Immer wieder werden Vorgangsweisen kritisiert, die zweifelsfrei völlig
richtig katholisch sind. Am 15. April 2012 war in Tirol einer kirchlich Nichtverheirateten
die Kommunion verweigert worden, was am 18.4.sogar zu einem Bericht auf der Site religion.ORF.at
führte:
"In der kleinen Gemeinde Imsterberg im Tiroler Oberland
hat ein Pfarrer bei einer Messe am vergangenen Sonntag einer Frau die Hostie
verweigert. Die Mutter einer Erstkommunikantin machte das in der "Tiroler
Tageszeitung" (Mittwoch-Ausgabe) öffentlich. In der Diözese Innsbruck bestätigte
man den Vorfall. Den Grund für die Weigerung glaubt die Tirolerin zu kennen:
Sie ist nur standesamtlich verheiratet.
Es habe am Dienstag mit der Betroffenen
ein Gespräch gegeben. Auch mit dem Geistlichen habe man geredet, hieß es von
der Diözese. Die öffentliche Verweigerung sei "vermutlich die falsche Ansicht".
Als Tischmutter sei sie bei den Vorbereitungen zum Gottesdienst eingebunden
gewesen. (..)
Die Betroffene habe sich erfreut gezeigt, dass sich die Diözese
mit ihrem "Fall" befasse. Für sie sei die Causa damit erledigt."
Na bitte! So geht das nicht! Der Pfarrer hat ganz klar nach dem katholischen
Gesetzbuch gehandelt. Die betroffene Frau hat zwei Kinder, aber keinen kirchlichen
Trauschein. Werfen wir einen Blick in den katholischen Katechismus, der die
gültige katholische Lehre enthält: Im § 1859 heißt es: "Eine Todsünde
erfordert volle Erkenntnis und volle Zustimmung. Sie setzt das Wissen um die
Sündhaftigkeit einer Handlung, ihren Gegensatz zum Gesetz Gottes, voraus. Die
Todsünde schließt auch eine genügend überlegte Zustimmung ein, um persönliche
Willensentscheidung zu sein." Und im § 2353 steht: "Unzucht
ist die körperliche Vereinigung zwischen einem Mann und einer Frau, die nicht
miteinander verheiratet sind. Sie ist ein schwerer Verstoß gegen die Würde dieser
Menschen und der menschlichen Geschlechtlichkeit selbst, die von Natur aus auf
das Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet
ist. Zudem ist sie ein schweres Ärgernis, wenn dadurch junge Menschen sittlich
verdorben werden."
Unzucht und Unkeuschheit gehören zu den sieben
Hauptsünden, wenn diese Sünde gemäß § 1859 in Kenntnis und Zustimmung ausgeübt
wird, ist sie zweifellos eine schwere Sünde. Und Leute mit schwerer Sünde kriegen
den Leib Christi nicht. Siehe § 1415: "Wer Christus in der eucharistischen
Kommunion empfangen will muss im Stande der Gnade sein. Falls jemand sich bewusst
ist, dass er eine Todsünde begangen hat, darf er die Eucharistie nicht empfangen
ohne vorher im Bußsakrament die Lossprechung empfangen zu haben."
Beichte
mit Lossprechung darf es wiederum aber nur geben, wenn der Beichtende seine
Sünden bereut und verspricht, sie nimmer zu begehen. Nur standesamtlich
Verheiratete müssten also geschlechtsfrei leben, was wohl kaum zu erwarten ist.
Darum ist die Verweigerung der Kommunion für jemanden, der in - kirchlich
betrachtet - "wilder Ehe" lebt und diese Sünde nicht in der Beichte
bereut, durch den Katechismus nicht nur
gedeckt, sondern sogar vorgeschrieben. Das ist katholisch! Und wer katholisch
ist, was ist der? Selber schuld!