Die islamistischen Staaten versuchen wieder einmal gemeinsam gegen die demokratischen Grundrechte, gegen Glaubens- und Gewissenfreiheit und vor allem gegen das Recht auf freie Meinungsäußerungen vorzugehen.
Die Weltgemeinschaft müsse nötige Maßnahmen gegen religiösen Hass, Diskriminierung
und Gewalt ergreifen, erklärten die Mitgliedsstaaten der Organisation für Islamische
Zusammenarbeit (Organization of Islamic Cooperation, OIC) am 28.9.2012 bei
der UN-Vollversammlung in New York.
In ihrer Erklärung verurteilten die Außenminister
den in den USA privat produzierten Mohammed-Film. Sie behaupteten außerdem,
dass islamfeindliche Handlungen die Menschenrechte verletzten, es müsse "mit
dem Recht auf Meinungsfreiheit verantwortungsvoll umgegangen" werden.
Der
OIC gehören an: Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Aserbaidschan,
Bahrain, Bangladesch, Benin, Brunei, Burkina Faso, Dschibuti, Elfenbeinküste,
Gabun, Gambia, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Indonesien, Iran, Irak, Jemen,
Jordanien, Kamerun, Kasachstan, Katar, Kirgisistan, Komoren, Kuwait, Libanon,
Libyen, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko, Mauretanien, Mosambik, Niger, Nigeria,
Oman, Pakistan, Palästinensische Autonomiegebiete, Saudi-Arabien, Senegal, Sierra
Leone, Somalia, Sudan, Suriname, Syrien, Tadschikistan, Togo, Tschad, Tunesien,
Türkei, Turkmenistan, Uganda, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate.
Wozu man anmerken muss, dass gerade diese Staaten sich einmal darum kümmern
könnten, in ihren Ländern den religiösen Hass und die Gewalt einzudämmen und
sich darum bemühen, die Menschenrechte - so wie sie in der UNO-Menschenrechtscharta
stehen - kennen zu lernen und mit diesen Menschenrechten die 1990 in Kairo verlautbarten
islamischen Menschenrechte kritisch vergleichen.
Und dann für eine Umsetzung
der Menschenrechtscharta zu sorgen, statt die freie Welt zu mittelalterlichen
religiösen Unterdrückungsvorschriften aufzufordern. Den Versuchen der Islamisten,
den Menschenrechtsartikel 19 einschränken zu wollen, ist mit aller entschiedenen
Deutlichkeit zu begegnen.
Artikel 19. Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung;
dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie
über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut
zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Religionen sind Meinungen, denen anzuhängen zu den Grundrechten gehört. Zu
den Grundrechten gehört es, freie Meinungen zu äußern, also auch Religionen
in entsprechender Weise zu kritisieren. Mohammed und sein Allah sind nicht größer
als die Menschenrechte.