Am 29.9. hat die "Islamische-Schiitische Glaubensgemeinschaft in Österreich"
(SCHIA) gegen die "Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich"
(IGGiÖ) eine Klage auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung eingebracht,
mit der der IGGIÖ verboten wird, sich trotz eines entsprechenden Gerichtsurteils
weiter als Interessenvertretung aller Muslime in Österreich zu bezeichnen,
im Leitbild der IGGiÖ steht nämlich: "Alle Muslime, die in Österreich ihren Lebensmittelpunkt haben, werden unabhängig von ihrem Herkunftsland, ihrem sozialen Status, ihrem Geschlecht oder der Zugehörigkeit zu einer islamischen Rechtsschule gleichberechtigt vertreten."
Hier
der Beleg:
Über
den IGGiÖ-Jugendrat heißt es ebenso: "Der Jugendrat der IGGiÖ
ist die offizielle Vertretung aller muslimischen Jugendorganisationen und Jugendlichen,
die in Österreich ihren Lebensmittelpunkt haben, unabhängig von ihrem
Herkunftsland, ihrem sozialen Status und ihrem Geschlecht. Weiters ist sie die
Vertretung und das Sprachrohr aller muslimischen Jugendlichen und Jugendorganisationen
in Österreich in den Medien, gegenüber der Politik und den Behörden."
Man
kann gespannt sein, wie das Gericht reagiert. Was anderes als die Erlassung
der verlangten Verfügung ist schwer vorstellbar, der vollständige
Originalext der Klage kann hier nachgelesen
werden!