Österreich: Zwanglose Zwangsverheiratungen?

Kronenzeitung am 19.5.2015:
"Braut schlug Alarm - Mädchen (17) aus Zwangsehe im Ausland gerettet
Bei uns unvorstellbar, in anderen Kulturkreisen gang und gäbe: Eltern suchen für ihre Tochter den Bräutigam aus, zwingen ihr Kind zur Ehe. Diesem Martyrium entkam - dank heimischer Diplomaten - eine junge Österreicherin. Die Eltern der 17- Jährigen kamen ungeschoren davon! Ein neues Gesetz soll das künftig verhindern. (..)"

Dazu kam ein zweiter, österreichischer Skandal: Außenminister Kurz wird von der "Krone" im weiteren Text so zitiert:  "Es gab eine Strafanzeige gegen die Eltern, Zwangsheirat fällt unter schwere Nötigung, das wurde uns zumindest immer gesagt. Dann kam Anfang des Jahres Antwort aus der Justiz: Strafverfahren gegen Eltern eingestellt, weil der Tatbestand schwere Nötigung nicht erfüllt war."

Was ist schwere Nötigung?

§ 106 StGB Schwere Nötigung
(1) Wer eine Nötigung begeht, indem er (..)
... oder 3. die genötigte Person zur Eheschließung, zur Begründung einer eingetragenen Partnerschaft, zur Prostitution oder zur Mitwirkung an einer pornographischen Darbietung (§ 215a Abs. 3) oder sonst zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung veranlasst, die besonders wichtige Interessen der genötigten oder einer dritten Person verletzt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

Verblüffung erfasst den Staatsbürger! Im Gesetz wird ausdrücklich die Zwangsheirat als schwere Nötigung definiert. Welche Art von Juristen sind der Ansicht, dass im konkreten Fall die schwere Nötigung keine schwere Nötigung ist? Gibt es dazu entsprechend ausgebildete Juristen? Etwa solche, die bei den Saudis die Scharia studiert haben? Oder sind das bloß die gewohnten philoislamistischen Einfaltspinseln, die eine Zwangsheirat zwangsläufig als multikulturelle Bereicherung betrachten müssen, damit ihr Glaube daran, dass der Islam in gar keinem Fall etwas mit Unrecht zu tun haben könnte, glorreich aufrecht bleibt?

Außenminister Kurz will jetzt das Gesetz ändern und für die Zwangsverheiratung einen eigenen neuen Paragraphen einfügen. Was wohl nicht nötig ist, es würde genügen, sich von den staatlichen Juristen zu trennen, die Zwangsverheiratungen rechtsbrechend vom gültigen Recht trennen, weil sie offenbar islamische Gebote und Traditionen heiligen!

PS: Ich habe am Sonntag nach 14 Uhr versucht "Schwere Nötigung" zu googeln. Die österreichische Site mit den §§ des Strafgesetzbuches, jusline.at, war lange Zeit bezüglich §106 nicht erreichbar. Offenbar sind auch massenhaft andere Leser dieser Zeitungsmeldung auf dieselbe Idee gekommen und die Site  wurde überlastet. Österreich nimmt also Anteil! Die österreichische Justiz nimmt jedoch Anteil an der Scharia!

Wikipedia: "Der Wali mudschbir, auch Wali mujbir (arabisch von wali ‚Vormund‘ und adschbara ‚zwingen‘), türkisch: mücbir veli ist nach dem islamischen Recht der Vater oder Großvater, der die jungfräuliche Braut als Heiratsvormund (wali) gegen ihren ausdrücklichen Willen zur Ehe mit einem beliebigen ehefähigen Muslim bestimmen kann". Und wenn der Mücbir Veli das macht, dann ist es in Österreich keine Nötigung, sondern mutmaßlich eine multikulturelle Bereicherung...