Ist der Islamische Staat kein Islamischer Staat?

Die Generalsekretärin der SPD, Yasmin Fahimi, forderte die Medien auf, nicht mehr vom Islamischen Staat zu sprechen, weil dies die Muslime kränken würde.

Denn schließlich hat der neu errichtete Islamische Staat (IS) rein gar nichts mit dem Islam zu tun - abgesehen davon, dass man sich streng an den Koran hält, wie hier ein zurzeit durchs Internet kursierendes Schaubild zeigt, worauf die juristische Lage im IS und in Saudi Arabien verglichen wird:

Die Muslime müssten dann wohl auch von Saudi Arabien gekränkt werden und die Medien sollten nicht mehr schreiben, Mekka wäre die heilige Stätte des Islams.

Henryk M. Broder befasste sich am 28.01.2015 in einem Essay in der "Welt" unter dem Titel "Normaler Wahnsinn" mit diesem Themenbereich: Zur Forderung von Fahimi schrieb er: "Ob sie auch das Oberhaupt des IS, den Kalifen Abu Bakr al-Baghdadi, darum bat, aus Rücksicht auf die Gefühle der Muslime sein Reich umzubenennen, ist nicht bekannt."

Und er richtet dann den Blick auf den real existierenden Islam, weil wenn aus Gründen der political correctness der IS nichts mit dem Islam zu tun haben darf, dann darf es der real existierende Islam vielleicht auch nicht?

Broder nimmt die "Organisation für Islamische Zusammenarbeit", die aus 56 Staaten besteht, ins Visier, die Organisation habe nämlich den Anspruch, die gesamte islamische Welt zu repräsentieren. Er schreibt über die 56 Staaten: "Von Albanien abgesehen, erfüllt keines der Länder in der Organisation für Islamische Zusammenarbeit auch nur die geringsten Anforderungen, die an ein demokratisches Land gestellt werden, in dem Gewaltenteilung praktiziert wird und Menschenrechte respektiert werden."

Er verweist dann auf die als Alternative zur 1948 von der UNO verkündeten "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" 1990 in Kairo beschlossenen "Erklärung der Menschenrechte im Islam" und führt dazu aus: "Die Kairoer Erklärung fußt vom ersten bis zum letzten Absatz auf der Scharia und stellt fest, diese sei die 'einzig zuständige Quelle für die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung', das Recht auf freie Meinungsäußerung etwa gilt nur insoweit, wie es nicht die Grundsätze der Scharia verletzt. Es sei verboten, 'die Heiligkeit und Würde der Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte auszuhöhlen und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen'."

Was ganz konkret bedeutet: "Wenn Homosexuelle aufgehängt, Ehebrecherinnen gesteinigt, Dissidenten ausgepeitscht, Gotteslästerer zum Tode verurteilt und kritische Journalisten eingekerkert werden, liegen keine Verstöße gegen Menschenrechte vor, denn diese Strafen werden im Einklang mit der Scharia verkündet und vollstreckt. Und die ist die Grundlage der Menschenrechte."

Danke lieber Henryk M. Broder, das ist wohl eine sehr deutliche Klarstellung der Lage!
Aber das zu verstehen, werden die philoislamistischen Heuchler wohl nicht schaffen!