Witz über Jesus kostet 90 Euro

In Österreich herrscht ja immer noch ein Blasphemieverbot, im Strafgesetzbuch steht der mittelalterliche § 188, der lautet: "Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen."

So ein Ärgernis wurde nun wieder einmal im Internet entdeckt:


Eine Anzeige folgte und die Staatsanwaltschaft wurde tatsächlich tätig! Der Onlinesteller des harmlosen Spaßes erhielt dieses Schreiben:

Er zahlte die 90.- Euro tatsächlich, statt das Strafverfahren abzuwarten, weil da wäre mit großer Wahrscheinlichkeit nix herausgekommen, denn es gibt seit Jahren solche Verfahren nur, wenn Muslime oder Buddhisten ein Ärgernis erleiden.

Der obige Paragraph besteht eindeutig aus Gummi. Wenn man ihn wörtlich nimmt, müsste ja z.B. auch das Buch "Der Jesuswahn" verboten und der Verfasser bestraft werden:
Auf dem Cover des Buches des gelernten protestantischen Theologen Heinz Werner Kubitza ist zu lesen: "Der Jesuswahn - Wie die Christen sich ihren Gott erschufen - Die Entzauberung einer Weltreligion durch die wissenschaftliche Forschung". Bisher hat jedoch noch niemand deswegen eine Anzeige gegen Kubitza erstattet. Dabei ist allein schon mit dem Buchcover zweifellos der Tatbestand nach dem obigen Paragraphen erfüllt! Denn Jesus ist ganz sicherlich der "Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche", es ist ganz sicherlich "Glaubenslehre", dass er Gottessohn wäre und vom "Jesuswahn" zu schreiben und zu schreiben, die Christen hätten sich den Jesus-Gott selber erschaffen, würdigt ganz sicherlich die christliche Lehre herab und verspottet ihren Inhalt, was geeignet ist, bei strenggläubigen Christen "berechtigtes Ärgernis zu erregen".

Daher wieder einmal: Weg mit diesem klerikalfaschistischen Paragraphen! Schließlich kann ein Atheist ja auch keinen Kleriker verklagen, wenn der mit atheismuskritischen und atheismusfeindlichen Äußerungen oder mit Spott über Atheisten ein berechtigtes atheistisches Ärgernis erregt! Wir ertragen das selbstverständlich, schließlich leben wir ja in einem aufgeklärten Land mit Grund- und Freiheitsrechten. Die Kirche lebt noch im Mittelalter und das Strafgesetzbuch offenbar auch!

PS: Natürlich gibt es einen Unterschied zum Mittelalter! Nur noch maximal sechs Monate statt einer Lebendfeuerbestattung auf dem Scheiterhaufen! Aber das Prinzip ist immer noch dasselbe!