Religion.ORF meldete am 8.9.2015, dass Papst Franz nun neue Regelungen
über die Annullierung katholischer Ehen vorgelegt habe. Bekanntlich
gibt es keine katholische Ehescheidung, was Gott verbunden hat, darf der Mensch
nicht trennen und in der katholischen Kirche ist die Ehe ein göttliches
Sakrament. Klarerweise lassen sich aber auch katholische Eheleute heutzutage
gerichtlich scheiden, wenn sie jedoch neue Verbindungen eingehen, dann leben
sie kirchenrechtlich im permanenten Ehebruch, sind also permanente schwere Sünder.
Was den meisten wohl egal sein wird, aber manch trotzdem verbliebene Kirchengeher
leiden möglicherweise darunter.
Worum geht es bei einer katholischen
Scheidung? Wenn nämlich die Ehe nicht richtig katholisch geschlossen wurde,
dann war die Ehe von Anfang an ungültig und kann wegen dieser Ungültigkeit
annulliert werden. Religion.ORF: "In einem Ehenichtigkeitsverfahren
geht es um die amtliche Feststellung, ob eine gültige Ehe im katholischen
Sinne je bestanden hat. Mögliche Gründe für eine ungültige
Ehe können Formfehler bei der Eheschließung sein. In der Regel werden
jedoch sogenannte Willensmängel oder Erkenntnismängel geltend gemacht.
Ein Willensmangel liegt etwa vor, wenn ein Partner von vornherein einen Kinderwunsch
ausschließt, ein Erkenntnismangel, wenn etwa einem der Partner nicht bewusst
ist, dass eine Ehe nach katholischem Verständnis unauflöslich ist."
Ändern
soll sich durch die angekündigte Reform im Prinzip nicht viel, es soll
nur eine Instanz eingespart werden. Bisher wurden diese Annullierungen beim
Diözesangericht eingereicht, dieses Kirchengericht entschied dann und eine
zweite Instanz überprüfte die Entscheidung (in Österreich die
Metropolitangerichte Wien und Salzburg), im Vatikan gab es dann noch eine dritte
Instanz. Aber 8.12.2015 entscheidet nun praktisch der Diözesanbischof,
die zweite Instanz fällt weg, die Verfahren sollen nicht länger als
ein Jahr dauern.
Diese katholische Scheidung funktioniert auch jetzt,
2013 gab es weltweit 47.150 Annullierungen, knapp die Hälfte davon in den
USA. Man braucht dazu ja maximal nur ein bisschen lügen und heucheln plus
etwas Geduld und schon läuft die Sache! Vor einiger Zeit hat ein katholischer
Journalist die Verfahren vor solchen Annullierungsgerichten mit den seinerzeitigen
Ansuchen um Wehrdienstverweigerung verglichen: in den frühen Jahren des
Zivildienstes mussten Zivildiener ihr Gewissen darlegen, der Journalist meinte,
die richtigen Antworten bei einer Eheannullierung seien genauso leicht aufzutreiben
wie seinerzeit die Gewissensbisse von Zivildienern...