Das meldete am 26.9.2014 religion.ORF,
u.a. heißt es dort:
Der Vatikan hat den Vorwurf des UNO-Kinderschutzkomitees
(UNCRC) zurückgewiesen, unzureichend gegen sexuellen Missbrauch innerhalb
der katholischen Kirche vorzugehen.
Der Vatikan habe alle notwendigen rechtlichen
Instrumente geschaffen, um der UNO-Kinderschutzkonvention Geltung zu verschaffen,
heißt es in einer Erklärung, die am Freitag veröffentlicht wurde.
Die Kirchenleitung könne jedoch nur solche Fälle strafrechtlich verfolgen,
die vatikanische Staatsbürger beträfen, heißt es darin.
"Der
Heilige Stuhl hat die Kinderschutzkommission nicht im Namen aller Katholiken
auf der Welt unterzeichnet", so der Vatikan. Für die Anwendung der
Konvention auf den Territorien anderer Staaten sei er deshalb nicht zuständig.
Mit einer solchen Forderung verkenne das UNO-Kinderschutzkomitee den besonderen
Charakter des Heiligen Stuhls. Als Leitungsorgan der katholischen Kirche sei
dieser kein normaler Staat. (..)
Soweit aus der Site religion.ORF.
Somit ist der Vatikan weder für
Bischöfe und andere Leitungsorgane der katholischen Kirche zuständig,
die Missbrauchsverbrechen vertuscht haben. Und vor allem ist der Vatikan nicht
dafür zuständig, die Vertuschungen selbst angeordnet zu haben.
Früher
wurden solche Verbrechen im Selbstlauf straffrei bereinigt. Von meiner Mutter
kenne ich die Geschichte aus ihrem Herkunftsort aus den 1920er-Jahren, wo ein
Pfarrer sich auf den Missbrauch von Schülerinnen spezialisiert hatte. Lange
Zeit traute sich niemand dagegen etwas zu unternehmen, obwohl die ganze Pfarre
davon wusste. Dann beschwerte sich doch ein mutiger Vater direkt beim Bischof
in Linz. Die Folge: der Herr Pfarrer wurde versetzt, es erfolgte weder eine
Anzeige, noch sonst eine Maßnahme, die weitere Taten des Kinderschänders
von Haus aus verhindern hätte können.
In späteren Zeiten
konnten solche Verbrechen nicht mehr im Selbstlauf im Vertrauen auf Angst und
Feigheit der Kirchenmitglieder vertuscht werden, es gab darum dazu ab 1961
eine Geheimanweisung des Vatikans an alle Bischöfe auf welche Art diese
Vertuschungen (inklusive Schweigepflicht der Opfer!) zu organisieren
seinen, siehe dazu den Bericht im britischen Observer.
Diese
Weisung wurde vom damaligen Chefinquisitor Ratzinger im Jahre 2001 neu geregelt,
die Vertuschung blieb aufrecht, die Verbrechen fielen weiterhin unter die päpstliche
Schweigepflicht, ebenso bei der nächsten Version
von 2010.
Die aktuelle Neuregelung von 2011 wurde unter Papst Ratzinger verfügt. Das wesentlich Neue daran ist, dass der Vatikan die Verantwortung an die Bischöfe delegiert. Der Heilige Vatikan ist damit formal aus dem Schneider, wenn ein Bischof nicht spurt, ist das dessen Problem. Aber auch den Bischöfen wurde keine Verpflichtung auferlegt, sie müssten bekannt gewordenen Fälle den Behörden anzeigen. Das müssen sie nur, wenn es im betreffenden Land eine Anzeigepflicht gibt, eine solche gibt es jedoch nur in wenigen Staaten. Also alles bestens! Der Vatikan nimmt sich aktuell zwei schon seit Jahren öffentlich bekannte bischöfliche Kinderschänder zur Brust und opfert sie offiziell.
Bereits nach Bekanntwerden des UN-Berichtes beschwerte sich der Vatikan, siehe dazu auch "Schändete UN-Komitee den Vatikan?" über diese erste Stellungnahme des Vatikans vom Februar 2014, dort ist auch ein Link zum nun vom Vatikan zurückgewiesenen UN-Bericht auf deutsch!