An 17.000 Beitragspflichtige, die ihren Beitrag noch nicht bezahlt haben,
wurden Zahlungserinnerungen per SMS ausgesandt. Kommt ja billiger. Die übliche
Vorgangsweise wäre es schließlich zuerst die Jahresrechnungen oder Quartalsrechnungen
auszusenden, dann die Zahlungserinnerungen, dann Postaufträge, dann Klagsdrohungen
und schließlich den Klageweg zu beschreiten, weil die katholische Kirche sich
im Zweifelsfall nicht ans Evangelium hält, wo es ja heißt "richtet nicht,
auf dass Ihr nicht gerichtet werdet" (Mt.7,1) oder "was ihr dem Geringsten
meiner Brüder getan habt, das habt ihr mir getan" (Mt. 25,40) oder "wenn
jemand mit dir rechten will und deinen Rock nehmen, dem lass auch den Mantel"
(Mt. 5,40). In der Praxis sieht das anders aus, man klagt und lässt richten,
man konzentriert sich speziell auf geringe Brüder mit geringem Einkommen und
man gibt nicht, sondern lässt pfänden:
Das
Porto für die vielen Briefe und Postaufträge (ein solcher kostet 3.50 pro Stück)
schmälert klarerweise den Reichtum der r.k. Kirche, also versucht man es mit
billigeren Mitteln. In den Zehn Geboten und den Geboten der Kirche steht nichts
über das Versenden von SMS, darum kann man ignorieren, was im Telekommunikationsgesetz
steht.
dieses
Postauftragsformular ist schon was Älteres aus der Schillingzeit, aber abgeschafft
wurde dieses Dienstleistungsangebot der Post AG bisher noch nicht! Die Kirchenbeitragsstellen
dürfen's also weiterhin benutzen - bevor sie ihre Schäfchen verklagen, pfänden
und exekutieren lassen ...
Hier der ZiB2-Bericht vom 22. 5. 2012:
im
Bild die SMS-Botschaft wie in ZiB2 dargeboten
Der Tonmitschnitt: