Tag der Beschneidung...

... das ist in der christlichen Religion der 1. Jänner, weil da müsste nach den jüdischen Bräuchen der kleine Jesus beschnitten worden sein. Das neue deutsche Gesetz, dass nichtmedizinische religiöse Beschneidungen erlaubt, wurde am 28.12.2012 kundgetan und ist daher schon in Kraft.

Hier der Gesetzestext:


Was dabei verblüfft, ist der Schlusssatz im Absatz 1: "Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindswohl gefährdet wird".

Was soll das heißen? Kann dann ein Beschnittener zwanzig Jahre später klagen, weil er Atheist geworden ist, er sich in der Religionsgemeinschaft nie wohl gefühlt hat und die Beschneidung weder seinem Kindswohl, noch seinem Wohl als Erwachsener dient? Und wer zahlt ihm die Ersatzvorhaut, die man dann vermutlich aus Stammzellen schon nachzüchten kann? Seine Eltern? Der Beschneider? Die Religionsgemeinschaft? Oder die Abgeordneten, die so ein blödsinniges Gesetz verabschiedet haben?