Klage für die Freiheit vom Kirchengesang eingebracht

Presseaussendung der "Initiative Religion ist Privatsache" vom 08.07.2015

Diskriminierende Erstkommunionsvorbereitung statt Mathe:
Beschwerde beim EGMR eingebracht

Der seit eineinhalb Jahren andauernde Streit wegen gesetzlich nicht gedeckter Erstkommunionsvorbereitungen während des Gesamtunterrichts in der Volksschule Atzenbrugg-Heiligeneich (Bez. Tulln) ist nun um eine Facette reicher: Jene Eltern, die für das Recht ihrer Tochter auf eine nichtdiskriminierende Bildung kämpften, brachten nun eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein. Dieser Schritt wurde möglich nachdem sämtliche angerufene österreichische Gerichte sich weigerten festzustellen, ob mit dem systematischen Missbrauch des Gesamtunterrichts für kirchliche Zwecke eine Grundrechtsverletzung beim Kind bzw. bei den Eltern einherging. Nun, nach Erschöpfung aller Instanzen, hoffen die Beschwerdeführer auf eine rechtliche Klärung seitens des EGMR.

Neben der wiederholt behaupteten Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sowie des Rechts auf Freiheit VON Religion bringen die Beschwerdeführer auch einen neuen Punkt ins Treffen, nämlich eine Verletzung des Artikels 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK). Diese Bestimmung räumt jedem das Recht ein, bei nationalen Instanzen eine wirksame Beschwerde wegen Verletzungen seiner Grundrechte einzulegen. Und gerade dieses Recht wurde den Beschwerdeführern von allen Gerichten verweigert. "Während es in Österreich relativ leicht ist prüfen zu lassen, ob Gesetze oder Verordnungen grundrechtskonform sind, veranschaulicht dieser Fall, dass das Handeln von Personen, die der Verwaltung zuzuordnen sind, keiner vergleichbaren Kontrolle unterliegt. Dieser Umstand ist aus rechtsstaatlicher Sicht sehr besorgniserregend und für jeden Relevant - ungeachtet seiner konfessionellen Zu- oder Nichtzugehörigkeit" meint Eytan Reif von der "Initiative Religion ist Privatsache", die den Fall von Anfang an begleitet und sämtliche Gerichtsverfahren mitfinanziert. Wann mit einer Entscheidung des EGMR zu rechnen sei, wurde vorerst nicht bekannt.