Unterlassunsgklage der Schiiten gegen die IGGiÖ

Am 29.9. hat die "Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich" (SCHIA) gegen die "Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich" (IGGiÖ) eine Klage auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eingebracht, mit der der IGGIÖ verboten wird, sich trotz eines entsprechenden Gerichtsurteils weiter als Interessenvertretung aller Muslime in Österreich zu bezeichnen, im Leitbild der IGGiÖ steht nämlich: "Alle Muslime, die in Österreich ihren Lebensmittelpunkt haben, werden unabhängig von ihrem Herkunftsland, ihrem sozialen Status, ihrem Geschlecht oder der Zugehörigkeit zu einer islamischen Rechtsschule gleichberechtigt vertreten."
Hier der Beleg:


Über den IGGiÖ-Jugendrat heißt es ebenso: "Der Jugendrat der IGGiÖ ist die offizielle Vertretung aller muslimischen Jugendorganisationen und Jugendlichen, die in Österreich ihren Lebensmittelpunkt haben, unabhängig von ihrem Herkunftsland, ihrem sozialen Status und ihrem Geschlecht. Weiters ist sie die Vertretung und das Sprachrohr aller muslimischen Jugendlichen und Jugendorganisationen in Österreich in den Medien, gegenüber der Politik und den Behörden."

Man kann gespannt sein, wie das Gericht reagiert. Was anderes als die Erlassung der verlangten Verfügung ist schwer vorstellbar, der vollständige Originalext der Klage kann hier nachgelesen werden!