Ein Recht auf letzte Hilfe!

Das Thema Sterbehilfe wird in ganz Europa diskutiert, auch in Österreich.

Darum hatten sich bei den letzten Koalitionsverhandlungen die dunkelschwarzschwarzen ÖVP-Christen dafür ereifert, ein Sterbehilfeverbot in die Verfassung zu schreiben. Da der SPÖ-Chef Faymann für seine Unfähigkeit beim Verhandeln ja bekannt ist, war es keine wirkliche Überraschung, dass die katholischen ÖVP-Extremisten tatsächlich die Posaunen blasen konnten: die sowieso schon verbotene Sterbehilfe wird zusätzlich per Verfassungsgesetz verboten.

Im Juni 2013 tauchten zu dieser ÖVP-Forderung erste Meldungen auf und am 30.11.2013 traute sich die ÖVP bereits, öffentlich zu verkünden, ÖVP und SPÖ hätten sich in den Koalitionsverhandlungen auf ein diesbezügliches Verfassungsgesetz geeinigt. Möglich, dass die ÖVP-Verhandler wieder einmal den Faymann über den Tisch gezogen hatten, die SPÖ zog jedoch als Partei nicht mit und es gab klare Stellungnahmen dagegen und die Sache mit dem Sterbehilfeverbot als Verfassungsgesetz könnte als eher gestorben angesehen werden.

Im Jänner 2014 hatte nun die "Initiative Religion ist Privatsache" versucht, den Verein "Letzte Hilfe" zu gründen, die Gründung wurde untersagt. Jetzt gibt es die Site http://www.letztehilfe.at/ - hier Auszüge aus deren Startseite:

Das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ist mit einer pluralistischen Demokratie untrennbar verbunden. Jede sachlich nicht gerechtfertigte Einschränkung dieses Grundrechts richtet sich zugleich gegen das Recht, ein Leben in Würde zu führen. Personen, die aufgrund eines unerträglichen und unheilbaren Leidens über ihren eigenen Tod bestimmen wollen und dabei auf Hilfe angewiesen sind, werden jedoch gesetzlich diskriminiert: Jegliche Form der Sterbehilfe wird ihnen in Österreich - ohne sachliche Begründung und trotz der Straflosigkeit der "Haupttat", nämlich des Suizids - grundsätzlich untersagt.
Diese Website soll einen Beitrag zur Versachlichung der Sterbehilfe-Gesetzgebung in Österreich leisten und dabei, früher oder später, auch hierzulande ein selbstbestimmtes Sterben in Würde ermöglichen.
Letzte Hilfe: Behörde untersagt Gründung eines Sterbehilfevereins, Berufung eingebracht - 21. März 2014:
Mit Verweis auf das grundsätzliche Verbot der ”Mitwirkung am Selbstmord” (§78 Strafgesetzbuch, StGB) untersagte die Landespolizeidirektion Wien die Gründung des ersten Sterbehilfevereins Österreichs, "Letzte Hilfe - Verein für selbstbestimmtes Sterben". Der Verein bezweckt, laut Statuten, "seinen Mitgliedern ein würdiges Leben sowie Sterben zu sichern, einen Beitrag zur Senkung der Anzahl der Suizidversuche zu liefern und für eine evidenzbasierte, ethisch vertretbare und den Grundrechten verpflichtete Sterbehilfe-Gesetzgebung zu kämpfen". [..]

Schaut Euch das selber an! Der Kampf um säkulare Verhältnisse auch beim Sterben ist eine unabdingbare Notwendigkeit! Religion ist Privatsache! Katholische Moralitäten dürfen zu keinen verfassungsgesetzlichen unabänderlichen Staatsbürgerpflichten werden!

PS: siehe dazu auch Standard-Bericht vom 20.3.2014!