Porno-Babsi verurteilt

Am 11.12.2014 stand die 30-jährige "Porno-Babsi" Elisa K. vor dem Linzer Landesgericht und wurde wegen ihrer in der Hörschinger Kirche gedrehten zwei Porno-Clip, in denen sie masturbiert und ihre Brüste präsentiert, wegen Störung der Religionsausübung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer noch nicht rechtskräftigen bedingten dreimonatigen Haftstrafe und zur Zahlung von 5.350 Euro verurteilt, das wird in Medienberichten als der Betrag bezeichnet, den sie durch diese beiden Porno-Clips verdient haben soll. Was einigermaßen seltsam erscheint, einer der Clips steht immer noch online und zeigt nichts, was solche Einkünfte belegen könnten: jeder kann den Link starten und keiner muss dafür was zahlen.

Im Porno-Net gibt es übrigens mehrere Babsis, die Hörschinger Porno-Babsi ist die mit den Zöpfen und dem großen Busen:

dieser Screenshot stammt nicht aus einem Kirchendreh


Screenshot OÖ heute vom 11.12.: "Babsi" verhüllte sich und nannte die zahlreich erschienenen Journalisten "Oaschlecha". Sie verteidigte sich damit, dass sie in der Schule in Religion einen Fünfer gehabt habe und sie nicht gewusst hätte, dass sie mit den Filmchen die Religionsausübung störe und religiöse Lehren herabwürdige.

Im § 189, Störung der Religionsausübung
steht im Punkt 3: "... oder mit einem dem gesetzlich zulässigen Gottesdienst einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft unmittelbar gewidmeten Gegenstand auf eine Weise Unfug treibt, die geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

Der Punkt 3 ist so formuliert, dass das anscheinend nicht unbedingt während einer Messe passieren muss, allerdings hat die Babsi zum Masturbieren, also zum Unfugtreiben keinen dem Gottesdienst unmittelbar gewidmeten Gegenstand verwendet, sondern wohl einen von ihr mitgebrachten Rosenkranz.

Erinnern wir uns aber an den Film "Paradies Glaube" von Ulrich Seidl, in diesem gibt es auch eine Szene, in der die Hauptdarstellerin mit einem Kreuz masturbiert, also mit einem in Gottesdiensten ebenfalls verwendeten Gegenstand Unfug treibt, was in Italien zu einer Anzeige führte, weil dadurch "zwei Milliarden Christen auf der Welt beleidigt" worden wären. Weder Seidl noch die Schauspielerin Maria Hofstätter wurden deswegen vor Gericht gestellt.

Es ist zwar klar, dass Seidls Filme deutlich besser sind als die Babsi-Filme, aber das rechtliche Vorgehen müsste in beiden Fällen gleich ausfallen (rechts die Hülle der DVD des Filmes "Paradies Glaube": sie zeigt den Beginn der Szene, in der sich die Darstellerin dem Kruzifix sexuell nähert).

Und alle anderen Möglichkeiten einer Verurteilung scheinen rechtlich noch zweifelhafter zu sein: weil Gottesdienst wurde keiner gestört und dass mit der vorgeführten Masturbation die religiöse katholische Lehre herabgewürdigt würde, weil die katholische Lehre Masturbation im katholischen Katechismus § 2352 als "schwere ordnungswidrige Handlung" verurteilt, kann doch wohl kein Grund für das Urteil sein! Die ganze Welt masturbiert und noch nie ist deswegen wer vor Gericht gestanden, weil dadurch der §2352 des katholischen Katechismus herabgewürdigt würde!

Ein katholisches Urteil! Weil säkular betrachtet könnte sowas maximal eine Anstandsverletzung, also eine von der Bezirkshauptmannschaft zu strafende Verwaltungsübertretung mit einer Höchststrafe von 360 Euro sein!