Am 28. Juni 2011 forderte die Plattform "Wir sind Kirche", anlässlich
der jüngsten Vertuschungsvorwürfe gegen Kardinal Schönborn eine gesetzliche
Anzeigepflicht für Fälle von Gewalt und sexuellem Missbrauch.
Damit
sollen in Zukunft Vertuschungen verhindert, aber auch ungerechtfertigte Vertuschungsvorwürfe
entkräftet werden. Da keine Anzeigepflicht bestünde, sei das Vertuschen gesetzeskonform,
Kirchenverantwortliche könnten immer damit argumentieren, sie hätten sich an
die Gesetze gehalten. Die Anzeigepflicht sollte nur dann nicht gelten, wenn
Kinderpsychologen von der Anzeige abraten oder ein erwachsenes Opfer schriftlich
eine Anzeige ablehnt.
Wozu auch angemerkt werden kann, dass auch das
aktuelle vatikanischen Rundschreiben an die Bischöfe in Sachen Missbrauch genau
an dieser Stelle einhakt, es heißt dort: "Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger
ist nicht nur eine Straftat nach kanonischem Recht, sondern stellt auch ein
Verbrechen dar, das staatlicherseits verfolgt wird. Wenngleich sich die Beziehungen
zu staatlichen Behörden in den einzelnen Ländern unterschiedlich gestalten,
ist es doch wichtig, mit den zuständigen Stellen unter Beachtung der jeweiligen
Kompetenzen zusammenzuarbeiten. Insbesondere sind die staatlichen Rechtsvorschriften
bezüglich einer Anzeigepflicht für solche Verbrechen
immer zu beachten."
Was im Umkehrschluss genau das bedeutet, was "Wir sind Kirche"
festgestellt hat: Ohne Anzeigepflicht ist für Kirchenfunktionäre auch weiterhin
das Vertuschen erlaubt.
Typisch österreichisch sind erste Stellungnahmen aus dem staatlichen Bereich
zur Forderung von "Wir sind Kirche". Laut ORF lehnt z.B. die Richterin
Carolin List, Expertin für Sexualstraftaten und Mitglied der Klasnic-Kommission
die generelle Anzeigenpflicht ab. Viele Opfer würden
durch einen Prozess noch einmal traumatisiert.
Was heißt das? Man muss man zwecks Opferschutz die Täter schützen, damit
sie sich neue Opfer suchen können? Aktuell sind Ärzte und mit der Jugendwohlfahrt
Befasste zur Anzeige verpflichtet. Wehe, wenn auch Bischöfe und Äbte anzeigen
müssten und fürs Nichtanzeigen selber belangt werden könnten! Da stünde vermutlich
die katholische Welt nimmer lang ...