Religiöser Musikzwangsunterricht vor VfGH

Von den News der Site "Religion ist Privatsache" stammt dieser Bericht:

Verfassungsgerichtshof wegen Erstkommunionsvorbereitung im Rahmen des Gesamtunterrichts angerufen

Darf in einer öffentlichen Schule der Musikunterricht missbraucht werden, um die katholischen Schüler monatelang auf das Sakrament der Erstkommunion vorzubereiten während nichtkatholische Schüler ausgegrenzt werden? Sind öffentliche Schulen in Niederösterreich – und somit auch das Lehrpersonal sowie der Landesschulrat – der weltanschaulich neutralen Bildung verpflichtet oder dürfen sie auch im Sachunterricht eine religiös motivierte „innere Differenzierung“ vornehmen? Mit diesen Fragen wird sich demnächst der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) befassen müssen, nachdem eine entsprechende Beschwerde eingebracht wurde.

Zur Erinnerung: nachdem in der Volksschule Atzenbrugg-Heiligeneich (Bez. Tulln) Schuldirektorin und zugleich Musiklehrerin Doris Jaksch seit Jänner 2014 mehrmals den Musikunterricht zur Vorbereitung auf die Erstkommunion verwendete, beschwerte sich der Vater eines betroffenen konfessionsfreien Kindes beim Landesschulrat für Niederösterreich wegen der gesetzlich nicht gedeckten Praxis. Der Landesschulrat gab dem Vater umgehend recht und untersagte die Erstkommunionsvorbereitung im Rahmen des verpflichtenden Gesamtunterrichts; eine entsprechende Verwarnung wurde auch seitens des Bezirksschulinspektorats ausgesprochen.

Es sollte aber anders kommen: nachdem katholische Eltern sich bei Landeshauptmann Erwin Pröll gegen das Verbot beschwerten – die außerschulische Erstkommunionsvorbereitung am Nachmittag war ihnen nicht bequem – und die "Kronenzeitung" einschalteten, intervenierten Pröll und der amtierende Landesschulratspräsident Hermann Helm und hoben das zuvor ausgesprochene Verbot auf. Nachdem eine schriftliche Beschwerde des Vaters beim Landesschulrat ignoriert wurde, brachte dieser eine Maßnahmenbeschwerde gegen die Schule sowie gegen den Landesschulrat beim zuständigen Verwaltungsgericht ein. Infolge von andauernden Beschimpfungen und Boshaftigkeiten von Seiten der Mitschüler und Eltern sowie vor dem Hintergrund der diesbezüglichen Inaktivität der Schuldirektion bzw. der Klassenlehrerin, musste mittlerweile das betroffene Kind die Volksschule Atzenbrugg-Heiligeneich verlassen.

Ende September ließ jedoch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit einem bizarren Urteil aufhorchen: ohne auf die Beschwerde sachlich einzugehen, wies die Einzelrichterin – Recherchen zufolge ein engagiertes Vorstandsmitglied eines Pfarrgemeinderates – die Beschwerde zurück. Die Begründung: "Die Beschwerde wegen Verletzung in Rechten durch Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt ist daher mangels eines zulässigen Anfechtungsgegenstandes als unzulässig zurückzuweisen".

Für Eytan Reif, dem Sprecher der "Initiative Religion ist Privatsache", die das Verfahren seit Anbeginn unterstützt, veranschaulicht das Urteil "zum x-ten Mal, dass wenn immer Religion im Spiel ist, die Rechtsstaatlichkeit in Österreich das Nachsehen hat". Besonders empörend ist für Reif der Umstand, dass Konfessionsfreie in Österreich sowohl seitens der Verwaltung als auch seitens der Justiz als "Bürger zweiter Klasse behandelt werden", für die "weder die in der österreichischen Verfassung verankerten Grundrechte noch einschlägige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gelten". Für Reif das Urteil aber auch aus rechtspolitischer Sicht sehr bedenklich: "Eltern, die aufgrund des Fehlverhaltens eines Lehrers in ihren Grundrechten verletzt werden, würde künftig kein Rechtsmittel zur Verfügung stehen, um ihr Recht gerichtlich einzuklagen. Schon alleine aus diesem Grund darf dieses Urteil nicht rechtskräftig werden".

Dem Beschwerdeführer räumt Religionsjurist Stefan Schima (Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Uni Wien) spätestens beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gute Erfolgschancen ein. "Die in der Beschwerde genannten Verhaltensweisen stehen zweifelsohne in einem Spannungsverhältnis zum 'Indoktrinationsverbot', wie es durch mehrere Entscheidungen dieses Gerichtshofs abgesteckt bzw. umrissen wurde", so Schima.