Christliche Hausherrenzensur

Der Düsseldorfer Aufklärungsdienst  hat vom Hauseigentümer eine Abmahnung erhalten, weil die Schaufensterwerbung des Ladenlokals angeblich religiöse Gefühle verletzten soll.


Auf Facebook gibt es einen Auszug von der Abmahnung:
"Die hier in den Schaufenstern vorhandene Dekoration ist offensichtlich darauf ausgerichtet, die religiösen Gefühle von Passanten (gleich welcher Konfession) zu verletzen. Dies ist für unsere Mandantin nicht Akzeptabel. Weitergehende Schadensersatzansprüche, insbesondere für den Fall von Beschädigungen der Schaufenster behalten wir uns ausdrücklich vor.
In Anbetracht der anstehenden Osterfeiertage und des Umstandes, dass sich in unmittelbarer Nähe eine katholische Kirchengemeinde befindet, fordern wir Sie hiermit auf, bis spätestens zum 15.04.2014, 12:00 Uhr dafür Sorge zu tragen, dass die Dekoration aus dem Schaufenster entfernt wird und uns dies schriftlich zu bestätigen. Eine Kontrolle durch unser Büro wird gesondert erfolgen. Bei fruchtlosem Verstreichenlassen dieser Frist behalten wir uns weitere Maßnahmen unsererseits ausdrücklich vor. Die damit verbundenen erheblichen Mehrkosten wären dann ebenfalls von Ihnen zu erstatten."

Soweit der Facebooktext. Wieder einmal der Realchrist, der statt seinem Jesus zu folgen und darum gemäß Mt 5,39 auch die andere Wange hinhalten sollte, mordsmäßige Watschen austeilen will. Man kann gespannt sein, ob dieser gottesgefühlschützerische Hausherr mit so einer Zensurklage durchkommt. Möglich ist ja alles! Derweilen will der Hausherrenanwalt jedenfalls für sein Einschreiten 572 Euro. Steinigt die Ungläubigen!