BRD: zum aufgehobenen Kopftuchverbot

Stellungnahme der Gesellschaft für wissenschaftliche Aufklärung und Menschenrechte (GAM) zur Aufhebung des Kopftuchverbots durch das Bundesverfassungsgericht vom 16.3.2015

Staatlich provozierte Beeinträchtigung nicht nur des Schulfriedens

Spätestens seit der Einrichtung der Deutschen Islamkonferenz (2006) betreibt die politische Klasse gestützt auf den von ihr okkupierten Staatsapparat ganz unverhüllt eine proislamische bzw. islamgerechte Umwandlung der deutschen Gesellschaft. Als Grundlage hierfür dient ihr die 'hinkende' Säkularisierung in Gestalt des deutschen Staatskirchenrechts, die Privilegierung religiöser Weltanschauungsgemeinschaften gegenüber nichtreligiösen Weltanschauungsgruppen sowie die unvollständige Trennung von Religion, Staat und öffentlichem Bildungssystem. Dadurch ist die 'Schaffung rechtlicher und organisatorischer Voraussetzungen für die Anerkennung des Islams in Deutschland im Rahmen von Staatsverträgen' (FAZ vom 12. April 2007, S. 3) erklärtes Hauptziel der Islamverbände geworden. Ihr Bestreben ist darauf gerichtet, den Islam mit Hilfe des deutschen Staates trotz seiner grund- und menschenrechtswidrigen Inhalte zunächst offiziell zu legalisieren und dann sukzessive als neue antisäkulare Herrschaftsideologie mit gesamtgesellschaftlichem Regulierungsanspruch auszudehnen. 'Zerstörung der säkularen (Rest-)Demokratie im Gewand des islamophil interpretierten Multikulturalismus' wäre die exakte Beschreibung dieses Prozesses.

Um diese Islamförderungspolitik durchzusetzen, greifen die herrschenden Kräfte zu zwei zentralen ideologischen Mitteln: Erstens zur Schönfärbung einer solchen Protegierung, die reklametechnisch als Ausdruck von 'Buntheit' und 'Vielfalt' dargeboten wird: Wer die grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung des Islams gegenüber Kritik verteidigt und sich auf ihre Seite stellt, gilt, obwohl objektiv ein geistig-moralisch verwahrloster Aufklärungsverräter, als 'weltoffen'. Zweitens zur pauschalen Diffamierung: Wer den Islam kritisiert, wird ebenso undifferenziert wie systematisch als 'Rassist', 'Fremdenfeind', 'Islamophober' etikettiert - ein Vorgehen, das eindeutig neofaschistoide Züge aufweist.

Eine zentrale Manifestationsebene der islamgerechten Umwandlungspolitik ist die Islamisierung des Bildungswesens. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende wechselwirkenden Faktoren:
a. Die Einführung von bekenntnisreligiösem Islamunterricht, der einerseits via doktrinärer Vermittlung islamischer Weltanschauungsinhalte eine antisäkulare und reaktionäre Identität bestärkt und so andererseits geistig-moralische Desintegration und Abgrenzung befördert.
b. Die Einrichtung von Lehrstühlen für Islamische Theologie, die nichts weiter bewirken als die legale 'Pflege' und infrastrukturelle Absicherung einer grund- und menschenrechtswidrigen Weltanschauung hinter der Maskerade einer Wissenschaft - ein gemeingefährlicher Schildbürgerstreich, der bei veränderten politischen Kräfteverhältnisse sofort zu korrigieren wäre.
c. Die Durchsetzung von Sonderrechten für muslimische Schülerinnen und Schüler gemäß der repressiv-autoritären Sexual- und separatistischen Geschlechtermoral des Islam. Das betrifft im Einzelnen die Befreiung der muslimischen Mädchen vom Schwimm- und Sportunterricht, von Klassenfahrten und vom Sexualkundeunterricht sowie die Einführung von schulischer Geschlechterapartheid. So können sich orthodox-islamische Eltern aus dem Internet entsprechende Vordrucke herunterladen. Neuerdings agitiert der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg unter ebenso missbräuchlicher wie 'modischer' Berufung auf die Religionsfreiheit für das Tragen von Kopftüchern seitens minderjähriger Grundschülerinnen. Wird diesen ultraorthodox-autoritären Forderungen nicht nachgegeben, wird das von den türkischen Verbandsmuslimen sofort demagogisch als 'Diskriminierung' diffamiert - eine Lektion darüber, was passiert, wenn man die Feinde der Freiheit jahrzehntelang nicht als solche behandelt.

