Es gibt bisher nur das bekannte Kölner Urteil, das Beschneidungen von Unmündigen als Körperverletzung deklariert, der deutsche Bundestag hat in einer Resolution gegen die Stimmen der Linkspartei für den Herbst eine gesetzliche Regelung angekündigt.
In Berlin geht es schneller: Welt-online meldete am 6.9.2012: "Berlin
verfolgt die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven künftig nicht. Justizsenator
Thomas Heilmann (CDU) stellte am Mittwoch (d.i. der 5.9.) die ab jetzt geltende
Regelung vor. Die Beschneidung bleibt demnach straffrei, wenn drei Bedingungen
erfüllt sind. Die Eltern müssen dem Eingriff schriftlich zustimmen, die religiöse
Notwendigkeit darlegen und die Operation muss medizinisch fachgerecht und möglichst
schmerzfrei erfolgen. 'Damit geben wir den Ärzten Rechtssicherheit', sagte
Heilmann."
Soweit aus der Zeitungsmeldung. Für sozusagen legale
Körperverletzungen gilt allerdings nur die "medizinische Notwendigkeit"
als strafausschließend,
eine "religiöse Notwendigkeit" gibt es - außerhalb eines reichlich
verwirrten Gehirns eines Christpolitikers - rechtlich nirgendwo. Um es besonders
deutlich und besonders drastisch zu formulieren: Führt der Herr Heilmann dann
vielleicht auch die Steinigung bei Ehebruch ein, wenn dafür "religiöse
Notwendigkeit" dargelegt wird? Oder realistischer gesehen, vielleicht kommt
als Nächstes aus Berlin die Meldung: Ein Lehrer darf Schüler abwatschen, wenn
er die "erzieherische Notwendigkeit" bestätigt?