Man schickte dazu am 14. März 2012 die jeweiligen Jugendorganisationen
vor an die Front zur Bekämpfung der Religionslosigkeit.
In einer abgestimmten
Aktion drängen sowohl christliche und als auch muslimische Jugendorganisationen auf
Zwangsethikunterricht für Religionslose. Das wird im Schulversuch ja schon jahrelang geprobt: Mit von christlichen Fachleuten erstellten Lehrplänen
und von überwiegend christlichen Lehrkräften erteiltem Unterricht sollen religionsfreie
SchülerInnen einer zwangsweisen religiösen Nachschulung namens "Ethikunterricht"
unterworfen werden.
Auf der Homepage der Katholischen Jugend wird
dazu gesabbert: "Jugendliche brauchen Orte der Kommunikation
und Orientierung. Wir treten für die langfristige Beibehaltung des Religionsunterricht
ein! In den Fällen, in denen sich SchülerInnen vom Religionsunterricht abmelden,
soll Ethikunterricht als Ersatzpflichtgegenstand für alle Schulen und Schulstufen
übernommen werden. Schule ist einer der wichtigsten Lebensräume junger Menschen.
Nach unseren Vorstellungen darf in dieser nicht nur Wissen vermittelt werden.
(..)
Jugendliche suchen nach Orientierung und Haltepunkten, brauchen Begleitung
bei der Auseinandersetzung mit Fragen, die sie beschäftigen - wenn sie sich
mit sich selbst und ihrem Leben auseinander setzen. Wo haben sie in der Schule
sonst die Chance und die Zeit dafür, wenn nicht im Religions- oder Ethikunterricht?
(..)
Dementsprechend müssen SchülerInnen auch mit ethischen und demokratischen
Werthaltungen konfrontiert werden, um die Chance zu haben, durch die Auseinandersetzung
mit diesen Positionen zu mündigen BürgerInnen entwickeln zu können. Gerade in
einer Gesellschaft, die oft nur an Leistung orientiert ist und SchülerInnen
zu wirtschaftlich verwertbaren Arbeitskräften ausbilden möchte, müssen Religions-
und Ethikunterricht als wesentliche Beiträge zur Stärkung der 'Selbst- und Sozialkompetenz'
gesehen werden."
Ja! Einverstanden mit dem letzten Absatz (minus "Regionsunterricht")!
Aber
eben nur wenn das für alle SchülerInnen gilt und keine Teilung in religiöse
und nichtreligiöse Gruppen erfolgt! Sich nach den Zehn Geboten oder nach
dem Koran zu orientieren, ist keinerlei Beitrag für eine demokratische Gesellschaft!
Die Zehn Gebote schreiben z.B. den alleinigen Glauben an den christlichen Gott
vor und die religiöse Heiligung des Sonntags (dass auch das Fluchen verboten
ist, kann in heutigen Zeiten vernachlässigt werden, Kruzifix noch einmal!),
verbieten Sexualität ("Du sollst keine Unkeuschheit treiben"), während
anderen "Gebote" (nicht töten und körperverletzen, nicht stehlen,
nicht lügen und verleumden) sowieso strafgesetzlich geregelt sind, christlich
geregelt
wird somit Schädliches, Unnützes und Selbstverständliches! Und das auf eine sehr primitive
Weise.
Die Achtung der Menschenrechte ist eine säkulare Regelung,
die beispielsweise der Vatikan ablehnt (außer Weißrussland der einzige Staat
diesseits des Urals, der die Europäischen Menschenrechte nicht unterzeichnet
hat), ebenso die islamistischen Staaten (dort gibt es z.B. die Todesstrafe für "Gotteslästerung"),
dafür braucht niemand einen Religionsunterricht, aber ALLE brauchen einen Ethikunterricht,
weil das wird von den Religionen nicht gelehrt, weder von der christlichen,
noch insbesonders von der islamischen! Gerade die religiösen SchülerInnen
brauchen deshalb einen Ethikunterricht!
In religionsfreien Familien
sind in der Regel die Eltern an humanistischen Werten orientiert! Ein ethischer
Zwangsunterricht nur für Religionsfreie mit einem von Theologen inspirierten
Lehrplan, vorgetragen durch christlich indoktrinierte Lehrkräfte wäre praktisch
eine Rückkehr in den Klerikalfaschismus. Denn unter Dollfuß und Schuschnigg
hat es in der klerikalfaschistischen Diktatur nach der Ausschaltung des Parlaments
im März 1933 und des Verbotes der Sozialdemokratie 1934 letztmalig einen solchen
Zwangsunterricht
für Religionsfreie gegeben!
Wehret den Anfängen! Hoch der Artikel
14 des Staatsgrundgesetzes!
Denn er gewährleistet seit dem Jahre 1867
die Religionsfreiheit! Auch die
Freiheit von einem Ersatzunterricht bei Nichtteilnahme am Religionsunterricht! Die volle Glaubens-
und Gewissensfreiheit muss gewährleistet bleiben! Entweder Ethikunterricht
für alle oder für niemanden! Alles andere widerspricht der Verfassung! Wenn
man von der diktatorischen Verfassung von 1934 absieht,
in welcher alles "Recht" von "Gott" ausging ...