Ein Recht auf Nichtwissen ..

.. fordert der evangelische württembergische Landesbischof Frank Otfried July.

Das berichtet die evangelikale Site idea.de am 25.2.2013. Speziell der Bluttest zur Früherkennung einer Down-Syndrom-Erkrankung beunruhigt den Herrn Bischof. Denn es gebe dazu nur zwei Möglichkeiten, ein behindertes Kind auf die Welt zu bringen oder die Schwangerschaft abzubrechen. Fast schon wie seine katholischen Kollegen kommt ihm nicht die Idee, dass ein Schwangerschaftsabbruch und ein neuer Versuch, dann ein gesundes Kind ohne die Trisomie 21 zur Welt zu bringen, einem Menschen die Existenz ermöglichte, die ansonsten vom biologischen Zeitablauf her gar nicht möglich wäre.

Bischof July verlangt, solche Tests nicht als Standard, sondern nur aufgrund einer medizinischen Indikation durchzuführen. Konkret heißt es im Bericht: "Vor diesem Hintergrund sei es wichtig, dass die Politik ihre Steuerungsverantwortung auch in dem boomenden Bereich der Medizintechnik wahrnehme. Dazu gehöre, das Recht auf Nichtwissen der Eltern sicherzustellen. Vor neuen Tests müssten sie umfassend, qualifiziert und ergebnisoffen beraten werden. Es gehöre zu den Aufgaben der Politik, auch solche Eltern zu stärken, die sich gegen pränatale Diagnostik entscheiden. Dafür seien flächendeckende und niederschwellig zugängliche Beratungsangebote auch außerhalb des medizinischen Systems erforderlich."

Bischof July will also die Wahlmöglichkeit für eine Art religiöses Glücksspiel. Die Eltern haben zwar zunehmend die Möglichkeit, sicherzustellen, dass ihre Kinder ohne angeborene Behinderungen zur Welt kommen. Da aber christliche Funktionäre anscheinend jetzt auch im protestantischen Sektor darauf bestehen, dass ein befruchtetes Ei schon ein Wesen sei, das unabdingbare Existenzrechte hätte, dürfe man sich solcher Untersuchungsmethoden nicht bedienen. Jedoch hätte sich jedes nichtbefruchteten Ei und jedes nicht zu einem empfangsbereiten Ei gelangten Samenfädchen theoretisch zu einem menschlichen Wesen entwickeln können. Was aber weder praktisch noch theoretisch möglich, aber seltsamerweise nicht einmal religiös strafbar ist. Ein behindertes Kind vorsätzlich auszutragen, aufzuziehen und ein Leben lang pflegen zu müssen, ist jedenfalls ein Gottesgeschenk, das anzunehmen, nun auch deutsche Protestanten bischöflich angehalten werden.