Strafsteuer für Konfessionsfreie?

Katholische Extremisten kommen von Zeit zu Zeit mit solchen Vorschlägen: Religionslosigkeit sollte strafbar sein.
Am 4.1.2012 war dem Standard folgendes zu entnehmen:

Wenige Tage vor Bekanntgabe der Kirchenaustrittszahlen von 2011 kommt ein Vorstoß vom oberösterreichischen Bauernbund: "Kirchensteuer-Flüchtlinge", so Landesobmann Max Hiegelsberger am Mittwoch, sollen einen gleichwertigen Kultusbeitrag leisten. Er vermisse in der aktuellen Diskussion um die Gerechtigkeit der Steuerlast eine Gerechtigkeitsdebatte im Zusammenhang mit dem Kirchenbeitrag. Hiegelsberger ist auch Landesrat für Landwirtschaft in Oberösterreich.
Es sei nicht gerecht, dass jene, die aus der Kirche austreten, keinen Beitrag im Kultusbereich leisten müssen, betonte Hiegelsberger. "Die Geschichte und Identität eines Landes finden sich auch in den geschichtsträchtigen Gebäuden. Die Stifte, Klöster und Kirchen sind Wahrzeichen des Landes Oberösterreich." Der Kirchenbeitrag werde auch zum Erhalt dieser Bauten verwendet, erklärte der Landesobmann. "Es kann nicht sein, dass von diesen Wahrzeichen jeder profitiert, aber nicht alle beim Erhalt mitzahlen."

Verblüfft fragt man sich: wenn die Dorfkirche ein neues Dach braucht, wie profitiert vom neuen Dach dann jemand, der das ganze Jahr nicht hineingeht? Und wenn ein Kloster, Stift oder sonst historisches Gebäude renoviert wird: Zahlt da nicht der Denkmalschutz einen großen Teil der Kosten? Und nimmt der Denkmalschutz dafür nicht Steuergelder? Und sucht die Dorfkirche nicht auch um Landes- und Gemeindezuschüsse an, wenn ein paar Schindeln zu erneuern sind? Und müssen nicht die Konfessionsfreien für den Steuerverlust herhalten, den die Kirchenmitglieder durch die Abschreibbarkeit des Kirchenbeitrages verursachen? Religionsfreie können ihrerseits zum Beispiel die Kosten, die der Religionsunterricht verursacht, nicht von ihren Steuern abschreiben, obwohl sie ihre Kinder staatskostensparend vom Religionsunterricht fernhalten! Darum: Höhere Familienbeihilfe für Familien mit religionslosen Kindern!

Den Religionsgemeinschaften werden Staatsgelder in Massen nachgeschmissen! Es wäre daher angebracht, dass die Religionsfreien einen Steuerfreibetrag bekommen, der den staatlichen Zahlungen an kirchliche Einrichtungen entspricht, Österreich hat gut acht Millionen Einwohner, davon sind ungefähr zwei Millionen ohne Bekenntnis. Daher die Forderung: für Staatszahlungen an die Kirchen aliquote Steuerfreiheit für Religionsfreie!