Standard-Meldung vom 26.7.2011: Robert Ziegler empfiehlt per Rundmail die Einordnung "religiöser
Fanatiker" oder "Rechtsextremist"
St. Pölten - Robert Ziegler,
Vize-Chefredakteur des ORF Niederösterreich, bittet "Kolleginnen und Kollegen"
per Rundmail, den Attentäter von Norwegen nicht als "christlichen
Fundamentalisten" zu bezeichnen: "Das Wort 'christlich' und den Mord an mehr als
90 Menschen in einem Atemzug zu nennen - da empfinden wohl die meisten einen
deutlichen Widerspruch. Hier sollten wir bei der Formulierung besonders sensibel
vorgehen, diesen äußerst unchristlich agierenden Mann eventuell als 'religiösen
Fanatiker' bezeichnen oder uns vor allem auf die überwiegend verwendete
Einordnung als 'Rechtsextremisten' beschränken." (siehe Info Nr. 546).
Wegen
dieses Versuches chefredaktionellen Einfluss zu nehmen, dass der norwegische
Attentäter Anders Behring Breivik trotz dessen öffentlichen Bekenntnisses, ein christliches
Europas gegen den Islam verteidigen zu wollen, im ORF nicht als "christlich"
benannt werden dürfe, wurde von der Initiative Religion ist Privatsache
eine Beschwerde an die Kommunikationsbehörde
eingebracht.
Im Kampf gegen die religiöse Einflussnahme auf die Berichtserstattung
des ORF konnte ein großer Erfolg erzielt werden. Die Kommunikationsbehörde
Austria (KommAustria) gab am 13.1.2012 der von der Initiative Religion ist Privatsache
gesponserten Beschwerde des Univ.-Prof. Dr. Heinz Oberhummer gegen die versuchte
prochristliche Sprachregelung des NÖ ORF-Landesstudio im Wesentlichen recht.
Das "Christenrundmail" Robert Zieglers als NÖ ORF-Vizechefredakteur
und ORF-Stiftungsratmitglied wurde somit seitens der Regulierungsbehörde des
ORF als klare Intervention in der freien Berichtserstattung verurteilt.
Aus
dem Bescheid: "Die E-Mail des Robert Ziegler war daher geeignet, die
ihm unterstellten Journalisten dazu zu bewegen, eine bestimmte Darstellung bzw.
die Verwendung bestimmter Bezeichnungen zu unterlassen und durch eine andere
Darstellung bzw. andere Bezeichnung zu ersetzen. Die Journalisten wurden verhalten,
einen bestimmten Inhalt zu verfassen.
Soweit in der inkriminierten E-Mail
davon die Rede ist, ‚diesen äußerst unchristlich agierenden Mann eventuell als
"religiösen Fanatiker" bezeichnen oder [sich] vor allem auf die überwiegend
verwendete Einordnung als "Rechtsextremisten" [zu] beschränken",
lässt dieser Kontext unmissverständlich eine inhaltliche Redigierung erkennen."
"Es
freut mich sehr, dass die KommAustria diese versuchte weltanschauliche Einflussnahme
auf die ORF-Journalisten als solche erkannt und verurteilt hat", kommentierte
Initiative-Vorstandsmitglied Oberhummer, der offiziell die Beschwerde auch eingebracht
hat, das Urteil in seiner ersten Reaktion. Er relativierte jedoch gleich auch
seine Freude: "Glücklich macht mich die ganze Angelegenheit aber nicht:
von einer nicht beeinflussbaren Berichtserstattung beim ORF sind wir leider
noch weit entfernt. Solange Kirchenvertreter per Gesetz in den ORF-Publikumsrat
bzw. -Stiftungsrat gehievt werden sehe ich Tür und Tor für versuchte weltanschauliche
Zensur geöffnet. Das ORF-Sponsoring der jährlichen Missionierungs- und Selbstdarstellungsaktion
‚Lange Nacht der Kirchen' kommt ja auch nicht von ungefähr".
Die Initiative Religion ist Privatsache bedankt sich wieder bei allen, die sich dem Verfahren angeschlossen haben und diesen Erfolg erst ermöglichten!
Presseaussendung der Initiative Religion ist Privatsache vom 16.1.2012:
Wien (OTS) - Auch wenn die Initiative Religion ist Privatsache im wichtigsten
Beschwerdepunkt - nämlich der im ORF-Landesstudio NÖ versuchten Beeinträchtigung
der journalistischen Freiheit - von der KommAustria Recht erhalten hat wird
sie gegen das Urteil eine Teilberufung einbringen. Konkret handelt es sich um
die Weigerung der KommAustria, den ORF anzuweisen, das Urteil zu veröffentlichen.
Die ORF-Regulierungsbehörde geht in ihrer Urteilsbegründung von einem - wenn
auch rechtswidrigen - ORF-internen Ablauf aus und ortet daher kein öffentliches
Interesse in einer verpflichtenden Urteilsveröffentlichung. Dieser Meinung schließt
sich die Initiative nicht an. Robert Ziegler ist nämlich nicht nur Landesstudio-Vizechefredakteur
sondern auch ORF-Stiftungsratmitglied; sein Einflussbereich reicht daher weit
über dem offiziellen Job-Titel tief in die höchsten Führungsetagen des ORF hinauf.
Auch die Tatsache, dass Herr Ziegler, trotz laufendem Verfahren wegen eines
Verstoßes gegen das ORF-Gesetz, befördert wurde, spricht für eine Veröffentlichung.
Prof.
Heinz Oberhummer, Vorstandsmitglied der Initiative Religion ist Privatsache
und offizieller Beschwerdeführer, kommentierte den Schritt als "notwendig
und im Interesse der Öffentlichkeit". Oberhummer ließ auch mit neuen Details
zum Verfahren aufhorchen: "Die Stellungnahme des ORF zur Beschwerde lieferte
Herrn Ziegler bedingungslose Rückendeckung. Unterschrieben wurde sie vom nun
wiedergewählten Generaldirektor Wrabetz. Nachdem wir diese online gestellt haben
versuchte der ORF die Veröffentlichung der eigenen Stellungnahme prompt zu verhindern.
Dieser Umstand ist, bestenfalls, eigenartig".
In seiner Stellungnahme
betonte Oberhummer abschließend, dass er Herrn Ziegler nicht kenne und zu keinem
Zeitpunkt gegen ihn persönlich vorgegangen ist. "Es geht hier ausschließlich
um die Wahrung der journalistischen Freiheit und die Wahrung der Rechte der
Konfessionsfreien, die per ORF-Gesetz ohnehin benachteiligt werden" betonte
Oberhummer in diesem Zusammenhang. Er zeigte sich jedoch hoffnungsvoll, dass
"die Berufung sich nach einer entsprechenden ORF-Veröffentlichung erübrigen
wird".