Brüssel (dpo) - Schluss mit leeren Versprechungen! Der Europäische Gerichtshof
(EuGH) hat in einer Grundsatzentscheidung verfügt, dass Glaubensgemeinschaften
wie die evangelische und die katholische Kirche für die unerfüllten Gebete ihrer
Anhänger aufkommen müssen. Andernfalls drohe ihnen Sanktionen bis hin zur sofortigen
Schließung wegen "unlauteren Wettbewerbs".
Lohnt sich in
der EU endlich: Beten
In dem wegweisenden Urteil des EuGH heißt es:
"Glaubensgemeinschaften und Kirchen werben ihre Mitglieder mit dem Versprechen,
dass ein höheres Wesen - in diesem Falle Gott - die Gebete der Gläubigen erhört.
Bei Nichterfüllung dieses mündlichen Vertrages haftet daher die jeweilige Institution
als Ganzes."
Zuvor hatte sich der gläubige Katholik Axel Stepnik aus
Berchtesgaden durch alle Instanzen geklagt, nachdem er erfolglos darum gebetet
hatte, dass an seinem 30. Geburtstag ein Porsche in seiner Garage steht. Nun
muss die katholische Kirche, deren Oberhaupt sich selbst als Stellvertreter
Gottes auf Erden bezeichnet, dem inzwischen 34-Jährigen das gewünschte Fahrzeug
(Modell 987 Boxster Spyder) innerhalb einer Woche zukommen lassen.
Seine
Gebete wurden erhört: Stepniks neuer Porsche
Die Kirchen, die vergeblich
für einen anderen Ausgang des Gerichtsverfahrens gebetet hatten, fürchten jetzt
eine wahre Klagewelle durch enttäuschte Gläubige, deren Gebete nicht erhört
wurden.
Der auf Kirchenrecht spezialisierte Jurist Dr. Bertram Klausen nennt
klagefreudigen Postillon-Lesern die wichtigsten Punkte, auf die sie achten sollten,
wenn sie Schadenersatz für nicht erfüllte Gebete fordern wollen:
1. Sie müssen
nachweisen können, dass Sie Mitglied einer Glaubensgemeinschaft sind. Ein Taufschein
und ein Beleg, dass Sie Kirchensteuer zahlen sind dabei ausreichend. Bekenntnislose
und Moslems (juristisch nicht nachweisbar, da keine einheitliche Kirche besteht)
gehen also leer aus.
2. Beten Sie laut vor Zeugen oder nehmen Sie Ihr Gebet
auf einen Tonträger auf, damit sich die Kirche nicht herausreden kann.
3.
Formulieren Sie Ihre Gebete klar und deutlich und setzen Sie idealerweise eine
genaue Frist, bis wann der jeweilige Wunsch erfüllt sein sollte.
4. Gebete
um Geldbeträge und klar definierte Sachgegenstände können leichter eingeklagt
werden als ideelle Forderungen (z.B. körperliche Gesundheit, Weltfrieden, Sieg
des Lieblingsvereins, Tod eines Rivalen). Allerdings kann der Schadenersatz
bei unbestimmten Forderungen letztlich weitaus größer ausfallen.
Zudem rät
der Rechtsanwalt jedem, der die Erfüllung seiner Gebete einklagt, unter Berücksichtigung
der Punkte 1-4 darum zu beten, dass die Kirche im unwahrscheinlichen Falle,
dass die Klage abgewiesen wird, die Gerichtskosten übernimmt.
Schade, dass es nur ein boshafter Scherz ist, aber vielleicht kommt es doch noch so? In Großbritannien z.B. gelten seit Mai 2008 auch für das Hellsehergeschäft Kundenschutzbestimmungen. Es verpflichtet die Anbieter, darauf hinzuweisen, dass ihre Leistungen "nur zur Unterhaltung" dienen und ihre Ergebnisse nicht als "experimentell nachgewiesen" zu betrachten sind. Das muss für alle Kunden gut sichtbar auf Geschäftsschildern, Rechnungen, in gedruckten Geschäftsbedingungen, Inseraten und Internetseiten angebracht sein. Falls der Unterhaltungscharakter einem Kunden nicht vor der Sitzung klargemacht wird, können die Anbieter vor Gericht gestellt und zu Gefängnisstrafen von bis zu zwei Jahren sowie Geldstrafen von bis zu 5.000 Pfund verurteilt werden.