Anzeigepflicht bei Missbrauch!

Am 28. Juni 2011 forderte die Plattform "Wir sind Kirche", anlässlich der jüngsten Vertuschungsvorwürfe gegen Kardinal Schönborn eine gesetzliche Anzeigepflicht für Fälle von Gewalt und sexuellem Missbrauch.

Damit sollen in Zukunft Vertuschungen verhindert, aber auch ungerechtfertigte Vertuschungsvorwürfe entkräftet werden. Da keine Anzeigepflicht bestünde, sei das Vertuschen gesetzeskonform, Kirchenverantwortliche könnten immer damit argumentieren, sie hätten sich an die Gesetze gehalten. Die Anzeigepflicht sollte nur dann nicht gelten, wenn Kinderpsychologen von der Anzeige abraten oder ein erwachsenes Opfer schriftlich eine Anzeige ablehnt.

Wozu auch angemerkt werden kann, dass auch das aktuelle vatikanischen Rundschreiben an die Bischöfe in Sachen Missbrauch genau an dieser Stelle einhakt, es heißt dort: "Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger ist nicht nur eine Straftat nach kanonischem Recht, sondern stellt auch ein Verbrechen dar, das staatlicherseits verfolgt wird. Wenngleich sich die Beziehungen zu staatlichen Behörden in den einzelnen Ländern unterschiedlich gestalten, ist es doch wichtig, mit den zuständigen Stellen unter Beachtung der jeweiligen Kompetenzen zusammenzuarbeiten. Insbesondere sind die staatlichen Rechtsvorschriften bezüglich einer Anzeigepflicht für solche Verbrechen immer zu beachten."

Was im Umkehrschluss genau das bedeutet, was "Wir sind Kirche" festgestellt hat: Ohne Anzeigepflicht ist für Kirchenfunktionäre auch weiterhin das Vertuschen erlaubt.

Typisch österreichisch sind erste Stellungnahmen aus dem staatlichen Bereich
zur Forderung von "Wir sind Kirche". Laut ORF lehnt z.B. die Richterin Carolin List, Expertin für Sexualstraftaten und Mitglied der Klasnic-Kommission die generelle Anzeigenpflicht ab. Viele Opfer würden durch einen Prozess noch einmal traumatisiert.

Was heißt das? Man muss man zwecks Opferschutz die Täter schützen, damit sie sich neue Opfer suchen können? Aktuell sind Ärzte und mit der Jugendwohlfahrt Befasste zur Anzeige verpflichtet. Wehe, wenn auch Bischöfe und Äbte anzeigen müssten und fürs Nichtanzeigen selber belangt werden könnten! Da stünde vermutlich die katholische Welt nimmer lang ...