In Österreich gibt es bekanntlich immer noch den mittelalterlichen §188
im Strafgesetzbuch, der die "Herabwürdigung religiöser Lehren" verbietet.
Zwar hat es sich inzwischen eingebürgert, dass dieses Gesetz nur noch sehr selten
und fast nur noch auf Herabwürdigung des Islams angewendet wird (siehe Info
Nr. 689). Weil der Islam ist die heiligsten aller
Religionen, weil sie mit Recht am heftigsten kritisiert wird. Aber wenn eine
andere Religion aus fernen Ländern kritisiert wird, dann ist auch das strafbar
(siehe Info Nr. 1679).
Bei den bodenständigen
Religionen geht das leichter, die katholische Religion für einen Schmarrn zu
halten, kann ja nicht auch noch als ausländerfeindlich deklariert werden. Weil
die ist schon lange eingewandert und hat sich mit aller Macht herrlich durchgesetzt.
Das ist inzwischen schon deutlich besser geworden, man kommt nicht mehr auf
den Scheiterhaufen, wenn man antikatholisch agitiert. Dafür wird man in Sachen
Islamkritik zwar noch nicht gesteinigt, aber an der europäischen Durchsetzung
der Scharia wird gearbeitet.
Und deswegen haben vermutlich die Parlamentarier
in den Niederlanden gemeint, man könnte im 21. Jahrhundert im aufgeklärten Europa
eventuell überhaupt darauf verzichten, Gotteslästerung und Religionskritik unter
Strafe zu stellen. Weil 1932 von Kommunisten über Religionen gespottet worden
war, gab es seit damals den Strafrechtsparagraf 147:
Artikel 147: Met gevangenisstraf
van ten hoogste drie maanden of geldboete van de tweede categorie wordt gestraft,
hij die zich in het openbaar, mondeling of bij geschrift of afbeelding, door
smalende godslasteringen op voor godsdienstige gevoelens krenkende wijze uitlaat.
übergesetzt
heißt das: Artikel 147: Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Monaten oder einer Geldstrafe
der zweiten Kategorie wird bestraft, wer öffentlich, mündlich oder in Schrift
oder Bild, auf religiöse Gefühle verletzende Weise schmähende Lästerungen abgibt.
Der
Paragraf 147 wurde schon im April 2013 vom Parlament ersatzlos gestrichen. Jetzt
wurde diese Entscheidung vom Senat bestätigt. Ab sofort dürfen in Holland öffentlich,
mündlich, schriftlich und bildlich auf religiöse Gefühle verletzende Weise schmähende
Lästerungen abgegeben werden, das kostet nichts mehr!
Strafgesetzbuch § 188: Wer öffentlich eine Person oder eine Sache,
die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft
bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine
gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft
unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet
ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs
Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
Theoretisch
müsste der Staatsanwalt bereits Anklage erheben, wenn wer sagt, Jesus sei ein
gescheiteter Endzeitprediger gewesen und seit seiner Hinrichtung tot, die christliche
Glaubenslehre ein schlecht konstruiertes Märchen. Denn damit wäre schon
alles im § 188 erfüllt: eine religiös verehrte Person herabgewürdigt, eine Glaubenslehre
verspottet und alle gläubigen Christen könnten das als berechtigtes Ärgernis
sehen.
Aber bestraft wird man in Österreich zurzeit nur, wenn ähnliches
über den Islam oder den Buddhismus gesagt wird. Was wiederum Diskriminierung
und Rassismus ist. Weil bei den eingeborenen Christen aufgrund ihrer Herkunft
und ihrer Religion dieser Paragraf nicht mehr angewandt wird, ihre Religion
darf herabgewürdigt werden, weil sie weder zur muslimischen, noch zur buddhistischen
Rasse*) gehören. Darum wäre es wohl deutlich gerechter, diesen Scheißparagrafen
holländisch zu behandeln.
*) das wurde nicht von mir erfunden, die "Organisation für Islamische Zusammenarbeit" (OIC) verlangt, Angriffe auf die islamische Religion als "Rassismus" zu verurteilen und strafrechtlich zu verfolgen, siehe "Der Anti-Islam"rassismus". Info Nr. 1327.