Spätestens seit der Einrichtung der Deutschen Islamkonferenz (2006)
betreibt die politische Klasse gestützt auf den von ihr okkupierten Staatsapparat
ganz unverhüllt eine proislamische bzw. islamgerechte Umwandlung der deutschen
Gesellschaft. Als Grundlage hierfür dient ihr die 'hinkende' Säkularisierung
in Gestalt des deutschen Staatskirchenrechts, die Privilegierung religiöser
Weltanschauungsgemeinschaften gegenüber nichtreligiösen Weltanschauungsgruppen
sowie die unvollständige Trennung von Religion, Staat und öffentlichem
Bildungssystem. Dadurch ist die 'Schaffung rechtlicher und organisatorischer
Voraussetzungen für die Anerkennung des Islams in Deutschland im Rahmen
von Staatsverträgen' (FAZ vom 12. April 2007, S. 3) erklärtes Hauptziel
der Islamverbände geworden. Ihr Bestreben ist darauf gerichtet, den Islam
mit Hilfe des deutschen Staates trotz seiner grund- und menschenrechtswidrigen
Inhalte zunächst offiziell zu legalisieren und dann sukzessive als neue
antisäkulare Herrschaftsideologie mit gesamtgesellschaftlichem Regulierungsanspruch
auszudehnen. 'Zerstörung der säkularen (Rest-)Demokratie im Gewand
des islamophil interpretierten Multikulturalismus' wäre die exakte Beschreibung
dieses Prozesses.
Um diese Islamförderungspolitik durchzusetzen,
greifen die herrschenden Kräfte zu zwei zentralen ideologischen Mitteln:
Erstens zur Schönfärbung einer solchen Protegierung, die reklametechnisch
als Ausdruck von 'Buntheit' und 'Vielfalt' dargeboten wird: Wer die grund- und
menschenrechtswidrige Weltanschauung des Islams gegenüber Kritik verteidigt
und sich auf ihre Seite stellt, gilt, obwohl objektiv ein geistig-moralisch
verwahrloster Aufklärungsverräter, als 'weltoffen'. Zweitens zur pauschalen
Diffamierung: Wer den Islam kritisiert, wird ebenso undifferenziert wie systematisch
als 'Rassist', 'Fremdenfeind', 'Islamophober' etikettiert - ein Vorgehen, das
eindeutig neofaschistoide Züge aufweist.
Eine zentrale Manifestationsebene
der islamgerechten Umwandlungspolitik ist die Islamisierung des Bildungswesens.
Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende wechselwirkenden Faktoren:
a.
Die Einführung von bekenntnisreligiösem Islamunterricht, der einerseits
via doktrinärer Vermittlung islamischer Weltanschauungsinhalte eine antisäkulare
und reaktionäre Identität bestärkt und so andererseits geistig-moralische
Desintegration und Abgrenzung befördert.
b. Die Einrichtung von Lehrstühlen
für Islamische Theologie, die nichts weiter bewirken als die legale 'Pflege'
und infrastrukturelle Absicherung einer grund- und menschenrechtswidrigen Weltanschauung
hinter der Maskerade einer Wissenschaft - ein gemeingefährlicher Schildbürgerstreich,
der bei veränderten politischen Kräfteverhältnisse sofort zu
korrigieren wäre.
c. Die Durchsetzung von Sonderrechten für muslimische
Schülerinnen und Schüler gemäß der repressiv-autoritären
Sexual- und separatistischen Geschlechtermoral des Islam. Das betrifft im Einzelnen
die Befreiung der muslimischen Mädchen vom Schwimm- und Sportunterricht,
von Klassenfahrten und vom Sexualkundeunterricht sowie die Einführung von
schulischer Geschlechterapartheid. So können sich orthodox-islamische Eltern
aus dem Internet entsprechende Vordrucke herunterladen. Neuerdings agitiert
der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg unter ebenso missbräuchlicher
wie 'modischer' Berufung auf die Religionsfreiheit für das Tragen von Kopftüchern
seitens minderjähriger Grundschülerinnen.
Wird diesen ultraorthodox-autoritären Forderungen nicht nachgegeben, wird
das von den türkischen Verbandsmuslimen sofort demagogisch als 'Diskriminierung'
diffamiert - eine Lektion darüber, was passiert, wenn man die Feinde der
Freiheit jahrzehntelang nicht als solche behandelt.
