Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen, kündigte an, im Nationalrat einen Antrag für die Einrichtung einer staatlichen Kommission zur Missbrauchsaufklärung zu stellen. Hier die Aussendung:
Laut aktuellen Berichten soll gegen den Leiter der Päpstlichen Missionswerke
("Missio") eine Anzeige wegen sexueller Nötigung erstattet worden
sein.
Die Vorwürfe, Kardinal Schönborn habe bereits in den 90-er Jahren
von den Missbrauchsvorwürfen gewusst und diese gedeckt, wiegen schwer. "Der
jüngste Fall zeigt, dass eine staatliche Kommission zur Aufklärung von sexueller
Gewalt in kirchlichen Einrichtungen sinnvoller Weise schon vor einem Jahr notwendig
gewesen wäre. Dass die Kirche möglicherweise jahrelang weggeschaut hat, hat
das Misstrauen bei Betroffenen natürlich gemehrt", erklärt unser Justizsprecher
Albert Steinhauser und weiter: "Eine unabhängige Stelle genießt immer ein
höheres Vertrauen und wie der aktuelle Fall zeigt, ist es darüber hinaus notwendig,
das dahinter stehende Organisationsversagen zu beleuchten."
Jahrelang
vertuscht und weggeschaut
Denn auch der Vorwurf, dass jahrelang vertuscht
und weggeschaut wurde, ist ein Umstand, der aufgearbeitet werden muss. Das dokumentiert
auch der vorliegende Fall. "Es ist ebenfalls ein Problem, dass die Klasnic-Kommission
die Vorwürfe gegen Kardinal Schönborn nicht untersuchen wird, da sie dies nicht
als ihre Aufgabe sieht. Die Grünen werden daher erneut einen Antrag auf Einrichtung
einer unabhängigen, staatlichen Kommission zur Untersuchung der Vorwürfe einbringen."
Soweit die Aussendung.
Die Republik Österreich ist schon seit Frühjahr 2010 gefordert, sich selber
um die Verbrechen katholischer Kleriker zu kümmern, statt sie einer von
Schönborn eingerichteten "unabhängigen" Kommission kirchenintern abwickeln
und abwiegeln zu lassen. Wenn zum Beispiel in einem Sportverein Vorwürfe wegen Übergriffe durch Trainer aufkommen, dann
kümmert sich darum klarerweise die Staatsanwaltschaft und keine Kommission vom
Olympischen Komitee. Vor allem
müsste endlich rechtlich geklärt werden, wie weit es sich bei den katholisch-klerikalen
Straftaten wegen der traditionellen katholischen Vertuschungspraxis um ein vom
Kirchenapparat gestütztes fortwährendes Geschehen handelt, das keiner Verjährung
unterliegt.