Der seit eineinhalb Jahren andauernde Streit wegen gesetzlich nicht gedeckter
Erstkommunionsvorbereitungen während des Gesamtunterrichts in der Volksschule
Atzenbrugg-Heiligeneich (Bez. Tulln) ist nun um eine Facette reicher: Jene
Eltern, die für das Recht ihrer Tochter auf eine nichtdiskriminierende
Bildung kämpften, brachten nun eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof
für Menschenrechte (EGMR) ein. Dieser Schritt wurde möglich nachdem
sämtliche angerufene österreichische Gerichte sich weigerten festzustellen,
ob mit dem systematischen Missbrauch des Gesamtunterrichts für kirchliche
Zwecke eine Grundrechtsverletzung beim Kind bzw. bei den Eltern einherging.
Nun, nach Erschöpfung aller Instanzen, hoffen die Beschwerdeführer
auf eine rechtliche Klärung seitens des EGMR.
Neben der wiederholt
behaupteten Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes sowie des Rechts auf Freiheit
VON Religion bringen die Beschwerdeführer auch einen neuen Punkt ins Treffen,
nämlich eine Verletzung des Artikels 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK). Diese Bestimmung räumt jedem das Recht ein, bei nationalen Instanzen
eine wirksame Beschwerde wegen Verletzungen seiner Grundrechte einzulegen. Und
gerade dieses Recht wurde den Beschwerdeführern von allen Gerichten verweigert.
"Während es in Österreich relativ leicht ist prüfen zu lassen,
ob Gesetze oder Verordnungen grundrechtskonform sind, veranschaulicht dieser
Fall, dass das Handeln von Personen, die der Verwaltung zuzuordnen sind, keiner
vergleichbaren Kontrolle unterliegt. Dieser Umstand ist aus rechtsstaatlicher
Sicht sehr besorgniserregend und für jeden Relevant - ungeachtet seiner
konfessionellen Zu- oder Nichtzugehörigkeit" meint Eytan Reif von
der "Initiative Religion ist Privatsache", die den Fall von Anfang
an begleitet und sämtliche Gerichtsverfahren mitfinanziert. Wann mit einer
Entscheidung des EGMR zu rechnen sei, wurde vorerst nicht bekannt.