Klasnic-Kommission: irreführend unabhängig?

Brief der Rechtsanwaltspartnerschaft Pletschinger & Renzl

Sehr geehrte Frau Klasnic, sehr geehrter Herr Prof. Hösele,
einer unserer Mandanten, der Verein Initiative Religion ist Privatsache, hat uns auf folgenden Sachverhalt aufmerksam gemacht;
Sie sind gemeinsam Eigentümer der Dreischritt GmbH, die Inhaberin der Domain www.opfer-schutz.at ist. Unter dieser Domain halten Sie Informationen einer sogenannten "Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft" abrufbar. Eine entsprechende juristische Person oder Behörde, die diesen Namen tragen würde, existiert nicht.
Sie, sehr geehrter Herr Professor Hösele, sind für den Inhalt der Website verantwortlich. Als "Anwältin" der "Unabhängigen Opferschutzanwaltschaft" werden wiederum Sie, sehr geehrte Frau Klasnic, benannt.

Wiewohl wir ein Ansinnen, die Missbrauchsfälle in der Kirche ernstlich aufarbeiten zu wollen und Verbrechensopfern zu helfen, für grundsätzlich unterstützenswert halten, und wir selbst auch Vertrauensanwälte einer Opferschutzeinrichtung sind, möchten wir Ihnen folgende Bedenken zur Kenntnis bringen:
1. Sie erwecken mit der Verwendung des Kennzeichens "Unabhängige Opferschutzanwaltschaft" den Eindruck, unabhängig zu sein. Tatsächlich sind Sie (oder Ihre Gesellschaft) im Auftrag der römisch katholischen Kirche tätig, wie zuletzt auch das Verfahren vor der Datenschutzkommission ergeben hat, und empfangen - auch bei grundsätzlich ehrenamtlicher Tätigkeit - zumindest Zeit- oder Sitzungsentschädigungen.
2. Sie erwecken mit der Verwendung des Kennzeichens "Unabhängige Opferschutzanwaltschaft" (das stark an die Volksanwaltschaft erinnert) weiters den Eindruck, eine Behörde sein, die aufgrund von (staatlichen) Gesetzen zur Opfervertretung befugt ist.
3. Die unter Punkt 2. und 3. aufgezeigten Bedenken gelten im Übrigen auch für die von Ihnen betriebene "Unabhängige Opferschutzkommission".
4. Sie erwecken mit dem Auftritt unter www.opfer-schutz.at weiters den Eindruck, die Interessen der Opfer kirchlicher Gewalt gegenüber der katholischen Kirche umfassend zu vertreten. Damit bieten Sie eine ausschließlich Rechtsanwälten vorbehaltene Tätigkeiten. Mit Ihrer "Anwaltschaft" verhindern Sie, dass Verbrechensopfer zu tatsächlich unabhängigen Rechtsanwälten gehen, die alleine ihrer Mandantschaft verpflichtet und damit tatsächlich (und nicht nur nominell) unabhängig sind.

Wir wären aufgrund des aufgezeigten Sachverhalts berechtigt, gegen Sie Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb geltend zu machen. Daran haben wir kein vorrangiges Interesse. Vorerst wollen wir Sie einladen, uns bis 22.3.2013 Vorschläge zu unterbreiten, welchen Zeitraum Sie für eine Umbenennung ("rebranding") Ihrer "Unabhängigen Anwaltschaft" hin zu einer nicht irreführenden Kennzeichnung benötigen. Wir gehen davon aus, dass auch Sie Interesse haben, Irreführungen von Verbrechensopfern hintanzuhalten.

Mit freundlichen Grüßen - Wolfgang Renzl