ORF darf religiöses Bekenntnis abgeben

Presseaussendung der Initiative Religion ist Privatsache vom 29. Jan. 2015

Verfassungsgerichtshof:
Staatliche Einrichtungen dürfen ein religiöses Bekenntnis ablegen

"Für die Wenigen die noch glauben, dass Staat und Kirche in Österreich getrennt sind, liefert die oberste Kontrollinstanz der Republik den Gegenbeweis" kommentiert Eytan Reif, Sprecher der "Initiative Religion ist Privatsache" die am Dienstag veröffentlichte Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) zur Beschwerde gegen die "ORF-Karfreitagsschweigeminute". Das öffentliche Bekenntnis des ORF zum Christentum ("Es ist 15.00 Uhr. Am heutigen Karfreitag gedenkt der ORF der Sterbestunde Jesu Christi mit einer Schweigeminute") sei, so der VfGH, unbedenklich, da dem ORF "ein redaktioneller Gestaltungsspielraum" zukommt, "wie er den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag erfüllt". Eine Verletzung der Religionsfreiheit kann sich der VfGH nur mit einem umgekehrten Vorzeichen vorstellen: "Schranken im Zusammenhang mit der Religionsfreiheit könnten sich beispielsweise dann ergeben, wenn Fernsehsendungen in einem religiösen Kontext zu Gewalt auffordern und daher - insbesondere mit dem Ziel des Jugendschutzes - gesetzlich verboten werden".

Als "sehr enttäuschend" betrachtet Reif die Entscheidung des VfGH insbesondere deshalb, weil diese den wichtigsten Aspekt in der Beschwerde ausblendet, nämlich das vom ORF abgegebene unmissverständliche eigene religiöse Bekenntnis, das weder als Berichtserstattung noch als irgendein anderer Programmpunkt interpretiert werde kann. Reif dazu: "Der ORF, als Stiftung öffentlichen Rechts, dürfte sich aus eigener Kraft zu keiner Weltanschauung - egal ob religiöser, politischer oder sonstiger Natur - bekennen. Ein klares, unmissverständliches religiöses Bekenntnis einer Behörde wohlwollend als "Berichtserstattung" zu akzeptieren, ist demokratiepolitisch äußerst bedenklich. Der Weg von einem 'christlichen ORF' über einem 'christlichen Landesschulrat' zu einem 'sozialdemokratischen AMS' oder zu einer 'freiheitlichen Polizei' ist wesentlich kürzer, als man glaubt".