Ist die katholische Kirche eine "kriminelle Organisation"?

Ein Anwalt der österreichischen Missbrauchsopfer, Georg Zanger, überlegt, ob im Zusammenhang mit den katholischen Missbrauchopfern, deren Zahl täglich steigt, nicht nach § 278a Strafgesetzbuch (StGB) belangt werden könnte.

§ 278a. Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Zahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt (§ 278 Abs. 3),
1. die, wenn auch nicht ausschließlich, auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen, die das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit oder das Vermögen bedrohen, oder schwerwiegender strafbarer Handlungen im Bereich der sexuellen Ausbeutung von Menschen, der Schlepperei oder des unerlaubten Verkehrs mit Kampfmitteln, Kernmaterial und radioaktiven Stoffen, gefährlichen Abfällen, Falschgeld oder Suchtmitteln ausgerichtet ist,
2. die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang oder erheblichen Einfluss auf Politik oder Wirtschaft anstrebt und'
3. die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Zanger: Dazu müsse geprüft werden "inwieweit organisiertes Verhalten hinter dem bisherigen Vertuschen und damit hinter der Gewalt und dem sexuellen Missbrauch steht. Wenn nur einzelne Erzieher hinter den Übergriffen stecken, sieht es anders aus, als wenn Übergriffe unter der Toleranz anderer passiert sind." Wenn sich solche Übergriffe als systemabhängig herausstellen, wäre die Anwendung des § 275a gerechtfertigt (aktuell läuft ein Verfahren gegen mutmaßlich militante Tierschützer nach diesem Paragraphen).

In Österreich steht außerdem die Einrichtung einer unabhängigen Untersuchungskommission nach irischem Vorbild in Diskussion.

Erinnert ihr euch noch? Am 30.11.2007 forderte der damalige ÖVP-Chef Wilhelm Molterer in den Schulen einen zwangsweisen Ethik-Unterricht für Konfessionslose, weil "wir festgestellt haben, dass es in einem bedenklichen Ausmaß Abmeldungen vom Religionsunterricht gegeben hat bzw. weil wir erkannt haben, dass es immer mehr Kinder gibt, die ohne Bekenntnis sind. Und wir wollen einfach, dass diese Wertebasis einer demokratischen Gesellschaft selbstverständlich in der Fläche und breit als verpflichtendes Angebot gemacht wird." Dieser Ethikunterricht sollte von Religionslehrern verabreicht werden.

Eine Gemeinschaft mit absurder Haltung zur Sexualität und mit traditioneller Heuchelei sollte nach ÖVP-Meinung die "Wertebasis einer demokratischen Gesellschaft", den gesellschaftlichen Ethikmaßstab vorgeben. Da haben wir ja noch einmal Glück gehabt, dass Wilhelm "es reicht" Molterer 2008 die Wahlen verloren hat. Wer weiß, ob wir sonst nicht ein allgemeine schulisch-staatliche Christenpflicht hätten …