Genau auf dieser Linie der Legalisierung und Wegbereitung der islamischen Herrschaftsideologie unter missbräuchlicher Auslegung der 'Religionsfreiheit' als 'Obergrundrecht' liegt auch das jetzt veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts.

Es beruft sich auf die 'Religionsfreiheit' als Persilschein für die Auslebung einer antiemanzipatorischen Weltanschauung im religiösen Gewand und erklärt Kopftuchverbote für muslimische Lehrerinnen als unzulässig. Allerdings ist dieses Urteil wenig überraschend weil logisch völlig konsequent: Wer nämlich flächendeckend bekenntnisreligiösen islamischen Religionsunterricht einführt, islamische Theologieinstitute und bekenntnisreligiöse Ausbildungsstätten für Islamapologetik und Islamlehrer/innen einrichtet, der muss natürlich auch mit der verfassungsrechtlichen Axt den Weg für das Tragen von Kopftüchern für muslimische Lehrkräfte freischlagen und damit einen weiteren Meilenstein der Islamisierung einrammen. Insofern war diese 'Korrektur' noch bestehender Kopftuchverbote absolut folgerichtig.

Wer sich jetzt punktuell über dieses Urteil erregt, den Gesamtkontext der staatlichen Islamisierungspolitik aber ausgeblendet lässt, hat immer noch nicht begriffen, dass eine Umkehr im Sinne der Zurückdrängung islamischer Herrschaftskultur im Rahmen der bestehenden politischen Macht- und Organisationsverhältnisse nicht zu haben ist. Dazu bedarf es der Herausbildung einer wirkungsmächtigen außerparlamentarischen Oppositionsbewegung, die in Anknüpfung an dieses Urteil auch eine Trainingsgelegenheit offeriert bekommt. Wo nichtmuslimische Schüler und Eltern mit dem Auftreten kopftuchtragender Lehrerinnen konfrontiert sind, gilt es zukünftig 'substanzielle Konfliktlagen' zu schaffen, die zu einer 'hinreichend konkreten Beeinträchtigung des Schulfriedens' führen und eine Resäkularisierung des Bildungssystems anstreben. Der proislamische Erfüllungsstaat hat regelrecht um den Ausbruch eines ideologischen Kulturkampfs zwischen Islamisierern und Deislamisierern gebettelt. Dann sollte er ihn jetzt auch bekommen.

Im Folgenden ein Auszug zur Kritik der politisch-rechtlichen Untergrabung der säkularen Demokratie aus Hartmut Krauss 'Der Islam als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung. Ein analytischer Leitfaden. Osnabrück 2013, S. 196ff.:

"Die deutsche Dogmatik der Religionsfreiheit krankt (..) an ihrer einseitigen Fixierung auf das Christentum sowie an der Verkennung der islamischen Wesensspezifik. Ihr Grundfehler ist die unbedachte Übertragung der dem postaufklärerischen Christentum aufgenötigten Eigenschaftsform auf den Islam. Hinzu kommt eine willkürliche Überstrapazierung der (positiven) Religionsfreiheit gegenüber anderen Grundrechten und damit tendenziell eine revisionistische Umkehrung der säkular-demokratischen Verbindlichkeiten.

Während der Islam einerseits als introvertierte Privatreligion fehlinterpretiert wird, läuft diese Umkehrung andererseits darauf hinaus, die normativen Verbindlichkeiten und Überzeugungen eines grund- und menschenrechtswidrigen Gottesglaubens generell zu verabsolutieren und gegenüber kritisch begründeten Einschränkungen zu immunisieren. Inthronisiert werden soll auf diese Weise ein unantastbares und vorrangiges 'Obergrundrecht' für die positive Religionsfreiheit. Damit werden Grund- und Menschenrechtsverletzungen sowie Zuwiderhandlungen gegen die säkular-demokratische Werte- und Lebensordnung im Prinzip Tür und Tor geöffnet, wenn sich deren Handlungsträger auf religiöse Begründungen/Überzeugungen/Gewissenskonflikte berufen bzw. von außen betrachtet darauf zurückführen lassen.

