Der Umgang mit nichtbetenden Muslimen

Fatwa zu der Frage, wie mit einem Muslim umgegangen werden muss, der nicht betet - Falls ein Muslim sich weigert, zum Gebet zurückzukehren, muss er getötet werden

Von dem Rechtsgutachter Scheich Saleh al-Fawsan, dem Mitglied des Vorstands der muslimischen Gelehrten Saudi-Arabiens

Der YouTube-Beitrag ist seit Dezember 2009 online - seine hier folgende Übersetzung stammt vom 7. 8. 2011 vom evangelische Institut für Islamfragen, aus dem Netzwerk der Evangelischen Allianzen:

Frage:
"Ein Arbeitskollege von mir betet nicht. Ich habe ihn zurechtgewiesen, aber er hat nicht gehört. Ich habe unseren Vorgesetzten darüber informiert und ihm mitgeteilt, dass mein Kollege Angst davor hat, versetzt zu werden. [Daher sagte ich meinem Vorgesetzten], dass er meinem Kollegen empfehlen sollte, zu beten und ihm mit der Versetzung drohen. Aber mein Kollege ärgerte sich über mich. Meine Frage ist: Habe ich mich falsch verhalten? Wie gehe ich mit der Sache richtig um, und wie muss ich mich einem nicht Betenden [der Muslim ist] gegenüber verhalten?"

Antwort: "Derjenige, der nicht betet, gilt nicht [mehr] als Muslim. Allahs Prophet - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - sagte: 'was Gerechtigkeit, Unglaube und Polytheismus voneinander unterscheiden, ist das Verlassen des Gebets.' Und er - Allahs Segen und Heil seien auf ihm - sagte: 'Der Bund zwischen uns [den Muslimen] und ihnen [den Nichtmuslimen] ist das Gebet. Wer das Gebet aufgibt, entwickelt sich zum Ungläubigen.'
Die Belege für den Unglauben desjenigen, der das Beten aufgibt, sind sowohl im Koran als auch in der Überlieferung vielfältig vorhanden. Dieser [nicht betende Arbeitskollege] darf nicht nur versetzt, sondern darf gar nicht angestellt werden. Er muss zudem getötet werden. Falls er nicht zu Allah zurückkehrt und die Verrichtung der Gebete nicht einhält, wird ihm eine Besinnungsfrist gegeben. Falls er nicht [zum Islam] zurückkehrt, wird er getötet.
Was Sie mit ihm getan haben, ist Ihre Pflicht; also Zurechtweisung und Erinnerung an das Gebet. Falls er nicht betet, muss er getötet werden. Es reicht nicht, ihn zu versetzen. Solche Menschen anzustellen, ist grundsätzlich falsch. Er darf keine Arbeiten von Muslimen übernehmen, denn er wird als Vorbild für andere betrachtet."

Also liebe Leute, da ist es wieder einmal angebracht, zur Hochachtung vor dieser Kultur aufzurufen! Klar doch, wenn einer nicht betet, der gehört nicht nur entlassen, der gehört getötet! Im 21. Jahrhundert! In Saudi-Arabien, dem heiligen Lande des Islam!

Wenn man diesbezüglich bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich nachfragen täte, bekäme man sicherlich die Antwort, dass in Österreich muslimische Nichtbeter nicht hingerichtet werden. Aber ob man sich dort zu einer klaren Verurteilung dieser steinzeitlichen Fatwa aufraffen würde, daran darf gezweifelt werden.