Reformierte Ehescheidung auf katholisch

Religion.ORF meldete am 8.9.2015, dass Papst Franz nun neue Regelungen über die Annullierung katholischer Ehen vorgelegt habe. Bekanntlich gibt es keine katholische Ehescheidung, was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen und in der katholischen Kirche ist die Ehe ein göttliches Sakrament. Klarerweise lassen sich aber auch katholische Eheleute heutzutage gerichtlich scheiden, wenn sie jedoch neue Verbindungen eingehen, dann leben sie kirchenrechtlich im permanenten Ehebruch, sind also permanente schwere Sünder. Was den meisten wohl egal sein wird, aber manch trotzdem verbliebene Kirchengeher leiden möglicherweise darunter.

Worum geht es bei einer katholischen Scheidung? Wenn nämlich die Ehe nicht richtig katholisch geschlossen wurde, dann war die Ehe von Anfang an ungültig und kann wegen dieser Ungültigkeit annulliert werden. Religion.ORF: "In einem Ehenichtigkeitsverfahren geht es um die amtliche Feststellung, ob eine gültige Ehe im katholischen Sinne je bestanden hat. Mögliche Gründe für eine ungültige Ehe können Formfehler bei der Eheschließung sein. In der Regel werden jedoch sogenannte Willensmängel oder Erkenntnismängel geltend gemacht. Ein Willensmangel liegt etwa vor, wenn ein Partner von vornherein einen Kinderwunsch ausschließt, ein Erkenntnismangel, wenn etwa einem der Partner nicht bewusst ist, dass eine Ehe nach katholischem Verständnis unauflöslich ist."

Ändern soll sich durch die angekündigte Reform im Prinzip nicht viel, es soll nur eine Instanz eingespart werden. Bisher wurden diese Annullierungen beim Diözesangericht eingereicht, dieses Kirchengericht entschied dann und eine zweite Instanz überprüfte die Entscheidung (in Österreich die Metropolitangerichte Wien und Salzburg), im Vatikan gab es dann noch eine dritte Instanz. Aber 8.12.2015 entscheidet nun praktisch der Diözesanbischof, die zweite Instanz fällt weg, die Verfahren sollen nicht länger als ein Jahr dauern.

Diese katholische Scheidung funktioniert auch jetzt, 2013 gab es weltweit 47.150 Annullierungen, knapp die Hälfte davon in den USA. Man braucht dazu ja maximal nur ein bisschen lügen und heucheln plus etwas Geduld und schon läuft die Sache! Vor einiger Zeit hat ein katholischer Journalist die Verfahren vor solchen Annullierungsgerichten mit den seinerzeitigen Ansuchen um Wehrdienstverweigerung verglichen: in den frühen Jahren des Zivildienstes mussten Zivildiener ihr Gewissen darlegen, der Journalist meinte, die richtigen Antworten bei einer Eheannullierung seien genauso leicht aufzutreiben wie seinerzeit die Gewissensbisse von Zivildienern...