Am 11.12.2014 stand die 30-jährige "Porno-Babsi"
Elisa K. vor dem Linzer Landesgericht und wurde wegen ihrer in der Hörschinger Kirche gedrehten zwei
Porno-Clip, in denen sie masturbiert und ihre Brüste präsentiert,
wegen
Störung der Religionsausübung und Herabwürdigung religiöser
Lehren zu einer noch nicht rechtskräftigen bedingten dreimonatigen Haftstrafe
und zur Zahlung von 5.350 Euro verurteilt, das wird in Medienberichten als
der Betrag bezeichnet, den sie durch diese beiden Porno-Clips verdient haben soll.
Was einigermaßen seltsam erscheint, einer der Clips steht immer noch online
und zeigt nichts, was solche Einkünfte belegen könnten: jeder kann
den Link
starten und keiner muss dafür was zahlen.
Im Porno-Net gibt
es übrigens mehrere Babsis, die Hörschinger Porno-Babsi ist die mit
den Zöpfen und dem großen Busen:
dieser
Screenshot stammt nicht aus einem Kirchendreh
Screenshot
OÖ heute vom 11.12.: "Babsi" verhüllte sich und nannte die
zahlreich erschienenen Journalisten "Oaschlecha". Sie verteidigte
sich damit, dass sie in der Schule in Religion einen Fünfer gehabt habe
und sie nicht gewusst hätte, dass sie mit den Filmchen die Religionsausübung
störe und religiöse Lehren herabwürdige.
Im § 189,
Störung der Religionsausübung steht im Punkt 3: "... oder
mit einem dem gesetzlich zulässigen Gottesdienst einer im Inland bestehenden
Kirche oder Religionsgesellschaft unmittelbar gewidmeten Gegenstand auf eine
Weise Unfug treibt, die geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360
Tagessätzen zu bestrafen."
Der Punkt 3 ist so formuliert, dass
das anscheinend nicht unbedingt während einer Messe passieren muss, allerdings
hat die Babsi zum Masturbieren, also zum Unfugtreiben keinen dem Gottesdienst
unmittelbar gewidmeten Gegenstand verwendet, sondern wohl einen von ihr mitgebrachten
Rosenkranz.
Erinnern wir uns aber
an den Film "Paradies Glaube" von Ulrich Seidl, in
diesem gibt es auch eine Szene, in der die Hauptdarstellerin mit einem Kreuz
masturbiert, also mit einem in Gottesdiensten ebenfalls verwendeten Gegenstand Unfug treibt,
was in Italien zu einer Anzeige führte, weil dadurch "zwei Milliarden
Christen auf der Welt beleidigt" worden wären. Weder Seidl noch
die Schauspielerin Maria Hofstätter wurden deswegen vor Gericht gestellt.
Es
ist zwar klar, dass Seidls Filme deutlich besser sind als die Babsi-Filme, aber
das rechtliche Vorgehen müsste in beiden Fällen gleich ausfallen (rechts
die Hülle der DVD des Filmes "Paradies Glaube": sie zeigt den
Beginn der Szene, in der sich die Darstellerin dem Kruzifix sexuell nähert).
Und
alle anderen Möglichkeiten einer Verurteilung scheinen rechtlich noch zweifelhafter
zu sein: weil Gottesdienst wurde keiner gestört und dass mit der vorgeführten
Masturbation die religiöse katholische Lehre herabgewürdigt würde,
weil die katholische Lehre Masturbation im katholischen Katechismus § 2352
als "schwere ordnungswidrige Handlung" verurteilt, kann doch wohl
kein Grund für das Urteil sein! Die ganze Welt masturbiert und noch nie
ist deswegen wer vor Gericht gestanden, weil dadurch der §2352 des katholischen
Katechismus herabgewürdigt würde!
Ein katholisches
Urteil! Weil säkular betrachtet könnte sowas maximal eine Anstandsverletzung,
also eine von der
Bezirkshauptmannschaft zu strafende Verwaltungsübertretung mit einer Höchststrafe von 360 Euro sein!