Konstanz. Die Humanistische Alternative Bodensee (HABO) kritisiert die
Entscheidung von Gemeinderat und Bädergesellschaft Konstanz, wonach das
bisherige "Burkini-Verbot" in den städtischen Badeanstalten aufgehoben
wird. Der Sprecher der HABO, Dennis Riehle, bemängelt einerseits, dass
damit Religion im öffentlichen Raum weiteren Vorschub erhält. Andererseits
greift er auch die Stadt Konstanz an, die für ihre Argumentation nur einen
einzelnen Gutachter um Rat gebeten hatte.
Riehle führt aus:
"Wir sind generell der Überzeugung, dass Religion Privatsache ist.
Wer sie durch Symbole oder Verhaltensweisen nach außen trägt, muss
nach unserer Definition der grundgesetzlich garantierten Religionsausübung
auch darauf achten, den öffentlichen Frieden nicht zu stören und andere
Mitbürger nicht in deren Freiheit zu beschränken. Durch die Zulassung
des Burkinis werden jedoch beide Einschränkungen beschnitten. Zwar ist
der ‚Burkini‘ im Gegensatz zur ‚Burka‘ kein unmittelbarer Ausdruck von religiöser
Unterdrückung und Nachrangigkeit der Frau; allerdings bleibt er ein kulturelles
Zeichen, das sein Ziel, Barrieren abzubauen und Moderne zu schaffen, durch eine
für Andere empfundene äußerliche Abschottung und markante Betonung
des religiösen Hintergrunds nicht erreicht".
Nach Auffassung
des HABO-Sprechers hat das Badepersonal ein Anrecht auf die Möglichkeit
zur Identifikation von Besuchern der Badeanstalt. Gleiches gilt auch für
die Schwimmgäste untereinander. "Dies ist durch das Tragen des Burkinis
jedoch nur bedingt gewährleistet". Nicht nur hierdurch sieht die HABO
eine unnötige Provokation: "Ich kann gut verstehen, dass viele Badegäste
hygienische Vorbehalte gegenüber dem Tragen eines Burkinis äußern",
so Riehle. "Abgesehen davon stelle ich mir im Notfall die Rettung einer
Schwimmerin im Burkini deutlich erschwert vor".
Gleichzeitig
moniert die HABO auch die Grundlage, auf der die letztliche Aufhebung des Verbots
beschlossen wurde: "Die Aussagekräftigkeit der Ergebnisse des
Konstanzer Kulturwissenschaftlers halte ich für begrenzt. Die Befragung
der Burkini-Trägerin, die die Debatte ins Laufen brachte, und der Bädergesellschaft
ist neben einem Abgleich mit Positionen der Fachwelt keine ausreichend empirische
Erhebung. Die Stadt hätte mindestens ein zweites, kritisches Gutachten
einholen müssen, um sich nicht dem Verdacht der einseitigen Betrachtung
und fehlenden Objektivität ausgesetzt zu sehen". Fahrlässig
sei es auch, so Riehle, dass man die Stimmung der Bevölkerung, der Badegäste
der Konstanzer Bäder, nicht genügend berücksichtigt habe.
Dennis
Riehle, Sprecher Humanistische Alternative Bodensee am 28.7.2014