Unterlassungsklage

Eine solche bringt nun eines der Opfer des nachmaligen Wiener Erzbischofs und Kardinals Hans Hermann Groër ein. Der Kurier berichtete am 2.2.2015: "Unterlassungsklage gegen Stift Göttweig - Missbrauchsopfer wehrt sich gegen Aussagen, Kardinal Groër sei unschuldig gewesen."

Kläger ist einer der Ersten, der in Österreich mit Beharrlichkeit die klerikalen Sexualverbrechen an die Öffentlichkeit zu bringen trachtete: Michael Tfrist.
2004 trat er mit entsprechenden Anschuldigungen in einer TV-Sendung auf, aber damals hielt die Vertuschungsbarrikade noch stand, sein TV-Auftritt hatte praktisch keine Folgen, hier der Screenshot eines damaligen Berichtes auf einer Atheisten-Site:
 

Der von Groër und anderen Klerikern missbrauchte Tfirst will nun 500.000 Euro Entschädigung, weil vom Stift Göttweig immer noch keine Einsicht komme und Groër dort weiterhin als Unschuldslamm dargestellt wird: "Es hat keine Verurteilung Groërs stattgefunden. Ich kannte ihn persönlich und kann mir nicht vorstellen, dass an den Vorwürfen etwas dran ist."

Bezeichnend auch wie man sich damals bemühte, die kriminellen Vertuschungen aufrecht zu halten. Im Kurier ist eine Verpflichtungserklärung abgebildet, laut derer sich Tfirst für eine lächerliche Entschädigung von 3.700 Euro zum Schweigen verpflichten müsste:
 

2010 war dann nix mehr zu machen. Aber nun versucht man es wieder: Groër wurde zwar nicht verurteilt, soweit reichten die katholischen Vetuschungskräfte noch, aber nach dessen Rücktritt haben die Bischöfe Christoph Schönborn, Johann Weber, Georg Eder und Egon Kapellari in einer Stellungnahme erklärt, sie seien zur "moralischen Gewissheit" gelangt, dass die Vorwürfe gegen Groër "im Wesentlichen zutreffen". In Göttweig ist man zu dieser Gewissheit noch nicht gelangt. Vielleicht verhilft die Klage von Tfirst zu besserem Verständnis!