Kein Burkini-Verbot in Konstanz

Humanisten Bodensee kritisieren Aufhebung des "Burkini-Verbots" in Konstanzer Bädern

"Entscheidung belegt eine unreflektierte Auslegung des Rechts auf freie Religionsausübung"

Konstanz. Die Humanistische Alternative Bodensee (HABO) kritisiert die Entscheidung von Gemeinderat und Bädergesellschaft Konstanz, wonach das bisherige "Burkini-Verbot" in den städtischen Badeanstalten aufgehoben wird. Der Sprecher der HABO, Dennis Riehle, bemängelt einerseits, dass damit Religion im öffentlichen Raum weiteren Vorschub erhält. Andererseits greift er auch die Stadt Konstanz an, die für ihre Argumentation nur einen einzelnen Gutachter um Rat gebeten hatte.

Riehle führt aus: "Wir sind generell der Überzeugung, dass Religion Privatsache ist. Wer sie durch Symbole oder Verhaltensweisen nach außen trägt, muss nach unserer Definition der grundgesetzlich garantierten Religionsausübung auch darauf achten, den öffentlichen Frieden nicht zu stören und andere Mitbürger nicht in deren Freiheit zu beschränken. Durch die Zulassung des Burkinis werden jedoch beide Einschränkungen beschnitten. Zwar ist der ‚Burkini‘ im Gegensatz zur ‚Burka‘ kein unmittelbarer Ausdruck von religiöser Unterdrückung und Nachrangigkeit der Frau; allerdings bleibt er ein kulturelles Zeichen, das sein Ziel, Barrieren abzubauen und Moderne zu schaffen, durch eine für Andere empfundene äußerliche Abschottung und markante Betonung des religiösen Hintergrunds nicht erreicht".

Nach Auffassung des HABO-Sprechers hat das Badepersonal ein Anrecht auf die Möglichkeit zur Identifikation von Besuchern der Badeanstalt. Gleiches gilt auch für die Schwimmgäste untereinander. "Dies ist durch das Tragen des Burkinis jedoch nur bedingt gewährleistet". Nicht nur hierdurch sieht die HABO eine unnötige Provokation: "Ich kann gut verstehen, dass viele Badegäste hygienische Vorbehalte gegenüber dem Tragen eines Burkinis äußern", so Riehle. "Abgesehen davon stelle ich mir im Notfall die Rettung einer Schwimmerin im Burkini deutlich erschwert vor".

Gleichzeitig moniert die HABO auch die Grundlage, auf der die letztliche Aufhebung des Verbots beschlossen wurde: "Die Aussagekräftigkeit der Ergebnisse des Konstanzer Kulturwissenschaftlers halte ich für begrenzt. Die Befragung der Burkini-Trägerin, die die Debatte ins Laufen brachte, und der Bädergesellschaft ist neben einem Abgleich mit Positionen der Fachwelt keine ausreichend empirische Erhebung. Die Stadt hätte mindestens ein zweites, kritisches Gutachten einholen müssen, um sich nicht dem Verdacht der einseitigen Betrachtung und fehlenden Objektivität ausgesetzt zu sehen". Fahrlässig sei es auch, so Riehle, dass man die Stimmung der Bevölkerung, der Badegäste der Konstanzer Bäder, nicht genügend berücksichtigt habe.

Dennis Riehle, Sprecher Humanistische Alternative Bodensee am 28.7.2014