In Deutschland und Österreich können todkranke Menschen nur auf
lebensverlängernde Maßnahmen verzichten. Diese passive Form der
Sterbehilfe ist in beiden Ländern zulässig. Doch was ist, wenn ein
sterbenskranker Mensch aktiv über sein Lebensende entscheiden möchte?
Einen Ausweg bietet der ärztlich begleitete Suizid. Legal ist der aber
nur in Deutschland. Im Nachbarland Österreich wird die Beihilfe zur
Selbsttötung strafrechtlich nicht von der aktiven Sterbehilfe
unterschieden und mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren
bestraft.
Befürworter dieses strikten Verbots plädieren
alternativ für einen stärkeren Ausbau der Palliativmedizin. Sie sind
überzeugt: Wenn die Schmerzen erträglich würden, dann sei die große
Mehrheit gegen Suizid. Doch inwiefern ist die moderne Schmerztherapie
wirklich in der Lage, die Beschwerden todkranker Patienten zu lindern?
Experten warnen bereits davor, Palliativmedizin und Sterbehilfe
gegeneinander auszuspielen.
Fest steht: Die Gesellschaft ist
gespalten. Wer entscheidet darüber, ob ein Leben in Würde noch möglich
ist? Gibt es ein Menschenrecht auf einen selbstbestimmten Tod? Wie viel
Hilfe darf beim Sterben erlaubt sein? Und dürfen Ärzte einen Menschen
dabei unterstützen, vorzeitig aus dem Leben zu scheiden?
Michael
Schmidt-Salomon beim Talk im Hangar-7:
Gäste:
Michael Schmidt-Salomon - Philosoph und religionskritischer Publizist
Michael Lesch - Schauspieler und Mitstreiter von "Mein Ende gehört mir"
Elisabeth Zanon - Ärztin und Vorsitzende der Tiroler Hospiz-Gemeinschaft
Eytan Reif - Vorstandsmitglied der laizistischen Initiative "Religion ist Privatsache"
Maria Kletečka-Pulker - Juristin und Mitglied der Bioethikkommission
Christian Haidinger - Abtpräses der Österreichischen Benediktinerkongregation