Der neue Präfekt der Römischen Glaubenskongregation, Gerhard Ludwig Müller,
fährt beim Thema Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene erwartungsgemäß
eine harte Linie. "Eine gültig geschlossene Ehe unter Christen ist
unauflöslich und umfasst das Versprechen der lebenslangen Treue, die Lehre ist
da ganz klar", sagte der nun zum Erzbischof beförderte bisherige Regensburger
Bischof am 7.7.2012 bayrischen Zeitungen. Es bleibt also
dabei: Geschiedene, die wieder geheiratet haben, dürfen die Sakramente nicht
entgegennehmen, weil sie in Sünde leben. Denn geschlechtsverkehren darf man
nur in aufrechter christkatholischer Ehe. So steht das im Katechismus im Artikel
1650.
Die Zulassung wiederverheirateter Geschiedener zur Kommunion
ist eine der Forderungen der österr. Pfarrerinitiative, die direkten Niederschlag
in ihrem Ungehorsamsaufruf fand: die in der Pfarrerinitiative eingeschriebenen
Priester sind diesbezüglich ständig ungehorsam und spenden die Kommunion an
solche permanente Sünder, ohne von ihnen zu verlangen, sie müssten vorher beichten
gehen und bei der Beichte zusagen, mit dem standesamtlich angetrauten Ehepartner
nimmer geschlechtlich zu verkehren. Das wäre folgsam.
Gerade diese
Forderung diverser Kirchenreformer fand bisher in der katholischen Hierarchie
öfters Zustimmung, im Jahre 2011 hatten sich die Oberbischöfe von Deutschland
und Österreich, Zollitsch und Schönborn, diesbezüglich aufgeschlossen geäußert.
Im
Dezember 2011 hatte der Papst die Sache klarstellen lassen. Der Vatikan
veröffentlichte eine Stellungnahme Ratzingers aus dem Jahr 1998 wieder, in der
Einwände "gegen die kirchliche Lehre über den Kommunionempfang von wiederverheirateten
Geschiedenen" zurückgewiesen werden, denn was Gott verbunden habe, das
dürfe der Mensch nicht trennen, nur so könne "die Ehe der gottgegebenen
Berufung zur Liebe und der menschlichen Würde voll gerecht und zum Zeichen der
unbedingten Bundesliebe Gottes, das heißt zum Sakrament, werden".
Erzbischof
Müller wird also voraussichtlich danach trachten, die längst in vielen Kirchen
übliche ungeprüfte Verabreichung der katholischen Hostien an jedermann und jedefrau
einzudämmen. Früher war es katholische Pflicht, beichten zu gehen, bevor
der in der Hostie nach katholischer Lehre enthaltene Leib des HErrn verspeist
werden durfte. Die
abgelegte Beichte musste entweder dem Hostien verteilenden Priester bekannt
sein oder man hatte einen Beichtzettel vorzulegen!
Eine Möglichkeit,
um Sünder vom HErrn fernzuhalten, wäre es, die Pflichtohrenbeichte mit Beichtzettel
wieder einzuführen. Damit wäre dann der katholische Jesus vor unbefugtem
und sündhaften Verzehr geschützt! Rechts ein gegoogeltes Exemplar so eines Beichtzettels.
Da früher der Empfang der "heiligen Kommunion" durch das Kirchengebot
Nr. 2 "Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die
heilige Kommunion empfangen" ein österlicher Brauch war, daher die Osterbeichte
in der Regel die einzige Beichte im Jahr, gab es eigene Osterbeichtzettel. Die
früher gebräuchliche Ohrenbeichte wurde nach dem 2. Vatikanum defakto abgeschafft,
den "Leib des HErrn" können Katholiken verspeisen, solange sie sich
keiner schweren Sünde bewusst sind, sonst müssten sie auch heute beichten gehen.
Ja, da hat der Herr Erzbischof Müller hinkünftig eine Menge zu tun,
um die richtige katholische Lehre wieder allgemein durchzusetzen!