Längst wird den orthodoxen Muslimen, orthodoxen Juden und fundamentalistischen Christen von einer bestimmten Gesinnungsfraktion postmoderner Juristen ein sonderrechtlicher Persilschein ausgestellt bzw. ein Religionsbonus gewährt, wenn es darum geht, deren grund- und menschenrechtswidrige Einstellungen und Sozialisationspraxen zu legitimieren. Die Anfeuerungsparole lautet 'Du musst nicht verfassungstreu sein': 'Das Grundgesetz verlangt Verfassungstreue von den Trägern der staatlichen Gewalt, die es verfasst, aber nicht von den Bürgern. Etwas anderes gilt nur dort, wo der Grundrechtsgebrauch sich zu einer aktiv aggressiv-kämpferischen Haltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verhärtet. Diesseits dieser Grenze verlangt das Grundgesetz neben der allgemeinen Rechtstreue daher auch keine Verfassungstreue der Religion im Sinn einer Bejahung der Verfassungswerte.' Verzichtet die grund- und menschenrechtswidrige religiöse Subkultur folglich aufgrund aktueller Kräfteverhältnisse zunächst auf eine aggressive Attitüde und begnügt sich bis auf Weiteres mit dem Auf- und Ausbau antisäkularer und antiemanzipatorischer Gegenmilieus, dann ist das gemäß dieser rechtsdogmatischen Auffassungslinie völlig in Ordnung, muss akzeptiert, widerstandslos hingenommen und rechtlich beschützt werden.

Was hier in unverantwortlicher Manier völlig ausgeblendet wird, ist folgender Sachverhalt: Wenn hundert Prozent einer Bevölkerung von den Grundwerten und Prinzipien der kulturellen Moderne bzw. einer säkular-demokratischen Gesellschaftsordnung überzeugt sind, dann ist es egal, wie sie sich im Weiteren ethnisch und weltanschaulich zusammensetzt. Aber wenn der eine Teil der Bevölkerung von der menschenrechtlich fundierten Demokratie überzeugt ist und sich mit dieser identifiziert und der andere nicht, sondern dieser innerlich und im konkreten Alltagshandeln ablehnend gegenübersteht, dann spielt es eine große Rolle, ob der menschenrechtlich-demokratisch orientierte Teil 90 oder nur 60, 50 oder 45 Prozent der Bevölkerung auf sich vereint. In diesem Sinne stellt der (zusätzliche) Migrationsimport einer großen Zahl von Menschen mit einer vormodern-religiösen und autoritär-antisäkularen Grundgesinnung sowie einem desintegrativen Sozialisationsverhalten ein herausragendes gesellschaftspolitisches Kernproblem dar."

Soweit die GAM-Auusendung
Aus einer Meldung der Frankfurter Rundschau vom 15.3.:
"Es ist erlaubt, euch zu vergewaltigen"
Eine Lehrerin beschimpft in Anatolien Schülerinnen ohne Kopftuch - und löst in der Türkei eine laute Debatte aus. Im Internet-Zeitalter bleiben auch skandalöse Vorgänge kaum unbemerkt. In der Türkei wurde bekannt, dass eine Koranlehrerin in der zentralanatolischen Provinz Tokat halbwüchsige Schülerinnen beschimpfte, weil sie kein Kopftuch im Unterricht trugen. "Ihr bedeckt eure Köpfe nicht, deshalb ist es im Islam erlaubt, euch zu vergewaltigen oder anderes Grausames anzutun", soll die Lehrerin einer Mittelschule zu Siebtklässlerinnen gesagt haben. (..)

Ob solche Erziehungsmethoden von den Kopftüchlerinnen im deutschen Schuldienst auch verwendet werden? Oder ist das doch noch verboten, weil es den Schulfrieden gefährdet?
 

Zum Thema auch noch eine Leseempfehlung:
Henryk M. Broder - Würden Verfassungsrichter auch Nudisten schützen?