Am 20.2.2014 haben die Ausschüsse für Wirtschaft und Währung (ECON) und Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) ihre gemeinsame Position für die Revision der Geldwäsche-Richtlinie abgestimmt. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, die Empfehlungen der internationalen Arbeitsgruppe FATF umzusetzen. Dafür wird unter anderem der Anwendungsbereich auf Glücksspiel ausgeweitet und Steuerstraftaten ausdrücklich in den Katalog der erfassten Delikte aufgenommen. Zudem sollen Unternehmen, Trusts und dergleichen in Zukunft Informationen über die wirtschaftlich Begünstigtem ihrer Tätigkeiten preisgegeben. Das Parlament fordert hierfür die Schaffung öffentlicher Unternehmensregister, in denen alle wirtschaftlichen Eigentümer benannt werden.
"Das Europaparlament sagt Steuerhinterziehern und Geldwäschern den
Kampf an. Eine sehr breite Mehrheit fordert die Einführung öffentlicher Unternehmensregister.
Darin sollen alle wirtschaftlich Begünstigten von Firmen und anderen Rechtsformen
erkennbar werden. Auch die Eigentümer von Stiftungen und Trusts sollen offengelegt
werden. Nur wenn diese wirtschaftlichen Eigentümer eindeutig identifiziert werden,
können Kriminelle sich nicht länger hinter Briefkastenfirmen verstecken. Dieser
Erfolg ist dem Druck der Zivilgesellschaft zu verdanken und ist ein großer Schritt
zu verbesserter Steuergerechtigkeit. Diesen Erfolg gilt es jetzt, gegen den
Widerstand der Bundesregierung, im Rat der Mitgliedsstaaten durchzusetzen.
Leider
hat diese Abstimmung wieder gezeigt, dass die ernsthafte Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität
in Europa all zu oft an Konservativen und Liberalen scheitert. Wir haben vorgeschlagen,
dass die Umsetzung der Regeln europäisch kontrolliert wird. Das Beispiel Zypern
hat gezeigt, dass die Mitgliedsstaaten bei der Geldwäschebekämpfung nicht genau
genug hinschauen. Obwohl allen klar ist, dass ohne direkte und unangekündigte
Kontrollen der Akteure der Kampf gegen Geldwäsche aussichtslos ist, wurde unsere
Initiative abgelehnt. Im Bereich der Tierseuchenkontrolle hat die EU starke
Kompetenzen, es geht also auch anders.
Das größte Problem besteht
darin, dass Finanzinstitute, Spielstättenbetreiber und alle anderen Verpflichteten
ihren Sorgfaltspflichten gegenüber ihren Kunden nicht ausreichend nachkommen.
Die Gesetze bringen aber nichts, wenn die Umsetzung nicht funktioniert. Vor
allem deswegen hat Deutschland bei der Bewertung durch den international Arbeitskreis
Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung (FATF) 2010 so schlecht abgeschnitten.(2)
Selbst die Schaffung eines europäischen Gremiums, das mit konkreten Regeln auf
offensichtliche Umsetzungsdefizite reagieren soll, wurde von den Europaskeptikern
und einem Großteil der Abgeordneten aus dem Innenausschuss abgelehnt.
Der
ganze Gesetzgebungsprozess wird von starkem Lobbydruck der Glücksspielwirtschaft
begleitet, der die Schwelle der Nervigkeit klar überschreitet. Die Richtlinie
sieht vor, dass der Glücksspielbereich stärker reguliert wird. Das versuchten
Gauselmann & Co. noch auf den letzten Metern zu verhindern. Die Lobby hat
alle Register gezogen, um vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen zu
werden. Wir konnten nicht verhindern, dass Mitgliedsländer gewisse Sektoren
nach Absprache mit der Kommission von besonderen Sorgfaltspflichten befreien
dürfen."
Den Bericht der FATF gibt es hier.
Ein
Beispiel der dreisten Lobbyarbeit haben wir hier dokumentiert.