Die Empfehlung der Ethikkommission, der Gesetzgeber möge die Strafbestimmungen
zur Sterbehilfe lockern, dürften viele Senioren begrüßt haben.
Es wurde Zeit, sich von den Zwängen einer christlichen Retroethik zu lösen
und die Entscheidungsfreiheit mündiger Menschen zu respektieren.
Wenn
wir uns darüber einig sind, dass unsere Gesetze nicht dem Koran untergeordnet
werden dürfen, dann muss Gleiches auch für den römischen Katechismus
gelten. Die Volkspartei wäre daher gut beraten, sich nicht vor den klapprigen
Karren einer in wesentlichen Lebensfragen obsolet gewordenen katholischen Ethik
spannen zu lassen.
Wenn Menschlichkeit und die Würde Sterbender
keine leeren Worte sein sollen, dann muss die Freiheit, selbstbestimmt in den
Tod zu gehen und die Hilfe dabei vom Gesetz sichergestellt werden.
Dr.
Gerhard Forsthuber, per E-Mail