Human Rights Watch, am 31. Juli 2013: Ein Gericht in Jeddah verurteilte
am 29. Juli 2013 einen liberalen Aktivisten wegen Verletzung des saudi-arabischen
Anti-Cybercrime-Gesetzes zu 600 Peitschenhieben und sieben Jahren Gefängnis.
Der
Strafgerichtshof fand Raif Badawi, den Gründer der Free Saudi Liberals Website,
schuldig der Beleidigung des Islam durch seine Website und durch Kommentare,
die er im Fernsehen abgeben hat, und fügte noch drei Monate Haftzeit hinzu
wegen "Ungehorsams gegen die Eltern". Die Vorwürfe gegen Badawi beruhten
ausschließlich auf seiner friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf freie
Meinungsäußerung. Badawi gründete seine Online-Plattform im Jahr 2008, um
eine Diskussion über religiöse und politische Fragen in Saudi-Arabien zu fördern.
Er sitzt seit seiner Festnahme am 17. Juni 2012 im Jeddah Buraiman Gefängnis.
Strafrichter Faris al-Harbi ließ den Vorwurf des Glaubensabfall fallen, nachdem
Badawi dem Gericht am 24. Juli versicherte, ein Muslim zu sein. Vom Richter
war er zuvor hingewiesen worden, dass auf Glaubensabfall die Todesstrafe steht.
Laut
Anwalt verteilt sich die Strafe so: fünf Jahre wegen Beleidigung des Islams
auf der Homepage und zwei Jahre wegen Beleidigung des Islams und der religiösen
Polizei in Fernseh-Interviews. Die Homepage Badawis wird geschlossen.
Der obige Bericht war der erste Teil der Info Nr. 1533. In der Folge gab
es Proteste von Human Rights
Watch, von Amnesty International und anderen Menschenrechtsgruppen gegen dieses klerikalfaschistische Terrorurteil.
Jetzt
fand die Berufungsverhandlung statt: Das Urteil wurde tatsächlich aufgehoben!
Seit 7. 5. 2014 lautet es auf zehn Jahre Haft, 1000 Peitschenhiebe und
194.000 Euro Geldstrafe. In Wien steht das saudische Abdullah-Institut für
interreligiösen Dialog. Dieses Urteil ist wieder einmal die Bestätigung
dafür, dass die österreichische Bundesregierung, die diese Errichtung
des saudischen Heuchler-Instituts zuließ und ihm dipolmatischen Status
gab, faktisch ein Komplize des saudischen Klerikalfaschismus ist.
PS: Politiker darf man mit Schimpfwörtern belegen, wenn sie sich solche Bezeichnungen durch ihr Handeln oder Nichthandeln
verdient haben, siehe Urteil des Europäischen Gerichtshofes für
Menschenrechte vom 1.7.1997, Geschäftszahl Bsw20834/92 in der Trottel-Sache
Jörg Haider! Aus dem Urteil: "Der Schutz des Art. 10 EMRK gilt auch für
solche Meinungen, die den Staat oder einen Teil der Bevölkerung verletzen, schockieren oder beunruhigen." Der Artikel 10 - Freiheit der Meinungsäußerung - der Europäischen Menschenrechtskonvention wäre daher durch die Äußerung "Trottel" nicht
überrschritten worden, denn im Zusammenhang zu Äußerungen von Haider "erschien dieses Wort aber verhältnismäßig im Vergleich zu der von diesem zu erwartenden Entrüstung über diese Wortwahl".
Das heißt also
praktisch, wenn ein Politiker Äußerungen oder Handlungen setzt, die einen Teil der Bevölkerung verletzen, schockieren oder beunruhigen, dann hat der Politiker auch Schimpfworte zu ertragen.