Heiligt die islamischen Menschenrechte!

Die Mitglieder der Organisation für Islamische Zusammenarbeit (Organization of Islamic Cooperation, OIC) beschlossen am 5. August 1990 in Kairo die Erklärung der Menschenrechte im Islam.

Die Grundsätze stehen im Artikel 1:
a) Alle Menschen bilden eine Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott vereint sind und alle von Adam abstammen. Alle Menschen sind gleich an Würde, Pflichten und Verantwortung; und das ohne Ansehen von Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, Religion, politischer Einstellung, sozialem Status oder anderen Gründen. Der wahrhafte Glaube ist die Garantie für das Erlangen solcher Würde auf dem Pfad zur menschlichen Vollkommenheit.
b) Alle Menschen sind Untertanen Gottes, und er liebt die am meisten, die den übrigen Untertanen am meisten nützen, und niemand ist den anderen überlegen, außer an Frömmigkeit oder guten Taten.

Wer sich Gott nicht unterwirft, der hat selbstverständlich keine Menschenrechte! Der gehört ja nicht einmal zur menschlichen Familie!

Die Religionsfreiheit wird im Artikel 10 geregelt:
Der Islam ist die Religion der reinen Wesensart. Es ist verboten, irgendeine Art von Druck auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen, um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren.

Die Religionsfreiheit betrifft somit nur den Islam, alle anderen Arten von Religionsfreiheit sind verboten.

Die Freiheit von Wissenschaft und Kunst steht im Artikel 16:
Jeder hat das Recht, den Erfolg seiner wissenschaftlichen, literarischen, künstlerischen oder technischen Arbeit zu genießen und die sich daraus herleitenden moralischen und materiellen Interessen zu schützen, vorausgesetzt, dass die Werke nicht den Grundsätzen der Scharia widersprechen.

Ganz klar: jedwede Islamkritik ist verboten, egal ob sie wissenschaftlich, literarisch, künstlerisch oder technisch vorgetragen wird.

Zur Meinungsfreiheit heißt es im Artikel 22:
a) Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der Scharia verletzt.
b) Jeder Mensch hat das Recht, in Einklang mit den Normen der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht und dem Bösen zu warnen.
c) Information ist lebensnotwendig für die Gesellschaft. Sie darf jedoch nicht dafür eingesetzt und missbraucht werden, die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen.
d) Es ist verboten, nationalistischen oder doktrinären Hass zu schüren oder irgend etwas zu tun, das in irgendeiner Weise zu Rassendiskriminierung führen könnte.

Es sind seit einiger Zeit große Bemühungen im Gange, diesem Artikel auch in Europa allgemeine Gültigkeit zu verleihen. Darum erheben sich gegen jedwede Islamkritik sofort massenhaft die Verteidiger der Menschenrechte gemäß Artikel 22 der Kairoer Erklärung. Verstöße gegen die Punkte a), b) und c) können nur als Verletzungen von Punkt d) gesehen werden. Denn Islamkritik verstößt immer gegen die Scharia, verletzt dabei die Heiligkeit und Würde des Propheten, höhlt die islamischen Werte aus und ist deshalb nationalistischer, doktrinärer und diskriminierender Rassenhass.

Aber das ist ja schließlich klar, denn im Artikel 25 wird abschließend klargelegt: Die islamische Scharia ist die einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung.

Alles verstanden in dieser Frohbotschaft, verlautbart im Juli 2011?
Hüte deine Zunge!
Die islamischen Menschenrechte sind europaweit zu heiligen! Oder?