Die Unauflöslichkeit der Ehe

Der neue Präfekt der Römischen Glaubenskongregation, Gerhard Ludwig Müller, fährt beim Thema Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene erwartungsgemäß eine harte Linie. "Eine gültig geschlossene Ehe unter Christen ist unauflöslich und umfasst das Versprechen der lebenslangen Treue, die Lehre ist da ganz klar", sagte der nun zum Erzbischof beförderte bisherige Regensburger Bischof am 7.7.2012 bayrischen Zeitungen. Es bleibt also dabei: Geschiedene, die wieder geheiratet haben, dürfen die Sakramente nicht entgegennehmen, weil sie in Sünde leben. Denn geschlechtsverkehren darf man nur in aufrechter christkatholischer Ehe. So steht das im Katechismus im Artikel 1650.

Die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion ist eine der Forderungen der österr. Pfarrerinitiative, die direkten Niederschlag in ihrem Ungehorsamsaufruf fand: die in der Pfarrerinitiative eingeschriebenen Priester sind diesbezüglich ständig ungehorsam und spenden die Kommunion an solche permanente Sünder, ohne von ihnen zu verlangen, sie müssten vorher beichten gehen und bei der Beichte zusagen, mit dem standesamtlich angetrauten Ehepartner nimmer geschlechtlich zu verkehren. Das wäre folgsam.

Gerade diese Forderung diverser Kirchenreformer fand bisher in der katholischen Hierarchie öfters Zustimmung, im Jahre 2011 hatten sich die Oberbischöfe von Deutschland und Österreich, Zollitsch und Schönborn, diesbezüglich aufgeschlossen geäußert.

Im Dezember 2011 hatte der Papst die Sache klarstellen lassen.
Der Vatikan veröffentlichte eine Stellungnahme Ratzingers aus dem Jahr 1998 wieder, in der Einwände "gegen die kirchliche Lehre über den Kommunionempfang von wiederverheirateten Geschiedenen" zurückgewiesen werden, denn was Gott verbunden habe, das dürfe der Mensch nicht trennen, nur so könne "die Ehe der gottgegebenen Berufung zur Liebe und der menschlichen Würde voll gerecht und zum Zeichen der unbedingten Bundesliebe Gottes, das heißt zum Sakrament, werden".

Erzbischof Müller wird also voraussichtlich danach trachten, die längst in vielen Kirchen übliche ungeprüfte Verabreichung der katholischen Hostien an jedermann und jedefrau einzudämmen. Früher war es katholische Pflicht, beichten zu gehen, bevor der in der Hostie nach katholischer Lehre enthaltene Leib des HErrn verspeist werden durfte. Die abgelegte Beichte musste entweder dem Hostien verteilenden Priester bekannt sein oder man hatte einen Beichtzettel vorzulegen!

Eine Möglichkeit, um Sünder vom HErrn fernzuhalten, wäre es, die Pflichtohrenbeichte mit Beichtzettel wieder einzuführen. Damit wäre dann der katholische Jesus vor unbefugtem und sündhaften Verzehr geschützt! Rechts ein gegoogeltes Exemplar so eines Beichtzettels. Da früher der Empfang der "heiligen Kommunion" durch das Kirchengebot Nr. 2 "Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion empfangen" ein österlicher Brauch war, daher die Osterbeichte in der Regel die einzige Beichte im Jahr, gab es eigene Osterbeichtzettel. Die früher gebräuchliche Ohrenbeichte wurde nach dem 2. Vatikanum defakto abgeschafft, den "Leib des HErrn" können Katholiken verspeisen, solange sie sich keiner schweren Sünde bewusst sind, sonst müssten sie auch heute beichten gehen.

Ja, da hat der Herr Erzbischof Müller hinkünftig eine Menge zu tun, um die richtige katholische Lehre wieder allgemein durchzusetzen!