Dafür tritt der Präsident des Zentralkomitees der deutschen
Katholiken, Alois Glück, ein. Weil der SPD-EU-Politiker Martin Schulz hatte
in einer TV-Debatte gesagt, "öffentliche Räume müssen neutral
bleiben, im privaten Bereich kann jeder seine Religion ausüben".
Der
Herr Glück meint dazu: "Die Forderung von Martin Schulz verstößt
gegen unsere Rechtsordnung und missachtet das in Deutschland gewachsene Verhältnis
von Religion und Staat".
Es gab allerdings zu den Schulkreuzen
bereits 1995 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVG):
1.
Die Anbringung eines Kreuzes oder Kruzifixes in den Unterrichtsräumen einer
staatlichen Pflichtschule, die keine Bekenntnisschule ist, verstößt
gegen Art. 4 Abs. 1 GG.
2. § 13 Abs. 1 Satz 3 der Schulordnung für
die Volksschulen in Bayern ist mit Art. 4 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig.
Die
CSU änderte danach die Rechtsvorschrift für den Unterricht ab, im
Artikel 7 heißt es nun im Abschnitt 4: "Angesichts der geschichtlichen
und kulturellen Prägung Bayerns wird in jedem Klassenraum ein Kreuz angebracht.
Damit kommt der Wille zum Ausdruck, die obersten Bildungsziele der Verfassung
auf der Grundlage christlicher und abendländischer Werte unter Wahrung
der Glaubensfreiheit zu verwirklichen. Wird der Anbringung des Kreuzes aus ernsthaften
und einsehbaren Gründen des Glaubens oder der Weltanschauung durch die
Erziehungsberechtigten widersprochen, versucht die Schulleiterin bzw. der Schulleiter
eine gütliche Einigung. Gelingt eine Einigung nicht, hat sie bzw. er nach
Unterrichtung des Schulamts für den Einzelfall eine Regelung zu treffen,
welche die Glaubensfreiheit des Widersprechenden achtet und die religiösen
und weltanschaulichen Überzeugungen aller in der Klasse Betroffenen zu
einem gerechten Ausgleich bringt; dabei ist auch der Wille der Mehrheit, soweit
möglich, zu berücksichtigen."
Damit wurde das BVG-Urteil
praktisch ausgehebelt. Klagen gegen den obigen Artikel 7 wurden 1997 vom
bayrischen Verfassungsgerichtshof zurückgewiesen, weil im Gesetz eine Konfliktlösungsmöglichkeit
vorgesehen sei, der BVG traute sich offenbar danach nicht mehr, zu seiner Entscheidung
von 1995 zu stehen: Klagen gegen die Entscheidung des bayrischen VG wurden nicht
zugelassen.
Martin
Schulz will nach der EU-Wahl am 25. Mai 2014 für das Amt des Kommissionspräsidenten
kandidieren. Es überrascht und muss darum gewürdigt werden, dass
sich ein Sozialdemokrat traut, öffentlich für den säkularen Staat
und für eine Trennung von Staat und Kirche einzutreten. Weil Politiker
sind weit überwiegend immer noch von der Mitgliederzahl der Kirchen beeindruckt
und nicht vom Alltagsdenken der Menschen, das sich mit Sicherheit höchst
selten um Christenkreuze dreht.
Alois Glück hingegen sieht sein
Glück im staatlich manifesten Christentum: "Religion ist aber keine
Privatsache. Wir haben in Deutschland einen anderen Weg des Miteinanders
von Religion und Staat entwickelt, das den nötigen Raum lässt für
die historisch gewachsene, gegenüber der Religion wohlwollende, fördernde
Neutralität. Schon das Grundgesetz nimmt in seiner Präambel ausdrücklich
Bezug auf unsere Verantwortung vor Gott."
Die Verantwortung vor
Gott ist das Billigste, das man verkaufen kann. Darum machen christliche Politiker
ständig Politik für Banken, Konzerne, Reiche und Superreiche, weil
das können sie verantworten: vor Gott und vor dem eigenen Bankkonto. Und
Religion ist trotz des Herrn Glück keine Staatsbürgerpflicht, sondern
ein privates Leiden.
PS: über den Gottesbezug im deutschen Grundgesetz
diskutiert man ja zurzeit wieder. Weil es kann doch wohl nicht sein, dass sich
eine Verfassung auf eine "Verantwortung vor Gott " beruft und gleichzeitig
die Religionsfreiheit garantiert. Da liegt die weltanschauliche Neutralität
des Staates ja schon neben dem Grundgesetz.