Genau auf dieser
Linie der Legalisierung und Wegbereitung der islamischen Herrschaftsideologie
unter missbräuchlicher Auslegung der 'Religionsfreiheit' als 'Obergrundrecht'
liegt auch das jetzt veröffentlichte Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Es
beruft sich auf die 'Religionsfreiheit' als Persilschein für die Auslebung
einer antiemanzipatorischen Weltanschauung im religiösen Gewand und erklärt
Kopftuchverbote für muslimische Lehrerinnen als unzulässig. Allerdings
ist dieses Urteil wenig überraschend weil logisch völlig konsequent:
Wer nämlich flächendeckend bekenntnisreligiösen islamischen Religionsunterricht
einführt, islamische Theologieinstitute und bekenntnisreligiöse Ausbildungsstätten
für Islamapologetik und Islamlehrer/innen einrichtet, der muss natürlich
auch mit der verfassungsrechtlichen Axt den Weg für das Tragen von Kopftüchern
für muslimische Lehrkräfte freischlagen und damit einen weiteren Meilenstein
der Islamisierung einrammen. Insofern war diese 'Korrektur' noch bestehender
Kopftuchverbote absolut folgerichtig.
Wer sich jetzt punktuell über
dieses Urteil erregt, den Gesamtkontext der staatlichen Islamisierungspolitik
aber ausgeblendet lässt, hat immer noch nicht begriffen, dass eine Umkehr
im Sinne der Zurückdrängung islamischer Herrschaftskultur im Rahmen
der bestehenden politischen Macht- und Organisationsverhältnisse nicht
zu haben ist. Dazu bedarf es der Herausbildung einer wirkungsmächtigen
außerparlamentarischen Oppositionsbewegung, die in Anknüpfung an
dieses Urteil auch eine Trainingsgelegenheit offeriert bekommt. Wo nichtmuslimische
Schüler und Eltern mit dem Auftreten kopftuchtragender Lehrerinnen konfrontiert
sind, gilt es zukünftig 'substanzielle Konfliktlagen' zu schaffen, die
zu einer 'hinreichend konkreten Beeinträchtigung des Schulfriedens' führen
und eine Resäkularisierung des Bildungssystems anstreben. Der proislamische
Erfüllungsstaat hat regelrecht um den Ausbruch eines ideologischen Kulturkampfs
zwischen Islamisierern und Deislamisierern gebettelt. Dann sollte er ihn jetzt
auch bekommen.
Im Folgenden ein Auszug zur Kritik der politisch-rechtlichen
Untergrabung der säkularen Demokratie aus Hartmut Krauss 'Der Islam
als grund- und menschenrechtswidrige Weltanschauung. Ein analytischer Leitfaden.
Osnabrück 2013, S. 196ff.:
"Die deutsche Dogmatik der Religionsfreiheit
krankt (..) an ihrer einseitigen Fixierung auf das Christentum sowie an der
Verkennung der islamischen Wesensspezifik. Ihr Grundfehler ist die unbedachte
Übertragung der dem postaufklärerischen Christentum aufgenötigten
Eigenschaftsform auf den Islam. Hinzu kommt eine willkürliche Überstrapazierung
der (positiven) Religionsfreiheit gegenüber anderen Grundrechten und damit
tendenziell eine revisionistische Umkehrung der säkular-demokratischen
Verbindlichkeiten.
Während der Islam einerseits als introvertierte
Privatreligion fehlinterpretiert wird, läuft diese Umkehrung andererseits
darauf hinaus, die normativen Verbindlichkeiten und Überzeugungen eines
grund- und menschenrechtswidrigen Gottesglaubens generell zu verabsolutieren
und gegenüber kritisch begründeten Einschränkungen zu immunisieren.
Inthronisiert werden soll auf diese Weise ein unantastbares und vorrangiges
'Obergrundrecht' für die positive Religionsfreiheit. Damit werden Grund-
und Menschenrechtsverletzungen sowie Zuwiderhandlungen gegen die säkular-demokratische
Werte- und Lebensordnung im Prinzip Tür und Tor geöffnet, wenn sich
deren Handlungsträger auf religiöse Begründungen/Überzeugungen/Gewissenskonflikte
berufen bzw. von außen betrachtet darauf zurückführen lassen.
