Demokratievergleich: Christentum/Islam

Einen solchen stellte laut Berichten in verschiedenen Medien die Bonner Islamwissenschaftlerin Christine Schirrmacher an. Ihre Schlussfolgerung: es gebe im Christentum mehr Gemeinsamkeiten mit demokratischen Prinzipien als im Islam, denn im Christentum gebe es die Grundannahme, dass der Mensch fehlbar und seine Macht einzuschränken sei.

Wozu man gleich anmerken kann, dass diese Annahme nicht auf demokratischen Prinzipien beruht, sondern auf der göttlichen Unfehlbarkeit als Gegenstück zur menschlichen Fehlbarkeit. Denn alles was der Mensch nicht kann, das kann Gott, Gott ist die Personifizierung menschlichen Allmachtswahns, mit Demokratie hat das nichts zu tun.

Schirrmacher weiter: Während der persönlich gelebte Islam nicht im Widerspruch zur Demokratie stehe, sei das traditionell ausgelegte islamische Rechtssystem mit den Freiheitsrechten der UN-Charta bislang schwer zu vereinbaren. Etwa das Ehe- und Familienrecht, das Strafrecht und die Vorstellungen von Meinungsfreiheit. Denn weder die Geschlechter, noch die unterschiedlichen religiösen Minderheiten seien darin gleichberechtigt.
Beim Christentum sei das anders: In der Bibel sei die Gleichheit aller Menschen vor Gott, ein wichtiges Prinzip. Daraus leite sich auch das politische Prinzip des Wahlrechts jedes Einzelnen sowie seine Menschenwürde ab.

Dazu brechen wir jetzt einmal in kurzes, aber lautes Gelächter aus. Eine "Gleichheit vor Gott" bedeutet ja keinesfalls, dass es auch eine Gleichheit der Menschen untereinander gibt. Man nehme nur die katholische Frauenungleichheit. Durch die ganze Feudalzeit galt die Ungleichheit der Abkunft als gottgewollte Selbstverständlichkeit gegolten und die soziale Ungleichheit ist bei den christlichen Parteien auch heutzutage das heilige Grundprinzip, man blicke nur auf die am 9.8.2013 vom ÖVP-Häuptling Spindelegger geforderte "Entfesselung der Wirtschaft", mit weniger Rechten für die arbeitende Bevölkerung und mehr Profitmöglichkeiten auf Kosten der Allgemeinheit. Und das gleiche und allgemeine Wahlrecht des Einzelnen musste in jahrzehntelangen Kampf GEGEN die christlichen Traditionen durchgesetzt werden. Papst Pius IX. verbot z.B. in Italien 1874 den Katholiken die Teilnahme an Wahlen, Pius IX wurde im Jahre 2000 selig gesprochen, er war also ein vorbildlicher Katholik...

Der christlich-islamische Sachverhalt ist einfach: Es gibt bezüglich Demokratie keinen substanziellen Unterschied zwischen Christentum und Islam, es gibt nur einen zeitlichen: Das Christentum wurde durch die Aufklärung und ihre Folgen domestiziert, die christliche Allmacht wurde zurückgedrängt und zumindest zum Teil durch demokratische Rechte eingeschränkt. Im Islam fand so eine Entwicklung nicht statt, dort ist man noch im Mittelalter und das Recht geht nicht vom Volk, sondern von Allahs irdischen Repräsentanten aus. Wie zuletzt in Österreich in der klerikalfaschistischen Diktatur, deren Verfassung so eingeleitet wurde:
 
Achja, dass alles Recht vom Volk ausgeht, ist auch heute ein Märchen: die Profitmaximierung ist in der Regel vor dem Recht des Volkes positioniert.