Blasphemie-Gesetze abschaffen!

Von Arik Platzek am 21.1.2014 auf http://www.diesseits.de/

UN-Sonderberichterstatter empfiehlt
weltweite Aufhebung von Strafen für Gotteslästerung

Gesetze gegen "Blasphemie" sind schädlich für den gesellschaftlichen Frieden und benachteiligen vor allem religiöse Minderheiten. Das hat Heiner Bielefeldt, Sonderberichterstatter für Religions- und Weltanschauungsfreiheit, in seinem letzten Bericht an die Vereinten Nationen erklärt. Humanisten begrüßten den Bericht.

Es klingt wie eine Utopie und ist doch mittlerweile Bestandteil der öffentlichen Diskussion über Wege zur Verwirklichung der Menschenrechte:
eine weltweite Ächtung aller Gesetze, die kritische Äußerungen über religiöse Ideen und Vorstellungen strafrechtlich sanktionieren. Für ihre Abschaffung hat sich nun auch der UN-Sonderberichterstatter Heiner Bielefeldt ausgesprochen.

Bielefeldt unterstreicht in seinem Bericht die Notwendigkeit, sich mit den Wurzeln der in den vergangenen Jahren in vielen Ländern beinahe zur Alltäglichkeit gewordenen Ausbrüche von kollektivem religiösem Hass zu widmen. Es sei erforderlich, die zugrundeliegenden Ursachen zu verstehen und effektive Strategien für die Prävention und den Umgang mit solchen Entladungen von "heiligem Zorn" zu entwickeln.

Eine Maßnahme auf dem Weg, um die oft mit Gewalt verbundenen Explosionen von Emotionen religiöser Gruppen zu verhindern und Frieden zu sichern, sollte die Aufhebung aller Gesetze gegen "Blasphemie" sein, wie vom vor einem Jahr vorgestellten Rabat-Aktionsplan des UN-Menschenrechtsrates vorgeschlagen.

In dem Aktionsplan "für das Verbot der Fürsprache für nationalen, rassistischen oder religiösen Hass" heißt es, dass solche Gesetze kontraproduktiv für den Erhalt von gesellschaftlichem Frieden sind, da sie im Ergebnis zu einer Zensur des interreligiösen Dialoges, des Austauschs über Glaubensvorstellungen und von Kritik führen, die in der Regel konstruktiv, gesund und notwendig ist. Im Aktionsplan heißt es auch: "Zusätzlich gewähren viele Blasphemie-Gesetze verschiedene Stufen des Schutzes für unterschiedliche Religionen und werden, wie sich gezeigt hat, oft in einer diskriminierenden Weise angewendet".

Heiner Bielefeldt schreibt im Bericht, dass nach seiner Erfahrung "Blasphemie-Gesetze üblicherweise einschüchternde Effekte ebenso auf die Angehörigen religiöser Minderheiten wie auf Kritiker und Andersdenkende haben."

Der Bericht des UN-Sonderberichterstatters beurteilt kollektiven religiösen Hass im Ergebnis als ein nicht-natürliches Phänomen, dem durch eine Erweiterung des öffentlichen Raumes und die Sicherung des gleichen Zugangs für alle Gruppen sowie die Entwicklung von Beziehungen zwischen den verschiedenen Gemeinschaften entgegengetreten werden kann. Staaten und anderen Interessensgruppen stünden dabei in einer besonderen Verantwortung, um eine durch einzelne Personen oder kleine Gruppen hervorgerufene Verselbständigung von Ausbrüchen religiösen Hasses zu verhindern oder zu begrenzen. Auch Medien und andere gesellschaftliche Akteure sollten sich laut UN-Sonderberichterstatter nach ihren Möglichkeiten daran beteiligen.

In Deutschland wird die "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen" vom Strafgesetzbuchparagraphen 166 sanktioniert, wenn sie geeignet ist, "den öffentlichen Frieden zu stören."

(Anm. atheisten-info:) In Österreich gibt es im Strafgesetzbuch den berüchtigten § 188, "Herabwürdigung religiöser Lehren", der in letzter Zeit selten und dann allerdings nur noch zur Bestrafung islamkritischer oder buddhismuskritischer Äußerungen angewandt wurde (siehe z.B. Info Nr. 1726 und Info Nr. 1679).

Organisationen nichtreligiöser Menschen, Politiker und auch einzelne Künstler fordern seit Jahren die Abschaffung.
Nicht nur um die Meinungs- und Kunstfreiheit zu gewährleisten, sondern auch um die Position der Bundesrepublik Deutschland gegenüber entsprechenden Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern zu stärken. So erklärte der Humanistische Verband Deutschlands im letzten Jahr, die Aufhebung des Gesetzes "würde dazu beitragen, Forderungen des deutschen Staates gegenüber anderen Staaten in Fragen der Religions-, Rede- und Gewissensfreiheit glaubwürdig zu machen." Vertreter der katholischen Kirche forderten dagegen auch in den letzten Jahren immer wieder eine Verschärfung der geltenden Regelung.

Andrew Copson, Vizepräsident der Internationalen Humanistischen und Ethischen Union (IHEU), begrüßte den Bericht in einer Stellungnahme. Er betonte, dass Menschen täglich zu Opfern von religiös begründetem Hass werden. "Während der Bericht seinen Fokus auf die Entwicklung von Vertrauen zwischen den Institutionen legt, müssen wir uns daran erinnern, dass Gesetzgebung kurzfristig Menschen helfen kann und die Umsetzung effektiver Regelungen daher gleiche Priorität haben sollte wie der vom Bericht empfohlene Aufbau von Vertrauen."

IHEU-Vize Copson bekräftigte deshalb die Empfehlung des UN-Sonderberichterstatters, alle Gesetze zum Verbot von "Blasphemie" abzuschaffen und verwies auf die Daten des jährlichen Berichts der IHEU, der seit 2012 die globale Diskriminierung und Verfolgung von nichtreligiösen und andersgläubigen Menschen dokumentiert. Blasphemie-Gesetze, so Copson, "haben keinen Platz in einer freien und demokratischen Gesellschaft und ihre Abschaffung muss Teil der Bemühungen sein, die Menschenrechte auf der Welt zu stärken."