"Die Volksbefragung rund um den Bau eines buddhistischen Stupa in Gföhl
(Bezirk Krems) hatte ein gerichtliches Nachspiel. Wegen eines Flugblattes musste
sich am Mittwoch (=13.11.2013) in Krems ein Anwalt wegen Verhetzung vor Gericht
verantworten. Er wurde verurteilt. Der 69-Jährige wurde schuldig gesprochen
und zu einer Geldstrafe von 5.400 Euro verurteilt. Ihm wurde vorgeworden, dass
er als Obmann eines Vereins und einer Partei Flugblätter autorisiert hatte,
in denen der Buddhismus als menschenverachtende Ideologie bezeichnet wurde.
Kontrovers
argumentierte die Verteidigung, nämlich mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung.
Als gläubiger Katholik habe der Angeklagte im Lichte der Religionsfreiheit andere
Christen warnen wollen. Die Aussagen auf dem Flugblatt seien erwiesen.
Der
Beschuldigte selbst versuchte in einem knapp eineinhalb Stunden dauernden Vortrag,
die im Flugblatt aufgestellten Behauptungen zu belegen. Das tat er mit Zitaten
aus dem Internet und diversen Büchern über buddhistische Rituale.
Die
Religionsgesellschaft sei unter anderem als kriegerisch und die Weltherrschaft
anstrebend dargestellt und in die Nähe von Pädophilie und Nationalsozialismus
gerückt worden, führte Staatsanwalt Franz Hütter zur die Menschenwürde verletzenden
Beschimpfung aus. Anerkannte Religionsgemeinschaften seien in Österreich geschützt,
die wertende Darstellung im Flugblatt sei zielgerichtet gewesen, Hass zu schüren.
Richterin
Susanne Daniel verwies in ihrer Urteilsbegründung darauf, dass in jeder Religion
diverse Auslegungen vertreten würden, diese daher nicht als Allgemeinregel oder
-bewertung herangezogen werden könnten."
Der Angeklagte hatte offenbar Darlegungen über den tibetischen Buddhismus
geäußert, wie sie etwa im Buch von Colin Goldner, "Dalai Lama - Fall eines
Gottkönigs" oder hier auf dieser Homepage auf der Goldner-Seite
als Ton- und Video-Dateien zu finden sind.
Nach Meinung der Richterin
ist es unzulässig negative Bewertungen über Religionen zu verwenden. Man
müsste dann wohl jeweils hinzufügen, dass diese oder jene grauslichen Elemente
einer bestimmten Religion nicht von jedem Anhänger ständig praktiziert würde.
Wenn diese Methode auch im politischen Bereich eingeführt würde, dann müsste
es auch zu Klagen wegen Verhetzung führen, wenn z.B. der FPÖ vorgeworfen wird,
in ihrer Partei gäbe es Rechtsextremisten. Weil wahrscheinlich ist ja nicht
jeder FPÖler ein Rechtsextremist, also Goschen halten!
Offenbar fürchtete
sich der Staatsanwalt vor Religionen, die verkünden, sie würden dereinsten die
ganze Welt (der Buddhismus manchmal sogar: das ganze Universum) ihrer Religion
zuführen. Dass Religionsgemeinschaften davon ausgehen, dass sie irgendwann die
Weltherrschaft übernehmen würden, ist ein Merkmal, das viele Religionen tragen,
etwa das Christentum oder der Islam. Es kann daher nie ein strafbarer Vorwurf
sein, einer Religion solche Tendenzen vorzuhalten.
Der in 1. Instanz
Verurteilte legte Berufung ein.
PS: Die Quelle bei den Goldner-Audio-Dateien
zur Frage der Nähe zum Nationalsozialismus ist im 8. Teil, "Rechte und
rechtsextreme Freunde des Dalai Lama" und zur Pädophilie im Buddhismus
im 11. Teil: "die Vorschriften für Mönche-Sex in Tibet" zu finden.
Eigentlich müssten jetzt auch Verhetzungsklagen gegen Colin Goldner und Homepages,
die seine Erkenntnisse wiedergeben, eingebracht werden.
PPS: Der
Verurteilte heißt Alfons Adam und war Gründungsobmann der Partei "Die Christen".
Dass ein leidenschaftlicher Christ das Vorherrschen des Christentums mittels
Vorwürfe gegen andere Religionen verteidigen will, fällt wohl unter Religionsfreiheit,
speziell wo er dazu nur öffentlich zugängliches Material verwendet, das rechtmäßig
publiziert wurde. Wenn heute jemand z.B der katholischen Kirche ihr anbiederisches
Verhältnis zum Nationalsozialismus (etwa das Konkordat mit Hitler von 1933 oder
das eisige Schweigen zum Holocaust) und den massenhaften Kindesmissbrauch vorhält:
ist das dann auch Verhetzung?