"Initiative Religion ist Privatsache" und HOSI Wien
bringen gemeinsame Sachverhaltsdarstellung beim Bundesamt für Verfassungsschutz
und Terrorbekämpfung ein.
Wien, 10.10.2012. Schwere Bedenken bzgl. der Vereinbarkeit
der Lehre und Praxis gleich dreier orthodoxer Kirchen mit der österreichischen
Verfassung sind einer ausführlichen Sachverhaltsdarstellung zu entnehmen, die
dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) vorgelegt
wurde. Diese wurde gemeinsam von der "Initiative Religion ist Privatsache" und
der Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien eingebracht. Namentlich wurden die
russisch-, serbisch- und bulgarisch-orthodoxe Kirchen genannt, die im
jeweiligen Land, in dem die Kirchenführung ihren Sitz hat, zur Verletzung der
Grund- und Menschenrechte von Schwulen und Lesben aufgerufen haben.
Von besonderer Brisanz ist jener Teil der
Sachverhaltsdarstellung, der die Aktivität der russisch-orthodoxen Kirche
behandelt. Mehrere Indizien lassen nämlich darauf schließen, dass die Aktivität
dieser Kirche in der Russischen Föderation nach österreichischem
Rechtsverständnis auf das Vorliegen einer kriminellen Organisation im Sinne des
§ 287a StGB schließen lässt.
Laut Initiativevorstand Eytan Reif ist die Befassung des BVT
notwendig geworden, nachdem das Kultusamt den am 6.8.2012 eingebrachten Antrag
auf Aufhebung der gesetzlichen Anerkennung der russisch-orthodoxen Kirche
mangels Aberkennungsmöglichkeiten zurückgewiesen hat. Reif dazu: "Insbesondere
im Fall der russisch-orthodoxen Kirche zeigt sich das österreichische
Religionsrecht von seiner absurden Seite. Einmal gesetzlich anerkannt, kann
diese homophobe und demokratiefeindliche Organisation tun, was sie will -ihre
gesetzliche und finanzielle Privilegierung in Österreich kann sie nämlich nicht
mehr verlieren." Kein Verständnis hat Reif für den Umstand, dass diese
"russische regimenahe Organisation über die von ihr vollkommen abhängige
österreichische Niederlassung" hierzulande Gesetze begutachten und gemeinsam
mit anderen homophoben Kirchen den orthodoxen Religionsunterricht auf Staatskosten
autonom gestaltet darf". Abschließend hob Reif hervor, dass "gerade Österreich
den theologisch fundierten und nach wie vor vorhandenen antisemitischen
Grundtenor, den alle orthodoxen Kirchen teilen, nicht mit einer unreflektierten
staatlichen Privilegierung erwidern darf".
Die Verhetzung gegen eine Personengruppe aufgrund ihrer
sexuellen Orientierung stellt in Österreich eine Straftat dar, die gem. § 283
StGB mit bis zu 2 Jahren Freiheitsentzug bestraft werden kann. Die Gründung
bzw. Beteiligung an einer kriminellen Organisation ist in Österreich gem § 278a
StGB mit einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 5 Jahren zu bestrafen.
Link zur Sachverhaltsdarstellung im Wortlaut:
http://www.religion-ist-privatsache.at/webandco/downloads/Pussy/SD_an.pdf