Mohammed-Urteil bestätigt

Es hat lange gedauert, jetzt wurde das Urteil der Berufungsinstanz gefällt: In Österreich ist es verboten und strafbar, den Propheten Mohammed herabzuwürdigen, indem man über ihn sagt, dass "Mohammed gerne etwas mit Kindern hatte".

Als Beleg für die sexuelle Kinderfreundlichkeit des Propheten war aus der islamischen Überlieferung stammende Geschichte über das im Alter von sechs Jahren von Mohammed geehelichte Mädchen Aischa angeführt worden, demnach hat der Prophet mit der Neunjährigen die "Ehe vollzogen". Siehe dazu Info Nr. 414, Info Nr. 689, Wikipedia und den Punkt 48 im General Comment No. 34 des Human Rights Committee zur Feststellung, dass die Meinungsfreiheit aus Rücksichten auf religiöse Vorstellungen nicht eingeschränkt werden darf.

Trotzdem kam im Dezember 2011 ein österreichisches Berufungsgericht zum Urteil, es wäre eine "Herabwürdigung religiöser Lehren", über den muslimischen Propheten Mohammed zu sagen, er habe gerne was mit Kindern gehabt.

Das Urteil (Geldstrafe 480 Euro) gegen die Angeklagte, Elisabeth Sabaditsch-Wolff,
die diese Äußerung bei einem Vortrag über islamisches Recht bei der FPÖ gemacht hatte, wurde vom Obersten Gerichtshof am 11. Dezember 2013 bestätigt, das Gericht war der Meinung, die Äußerung liege in der Balance zwischen Religionsfreiheit und dem Recht auf Meinungsfreiheit, es gebe jedoch wesentlich engere Grenzen für die Meinungsfreiheit in Bezug auf Dinge, die mit Religion zu tun haben, als in anderen Fällen, deshalb werde das Urteil wegen Diffamierung einer rechtlich anerkannten Religion aufrechterhalten.

Das österreichische Gericht unterstellte damit zweierlei Rechte für Religiöse und Nichtreligiöse, für Anhänger von Religionen und für Kritiker von Religionen.

Der Fall wird nun beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte landen.

Es ist egal, ob der Sachverhalt mit der FPÖ oder sonst wem zu tun hat: Meinungsfreiheit steht über religiösen Meinungen und Gefühlen. Es wird ein Weilchen dauern, bis dieses seltsame Urteil in der europäischen Endinstanz behandelt werden wird, es ist jedoch zu hoffen, dass dort dann europäisches Recht gesprochen und nicht weiterhin die muslimische Religion als unkritisierbar geheiligt wird.