Freiheit für Frauenverprügler?

In der Schweiz hatte Aziz Osmanoglu, der Sekretär der Basler Muslimgemeinde in einer Fernsehreportage das Schlagen von Ehefrauen als durch den Koran gerechtfertigt gesehen. Schließlich hat ja Allah dieses Männerrecht dem Mohammed für den Koran geoffenbart, wo es im § 4:34 heißt: "Und jene (Frauen), deren Widerspenstigkeit ihr befürchtet: ermahnt sie, meidet sie im Ehebett und schlagt sie! Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht gegen sie keine Ausrede."

Der Mann wurde angezeigt und wegen öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen und Gewalttätigkeit vor Gericht gestellt. Das Gericht hatte jedoch volles Verständnis dafür, dass ein Sekretär einer Muslimgemeinde sowas sagt und sprach ihn am 10. September 2010 frei. Die Äußerungen des Angeklagten seien nach Ansicht des Richters durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, der Angeklagte habe nicht zum Schlagen von Ehefrauen "aufgefordert". Schließlich hatte er ja gesagt, dass er niemals versuchen würde, die Scharia in der Schweiz einzuführen. Er respektiere die Gesetze der Schweiz. Aber er sei überzeugt, dass die Scharia die beste Lebensweise für alle Menschen wäre. Klar, dass da ein Freispruch kommen muss, wenn jemand die Meinung äußert, dass das Frauenverprügeln zur besten Lebensweise für alle Menschen gehört. Die Staatsanwaltschaft gab dem Freispruch noch keine Erklärung bezüglich Berufung ab.

Ungeklärt bleibt:
Meint der Richter das Schlagen der Ehefrau sollte man meinungsmäßig vertreten dürfen, weil manchmal ist auch er dieser Meinung, tut es aber nicht?
Ist der Richter der Meinung, das im muslimischen Bereich übliche Schlagen von Ehefrauen sollte man als Diskussionsbeitrag zur multikulurellen Erneuerung des europäischen Wertesystems sehen?
Fürchtete sich der Richter im Falle einer Verurteilung vor dem Besuch eines Talibans mit Sprengstoffgürtel?