblatt 211/1919)
Es ist also rechtlich
völlig unmöglich, dass eine Erzherzogin verstorben ist. Der Herr Ratzinger weiß
aber noch, wie herrlich die Zeiten für die katholische Kirche waren, als "Thron
und Altar" gemeinsam agierten, eine Monarchie mit einem "k.u.k. Kaiser
Otto" wäre ihm vermutlich sehr viel lieber als eine demokratische Republik
Österreich. Dieses Beileidstelegramm ist eine Frechheit sondergleichen, nieder
mit dem Ratzinger, hoch die Republik!