Erstkommunionsvorbereitung gesetzeswidrig

Zu den Vorfällen in Niederösterreich wo in einer Schule die Vorbereitung der katholischen Schüler auf die Erstkommunion nicht nur im Religionsunterricht, sondern auch in anderen Gegenständen, speziell im Musikunterricht, erfolgt war und sich Eltern deswegen beschwert hatten (siehe Info Nr. 1891), gibt es jetzt eine Antwort auf eine parlamentarische Anfrage dazu.

Hier eine Presseaussendung der "Initiative Religion ist Privatsache" vom 29. Juli 2014: Parlamentarische Anfragebeantwortung: Erstkommunionsvorbereitung gesetzeswidrig, NÖ-Landesschulrat-Spitze unglaubwürdig

Eine am Montag von Bildungsministerin Gabriele Heinisch-Hosek eingebrachte Antwort (1560/AB) auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen, betreffend "fortdauernden Missständen im Bereich des Landesschulrates für Niederösterreich", bestätigt nun den Verdacht, dass die in der Volksschule Atzenbrugg-Heiligeneich (Bez. Tulln) im vergangenen Schuljahr vorgenommene Erstkommunionsvorbereitung außerhalb des Religionsunterrichts gesetzeswidrig war.

Ausdrücklich hält Heinisch-Hosek in ihrer ausführlichen Anfragebeantwortung zusätzlich fest, dass, entgegen anderslautenden Behauptungen der Landesschulratsspitze, der Landesschulrat für Niederösterreich sich zu keinem Zeitpunkt um eine aufklärende Stellungnahme beim Ministerium in dieser Sache bemüht hat; vielmehr agierten Landesschulratspräsident Erwin Pröll sowie der amtierende Landesschulratspräsident Hermann Helm entgegen einer klaren Äußerung des Ministeriums, die dem Landesschulrat für Niederösterreich nachweislich zugestellt wurde.

Die "Initiative Religion ist Privatsache", die in dieser Sache eine entsprechende Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht unterstützte und eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauchsverdacht gegen Helm und Pröll einbrachte, begrüßt die Klarstellung des Ministeriums. Laut Initiativesprecher Eytan Reif belastet die Anfragebeantwortung die Landesschulratsspitze schwer: "Weisungen des Landesschulrates für Niederösterreich werden offensichtlich von der Kirche bestimmt und über die Kronenzeitung verkündet, während Grundrechte und Fachmeinungen seitens des Duos Pröll-Helm nicht einmal ignoriert werden. Diese Art der selbstherrlichen Amtsausübung darf nicht hingenommen werden". Reif wiederholte die an Pröll und Helm gerichtete Forderung, ihre Ämter beim Landesschulrat umgehend zurückzulegen. "Als letzte Amtshandlung vor ihrem überfälligen Abgang von der Landesschulratsspitze sollten die Herrn Pröll und Helm jedoch den zwangsversetzten Leiter der Rechtsabteilung Fritz Freudensprung, dessen Rechtsmeinung nun auch durch die ministerielle Anfragebeantwortung bestätigt wird, rehabilitieren" so Reif abschließend.