In Irland hat sich am 11./12.7.2013 das Parlament endlich dazu durchgerungen,
in speziellen Fällen Schwangerschaftsabbrüche zuzulassen. Bei von zwei Ärzten
bestätigter Gefahr für das Leben der werdenden Mutter, darf die Schwangerschaft
abgebrochen werden. Die Gefahr, dass eine Frau wegen der Schwangerschaft per
Suizid aus dem Leben scheiden könnte, gilt mit entsprechender doppelter ärztlicher
Bestätigung ebenfalls als Grund. Vergewaltigungen und andere Sexualverbrechen
sind hingegen kein Grund.
Die wahrhaft Katholischen haben natürlich dagegen
getobt und gewettert, es wurde die Exkommunikation der zustimmenden Abgeordneten
gefordert, vergeblich, mit 127:31 wurde das Gesetz angenommen, das nun auch
noch durchs Oberhaus muss.
In Chile ist der Schwangerschaftsabbruch
seit der Pinochet-Diktatur ebenfalls verboten. Auch nach Sexualdelikten.
Aktuell geht es um eine Elfjährige, die von ihrem Stiefvater geschwängert
wurde, sie ist zurzeit im 3. Monat und muss das Kind austragen.
Und nächsten
Sonntag predigt der Herr Pfarrer wieder von der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe.