Das ist katholisch!

Immer wieder werden Vorgangsweisen kritisiert, die zweifelsfrei völlig richtig katholisch sind. Am 15. April 2012 war in Tirol einer kirchlich Nichtverheirateten die Kommunion verweigert worden, was am 18.4.sogar zu einem Bericht auf der Site religion.ORF.at führte:
"In der kleinen Gemeinde Imsterberg im Tiroler Oberland hat ein Pfarrer bei einer Messe am vergangenen Sonntag einer Frau die Hostie verweigert. Die Mutter einer Erstkommunikantin machte das in der "Tiroler Tageszeitung" (Mittwoch-Ausgabe) öffentlich. In der Diözese Innsbruck bestätigte man den Vorfall. Den Grund für die Weigerung glaubt die Tirolerin zu kennen: Sie ist nur standesamtlich verheiratet.
Es habe am Dienstag mit der Betroffenen ein Gespräch gegeben. Auch mit dem Geistlichen habe man geredet, hieß es von der Diözese. Die öffentliche Verweigerung sei "vermutlich die falsche Ansicht". Als Tischmutter sei sie bei den Vorbereitungen zum Gottesdienst eingebunden gewesen. (..)
Die Betroffene habe sich erfreut gezeigt, dass sich die Diözese mit ihrem "Fall" befasse. Für sie sei die Causa damit erledigt."

Na bitte! So geht das nicht! Der Pfarrer hat ganz klar nach dem katholischen Gesetzbuch gehandelt. Die betroffene Frau hat zwei Kinder, aber keinen kirchlichen Trauschein. Werfen wir einen Blick in den katholischen Katechismus, der die gültige katholische Lehre enthält: Im § 1859 heißt es: "Eine Todsünde erfordert volle Erkenntnis und volle Zustimmung. Sie setzt das Wissen um die Sündhaftigkeit einer Handlung, ihren Gegensatz zum Gesetz Gottes, voraus. Die Todsünde schließt auch eine genügend überlegte Zustimmung ein, um persönliche Willensentscheidung zu sein." Und im § 2353 steht: "Unzucht ist die körperliche Vereinigung zwischen einem Mann und einer Frau, die nicht miteinander verheiratet sind. Sie ist ein schwerer Verstoß gegen die Würde dieser Menschen und der menschlichen Geschlechtlichkeit selbst, die von Natur aus auf das Wohl der Ehegatten sowie auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet ist. Zudem ist sie ein schweres Ärgernis, wenn dadurch junge Menschen sittlich verdorben werden."

Unzucht und Unkeuschheit gehören zu den sieben Hauptsünden, wenn diese Sünde gemäß § 1859 in Kenntnis und Zustimmung ausgeübt wird, ist sie zweifellos eine schwere Sünde. Und Leute mit schwerer Sünde kriegen den Leib Christi nicht. Siehe § 1415: "Wer Christus in der eucharistischen Kommunion empfangen will muss im Stande der Gnade sein. Falls jemand sich bewusst ist, dass er eine Todsünde begangen hat, darf er die Eucharistie nicht empfangen ohne vorher im Bußsakrament die Lossprechung empfangen zu haben."

Beichte mit Lossprechung darf es wiederum aber nur geben, wenn der Beichtende seine Sünden bereut und verspricht, sie nimmer zu begehen. Nur standesamtlich Verheiratete müssten also geschlechtsfrei leben, was wohl kaum zu erwarten ist. Darum ist die Verweigerung der Kommunion für jemanden, der in - kirchlich betrachtet - "wilder Ehe" lebt und diese Sünde nicht in der Beichte bereut, durch den Katechismus nicht nur gedeckt, sondern sogar vorgeschrieben. Das ist katholisch! Und wer katholisch ist, was ist der? Selber schuld!