Längst wird den orthodoxen Muslimen, orthodoxen Juden und fundamentalistischen
Christen von einer bestimmten Gesinnungsfraktion postmoderner Juristen ein sonderrechtlicher
Persilschein ausgestellt bzw. ein Religionsbonus gewährt, wenn es darum
geht, deren grund- und menschenrechtswidrige Einstellungen und Sozialisationspraxen
zu legitimieren. Die Anfeuerungsparole lautet 'Du musst nicht verfassungstreu
sein': 'Das Grundgesetz verlangt Verfassungstreue von den Trägern der staatlichen
Gewalt, die es verfasst, aber nicht von den Bürgern. Etwas anderes gilt
nur dort, wo der Grundrechtsgebrauch sich zu einer aktiv aggressiv-kämpferischen
Haltung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verhärtet. Diesseits
dieser Grenze verlangt das Grundgesetz neben der allgemeinen Rechtstreue daher
auch keine Verfassungstreue
der Religion im Sinn einer Bejahung der Verfassungswerte.' Verzichtet die grund-
und menschenrechtswidrige religiöse Subkultur folglich aufgrund aktueller
Kräfteverhältnisse zunächst auf eine aggressive Attitüde
und begnügt sich bis auf Weiteres mit dem Auf- und Ausbau antisäkularer
und antiemanzipatorischer Gegenmilieus, dann ist das gemäß dieser
rechtsdogmatischen Auffassungslinie völlig in Ordnung, muss akzeptiert,
widerstandslos hingenommen und rechtlich beschützt werden.
Was
hier in unverantwortlicher Manier völlig ausgeblendet wird, ist folgender
Sachverhalt: Wenn hundert Prozent einer Bevölkerung von den Grundwerten
und Prinzipien der kulturellen Moderne bzw. einer säkular-demokratischen
Gesellschaftsordnung überzeugt sind, dann ist es egal, wie sie sich im
Weiteren ethnisch und weltanschaulich zusammensetzt. Aber wenn der eine Teil
der Bevölkerung von der menschenrechtlich fundierten Demokratie überzeugt
ist und sich mit dieser identifiziert und der andere nicht, sondern dieser innerlich
und im konkreten Alltagshandeln ablehnend gegenübersteht, dann spielt es
eine große Rolle, ob der menschenrechtlich-demokratisch orientierte Teil
90 oder nur 60, 50 oder 45 Prozent der Bevölkerung auf sich vereint. In
diesem Sinne stellt der (zusätzliche) Migrationsimport einer großen
Zahl von Menschen mit einer vormodern-religiösen und autoritär-antisäkularen
Grundgesinnung sowie einem desintegrativen Sozialisationsverhalten ein herausragendes
gesellschaftspolitisches Kernproblem dar."
Soweit die GAM-Auusendung
Aus einer Meldung der Frankfurter Rundschau vom 15.3.:
"Es ist erlaubt, euch zu vergewaltigen"
Eine Lehrerin beschimpft in Anatolien Schülerinnen ohne Kopftuch - und löst in der Türkei eine laute Debatte aus.
Im Internet-Zeitalter bleiben auch skandalöse
Vorgänge kaum unbemerkt. In der Türkei wurde bekannt, dass eine
Koranlehrerin in der zentralanatolischen Provinz Tokat halbwüchsige
Schülerinnen beschimpfte, weil sie kein Kopftuch im Unterricht trugen.
"Ihr bedeckt eure Köpfe nicht, deshalb ist es im Islam erlaubt, euch zu
vergewaltigen oder anderes Grausames anzutun", soll die Lehrerin einer
Mittelschule zu Siebtklässlerinnen gesagt haben. (..)
Ob
solche Erziehungsmethoden von den Kopftüchlerinnen im deutschen Schuldienst
auch verwendet werden? Oder ist das doch noch verboten, weil es den Schulfrieden
gefährdet?
Zum Thema auch noch eine Leseempfehlung:
Henryk
M. Broder - Würden Verfassungsrichter auch Nudisten schützen?