Religionsfinanzierungssteuerabsetzbetrag

Presseaussendung der "Initiative Religion ist Privatsache"

Wien, 14.6.2012 - 18h30. Finanzmarkt- und Eurokrise? Öffentliche Finanzen außer Rand und Band? Schmerzliche Sparpakete und steigende Arbeitslosigkeit? Alles kein Thema, wenn es um die staatliche Finanzierung der gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften Österreichs - und allen voran der katholischen Kirche - geht. So wurde auf Drängen der Kirchen erst vor einem Jahr die Höchstgrenze der steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages auf jährlich 400 Euro - abermals innerhalb weniger als zwei Jahren- verdoppelt. Und auch im jüngst von der Regierung vorgelegten Sparpaket sucht man vergeblich nach einer einzigen Sparmassnahme, die dazu geeignet wäre, die Religionsgemeinschaften ebenfalls in die Pflicht zu nehmen.

Damit könnte jedoch in absehbarer Zeit Schluss sein. Im Rahmen einer Pressekonferenz der "Initiative Religion ist Privatsache" wurde heute das Einleiten eines Verfahrens bekannt gegeben, das letztendlich die weitverbreitete und verfassungswidrige "Kooperation" zwischen der Politik und den Religionsgemeinschaften zum Wanken bringen könnte. Eytan Reif, Vorstandsmitglied der "Initiative Religion ist Privatsache", stellte nämlich zwei Anträge vor, die er im Rahmen seiner Steuerveranlagung für das Jahr 2011gestellt hatte. Der erste dieser Anträge betraf den von ihm bezahlten Pflichtbeitrag an die "Initiative Religion ist Privatsache", als nichtreligiöser Verein, den er, analog einem Kirchenbeitrag, steuerlich geltend machte, obwohl das Einkommenssteuergesetz diese Möglichkeit nicht vorsieht. Der zweite Antrag galt hingegen der Geltendmachung eines "Religionsfinanzierungs-Steuerabsetzbetrages". Diesen begründete Reif mit dem finanziellen Nachteil, den er, als Konfessionsfreier, aufgrund der ausschließlich an weltanschauliche Kriterien geknüpften staatlichen Finanzierung der Religionen in Österreich im Jahr 2011 erlitten hat. Die Chancen auf einen raschen Erfolg schätzte Reif jedoch als "eher gering" ein. "Erst am Ende des Instanzenwegs gehe ich von einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den in den Raum gestellten verfassungsrechtlichen Bedenken aus", so Reif, der jedoch von einem "juristischen Erdbeben" in höchster Instanz ausgeht.

Schützenhilfe erhielt Reif von Elias von der Locht, dem Vorsitzenden der Wiener JuLis. Von der Locht bekräftigte nicht nur die kompromisslose Haltung der JuLis gegen jegliche weltanschauliche Privilegierung seitens des Staates - er schloss sich auch Reifs Forderungen inhaltlich an und veranschaulichte den derzeit geltenden Missstand anhand des Beispieles der theologischen Fakultäten. "Wieso der Staat, also die Allgemeinheit, die theologischen Fakultäten finanziert, entgeht meinem demokratischen Verständnis", betonte Von der Locht und präzisierte: "Solange theologische Fragen ausschließlich von den Kirchen beantwortet werden und diese auch über die Lehrbefugnis des Lehrpersonals verfügen haben die Kirchen auch die Kosten dieser Fakultäten - und zwar gänzlich - zu tragen".

Schreiben zwecks Absetzung des
Religionsfinanzierungssteuerabsetzbetrages.