Die Grundsätze stehen im Artikel 1:
a) Alle Menschen bilden eine
Familie, deren Mitglieder durch die Unterwerfung unter Gott vereint sind und
alle von Adam abstammen. Alle Menschen sind gleich an Würde, Pflichten und Verantwortung;
und das ohne Ansehen von Rasse, Hautfarbe, Sprache, Geschlecht, Religion, politischer
Einstellung, sozialem Status oder anderen Gründen. Der wahrhafte Glaube ist
die Garantie für das Erlangen solcher Würde auf dem Pfad zur menschlichen Vollkommenheit.
b)
Alle Menschen sind Untertanen Gottes, und er liebt die am meisten, die den übrigen
Untertanen am meisten nützen, und niemand ist den anderen überlegen, außer an
Frömmigkeit oder guten Taten.
Wer sich Gott nicht
unterwirft, der hat selbstverständlich keine Menschenrechte! Der gehört ja nicht
einmal zur menschlichen Familie!
Die Religionsfreiheit wird im Artikel 10 geregelt:
Der Islam ist
die Religion der reinen Wesensart. Es ist verboten, irgendeine Art von Druck
auf einen Menschen auszuüben oder seine Armut oder Unwissenheit auszunutzen,
um ihn zu einer anderen Religion oder zum Atheismus zu bekehren.
Die Religionsfreiheit betrifft somit nur den Islam, alle anderen Arten von Religionsfreiheit sind verboten.
Die Freiheit von Wissenschaft und Kunst steht im Artikel 16:
Jeder
hat das Recht, den Erfolg seiner wissenschaftlichen, literarischen, künstlerischen
oder technischen Arbeit zu genießen und die sich daraus herleitenden moralischen
und materiellen Interessen zu schützen, vorausgesetzt, dass die Werke nicht
den Grundsätzen der Scharia widersprechen.
Ganz klar: jedwede Islamkritik ist verboten, egal ob sie wissenschaftlich, literarisch, künstlerisch oder technisch vorgetragen wird.
Zur Meinungsfreiheit heißt es im Artikel 22:
a) Jeder Mensch hat
das Recht auf freie Meinungsäußerung, soweit er damit nicht die Grundsätze der
Scharia verletzt.
b) Jeder Mensch hat das Recht, in Einklang mit den Normen
der Scharia für das Recht einzutreten, das Gute zu verfechten und vor dem Unrecht
und dem Bösen zu warnen.
c) Information ist lebensnotwendig für die Gesellschaft.
Sie darf jedoch nicht dafür eingesetzt und missbraucht werden, die Heiligkeit
und Würde der Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen
und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder
ihren Glauben zu schwächen.
d) Es ist verboten, nationalistischen oder doktrinären
Hass zu schüren oder irgend etwas zu tun, das in irgendeiner Weise zu Rassendiskriminierung
führen könnte.
Es sind seit einiger Zeit große Bemühungen im Gange, diesem Artikel auch in Europa allgemeine Gültigkeit zu verleihen. Darum erheben sich gegen jedwede Islamkritik sofort massenhaft die Verteidiger der Menschenrechte gemäß Artikel 22 der Kairoer Erklärung. Verstöße gegen die Punkte a), b) und c) können nur als Verletzungen von Punkt d) gesehen werden. Denn Islamkritik verstößt immer gegen die Scharia, verletzt dabei die Heiligkeit und Würde des Propheten, höhlt die islamischen Werte aus und ist deshalb nationalistischer, doktrinärer und diskriminierender Rassenhass.
Aber das ist ja schließlich klar, denn im Artikel 25 wird abschließend klargelegt: Die islamische Scharia ist die einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung.
Alles verstanden in dieser Frohbotschaft, verlautbart im Juli 2011?
Hüte deine Zunge!
Die
islamischen Menschenrechte sind europaweit zu heiligen! Oder?