Die "Initiative Religion ist Privatsache" hatte im Juni 2011 bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, weil der ORF über die "Lange Nacht der Kirchen" am 27.5. nicht nur berichtete, sondern auch abgehaltene Veranstaltungen mit ORF-Geldern unterstützte, denn mehrere ORF-Landesstudios schienen als Sponsoren dieses Events auf. Da der ORF als de facto staatliche Einrichtung der religiösen Neutralität des Staates verpflichtet ist und nicht als Missionierungsgehilfe der Kirche agieren darf, ist eine solche Vorgangsweise mehr als bedenklich.
Staatsanwaltschaft schließt vorerst Verfahren - Antrag auf Begründung
gestellt - Beschwerde bei KommAustria in Vorbereitung wegen ORF-"Sprachregelung"
Wien,
5.8.2011. Ohne eine Begründung zu liefern stellte die Staatsanwaltschaft Wien
das von der Initiative Religion ist Privatsache angestrebte Ermittlungsverfahren
zum ORF-Sponsoring der kirchlichen Missionierungs- und Marketingaktion "Lange
Nacht der Kirchen" vorerst ein. Ein mitgelieferter lapidarer Verweis auf
§4 Abs 1 Z.12 ORF-Gesetz, wonach der ORF im Rahmen des verbreiteten Programms
die Bedeutung der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften
angemessen zu berücksichtigen hat, sorgt für Kopfschütteln: für die Beurteilung
des Sachverhalts ist diese Bestimmung nämlich irrelevant; im vorliegenden
Fall geht es nicht um die Programmgestaltung sondern um die aktive Finanzierung
bzw. Förderung von kirchlichen Aktivitäten. Aus diesem Grund hat die Initiative
die Staatsanwaltschaft Wien aufgefordert, eine Begründung nachzuliefern; schließlich
lässt sich die Mitwirkung des ORF als öffentlich-rechtliche Stiftung in kirchlichen
Aktionen bzw. die (Mit-)Finanzierung dieser von keiner Bestimmung des ORF-Gesetzes
ableiten.
"Dass der Österreichische Rundfunk die ‚Lange Nacht
der Kirchen' sponsert, entgeht meiner Vernunft, es überrascht mich mittlerweile
aber auch nicht" meinte Prof. Heinz Oberhummer, Vorstandsmitglied der Initiative
Religion ist Privatsache, und fügte hinzu: "das sind aber genau die Auswüchse,
die man bekommt, wenn Vertreter der Kirche - allerdings als einzige Glaubensrichtung
Österreichs - sowohl im ORF-Publikumsrat als auch im Stiftungsrat sitzen und
mitmischen. Der ORF, als praktisch staatliche Einrichtung, darf nicht zu einer
kirchlichen Webeagentur, geschweige Finanzierungsagentur, verkommen. Alleine
schon aus diesem Grund ist eine restlose Aufklärung dieser Sponsoringaktivität
notwendig".
Anschließend prangerte Oberhummer die kirchenfreundliche
Berichtserstattung des ORF zum Event selbst an: "Wie der ORF auf die
mehrmals genannte Teilnehmerzahl von 310.000 kam, ist mir schleierhaft, insbesondere
da keine Polizeischätzungen vorlagen. Das ist Hofberichtserstattung". Damit
sprach Oberhummer einen offensichtlichen Verstoß gegen §1 Abs 3 (Sicherung der
Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung bzw. der Unabhängigkeit
von Personen und Organen des Österreichischen Rundfunks, die mit der Besorgung
der Aufgaben des Österreichischen Rundfunks beauftragt sind) an. In diesem Zusammenhang
überraschte Oberhummer die jüngste Meldung, wonach Gerhard Ziegler, ORF-NÖ Vize-Chefredakteur
und ORF-Stiftungsrat, per Rundmail alle RedakteurInnen angewiesen hat, den Attentäter
von Norwegen nicht als "christlichen Fundamentalisten" sondern als
"Rechtsextremisten" zu bezeichnen, ebenfalls nicht (Anm.: siehe Info
Nr. 546). "Hier nutzt eine ORF-Führungskraft unverschämt die eigene
Machtposition aus, um entgegen den Bestimmungen des ORF-Gesetzes die Berichtserstattung
gemäß der eigenen tief katholischen Weltanschauung zu beeinflussen", so
Oberhummer. Seine Haltung wurde jüngst auch von dem ORF-Redakteursrat geteilt.
Die Initiative Religion ist Privatsache erwägt zusätzlich in dieser Sache
eine Beschwerde bei der Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria)
einzubringen.
Das Team der Initiative Religion ist Privatsache