Die Generalsekretärin der SPD, Yasmin Fahimi, forderte die Medien
auf, nicht mehr vom Islamischen Staat zu sprechen, weil dies die Muslime kränken
würde.
Denn schließlich hat der neu errichtete Islamische
Staat (IS) rein gar nichts mit dem Islam zu tun - abgesehen davon, dass man
sich streng an den Koran hält, wie hier ein zurzeit durchs Internet kursierendes
Schaubild zeigt, worauf die juristische Lage im IS und in Saudi Arabien verglichen
wird:
Die
Muslime müssten dann wohl auch von Saudi Arabien gekränkt werden und
die Medien sollten nicht mehr schreiben, Mekka wäre die heilige Stätte
des Islams.
Henryk
M. Broder befasste sich am 28.01.2015 in einem Essay in der "Welt"
unter dem Titel "Normaler
Wahnsinn" mit diesem Themenbereich: Zur Forderung von Fahimi
schrieb er: "Ob sie auch das Oberhaupt des IS, den Kalifen Abu Bakr al-Baghdadi,
darum bat, aus Rücksicht auf die Gefühle der Muslime sein Reich umzubenennen,
ist nicht bekannt."
Und er richtet dann den Blick auf den real
existierenden Islam, weil wenn aus Gründen der political correctness der
IS nichts mit dem Islam zu tun haben darf, dann darf es der real existierende
Islam vielleicht auch nicht?
Broder nimmt die "Organisation
für Islamische Zusammenarbeit", die aus 56 Staaten besteht, ins Visier,
die Organisation habe nämlich den Anspruch, die gesamte islamische Welt
zu repräsentieren. Er schreibt über die 56 Staaten: "Von Albanien
abgesehen, erfüllt keines der Länder in der Organisation für
Islamische Zusammenarbeit auch nur die geringsten Anforderungen, die an ein
demokratisches Land gestellt werden, in dem Gewaltenteilung praktiziert wird
und Menschenrechte respektiert werden."
Er verweist dann auf
die als Alternative zur 1948 von der UNO verkündeten "Allgemeinen
Erklärung der Menschenrechte" 1990 in Kairo beschlossenen "Erklärung
der Menschenrechte im Islam" und führt dazu aus: "Die
Kairoer Erklärung fußt vom ersten bis zum letzten Absatz auf der
Scharia und stellt fest, diese sei die 'einzig zuständige Quelle für
die Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung',
das Recht auf freie Meinungsäußerung etwa gilt nur insoweit, wie
es nicht die Grundsätze der Scharia verletzt. Es sei verboten, 'die Heiligkeit
und Würde der Propheten zu verletzen, die moralischen und ethischen Werte
auszuhöhlen und die Gesellschaft zu entzweien, sie zu korrumpieren, ihr
zu schaden oder ihren Glauben zu schwächen'."
Was ganz konkret
bedeutet: "Wenn Homosexuelle aufgehängt, Ehebrecherinnen gesteinigt,
Dissidenten ausgepeitscht, Gotteslästerer zum Tode verurteilt und kritische
Journalisten eingekerkert werden, liegen keine Verstöße gegen Menschenrechte
vor, denn diese Strafen werden im Einklang mit der Scharia verkündet und
vollstreckt. Und die ist die Grundlage der Menschenrechte."