Im Jahre 2004 hatte sich Tosti geweigert, sein Richteramt unter einem
Kruzifix auszuüben, er wurde deshalb im November 2005 wegen Unterlassung von
Amtshandlungen zu sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Dieses Urteil wurde
vom Berufungsgericht bestätigt. Erst im Juli 2009 erklärte der Kassationshof
die vorherigen Urteile für ungültig. Im Jahr 2006 wurden Tosti Stellung und
Gehalt gekündigt. Am 22. Januar 2010 schloss der Oberrat des Richterstandes
Richter Tosti aus der Gerichtskammer aus. Die italienische Justiz klammerte
dabei die Ursache aus dem Verfahren aus, sondern warf dem Richter nur vor, durch
Arbeitsverweigerung die Justiz zu behindern.
Im Dezember 2006 teilte
Richter Luigi Tosti mit, dass der Consigliosuperiore della Magistratura ihm
schrieb, die Direktive aus dem Jahre 1926, unterschrieben vom faschistischen
Minister Rocco, mit der die Anbringung von der römisch-katholischen Kirche verlangter
religiöser Symbole in Gerichtssälen angeordnet wurde (wie in Schulen oder Krankenhäuser
und jedem anderen öffentlichen Gebäude) als abgeschafft zu betrachten ist, seit
die Republikverfassung vom Dezember 1947 verbürgt, dass alle Bürger vor dem
Gesetz gleich sind - ohne Unterschied von Geschlecht, Rasse oder Religion.
Bis
Juli 2012 dauerte es, bis sich die italienische Justiz dieser Meinung anschloss:
faschistisch-katholische Anordnungen aus dem Jahre 1926 stehen nicht über der
italienischen Verfassung. Tostis Kampf geht jetzt weiter: um die Wiedereinsetzung
als Richter und die Nachzahlung seiner Bezüge, die er durch die ungerechtfertigte
Verfolgung nicht erhalten hat. Und um kruzifixfreie Gerichtsräume! Dieser große
laizistische Erfolg im katholischen Stammland freut uns alle!